Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2091
BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94 (https://dejure.org/1995,2091)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1995 - IV ZR 233/94 (https://dejure.org/1995,2091)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1995 - IV ZR 233/94 (https://dejure.org/1995,2091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweis der Berufsunfähigkeit entsprechend Versicherungsbedingungen - Anforderungen an medizinisches Sachverständigengutachten - Verbleiben von Tätigkeitsfeldern, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 2 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 119, 263, 266) [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91] kommt es bei der Beurteilung, ob der Versicherte bedingungsgemäß berufsunfähig geworden ist, zunächst darauf an, wie sich seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in seiner konkreten Berufsausübung auswirken.
  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der mitarbeitende Betriebsinhaber auch vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, daß die Tätigkeitsfelder, in denen er mit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung noch arbeiten kann, ihm keine Betätigungsmöglichkeiten belassen haben, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen (Senatsurteil vom 3. November 1993 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205 [BGH 03.11.1993 - IV ZR 185/92] unter 2 b).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 119, 263, 266; Urteil vom 29. November 1995 - IV ZR 233/94 - NJW-RR 1996, 345 unter 2 a) kommt es bei der Beurteilung, ob der Versicherte bedingungsgemäß berufsunfähig geworden ist, zunächst darauf an, wie sich seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in seiner konkreten Berufsausübung auswirken.

    c) Soweit die Revisionserwiderung im Rahmen der von ihr erhobenen Gegenrüge geltend macht, der Kläger sei bislang seiner Vortragslast nur unvollständig nachgekommen und habe insbesondere bisher die Arbeitsabläufe im zuletzt von seiner Ehefrau ausgeübten Beruf nicht ausreichend beschrieben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 unter II 2 a; Urteil vom 29. November 1995 aaO unter 2 a), kann der Senat die Klage nicht abweisen.

    Da das Berufungsgericht den Vortrag des Klägers für ausreichend erachtet und demgemäß auf dessen Unvollständigkeit auch nicht hingewiesen, sondern stattdessen Beweis erhoben hat, ist dem Kläger nunmehr Gelegenheit zur Ergänzung seines Vorbringens zu geben (vgl. dazu BGHZ 119, 263, 267; BGH, Urteile vom 29. November 1995 aaO unter 3 und vom 12. Juni 1996 aaO unter II 2 d).

  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Vielmehr muss eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1679; BGH NJW-RR 1996, 345; BGH NJW 1993, 202).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegen eine private

    Diesen außermedizinischen Sachverhalt hat das Gericht dem medizinischen Sachverständigen als Grundlage für seine Beurteilung vorzugeben, ob und in welchem Ausmaß der Versicherte in seiner Fähigkeit eingeschränkt ist, seine bisherige berufliche Tätigkeit weiterhin auszuüben (BGHZ 119, 263, 266 f. [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91]; Senatsurteil vom 29.11.1995 - IV ZR 233/94 - r+s 1996, 116 unter 2).

    Dabei hat er als mitarbeitender Betriebsinhaber auch vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, daß die Tätigkeitsfelder, in denen er mit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung noch arbeiten kann, ihm keine Betätigungsmöglichkeiten belassen haben oder bei zumutbarer Umorganisation eröffnen, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen (Senatsurteil vom 29.11.1995, a.a.O. unter 4.).

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Die soziale (gesetzliche) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff.; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff.; jeweils m.w.N.) gewährt Nachteilsausgleich durch Rente nur, falls der Versicherungsfall gegeben, d.h., das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft beeinträchtigt ist.
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Der Versicherungsfall der sozialen (gesetzlichen) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mwN) liegt nur vor, wenn das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, ausschließlich durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft, dh für mehr als 26 Wochen, beeinträchtigt ist.
  • OLG Köln, 27.02.2008 - 5 U 237/06

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit bei Geltendmachung von

    Dazu genügt indessen nicht nur die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. nur BGHZ 119, 263, 266; BGH, NJW-RR 1996, 345).

    Schon aus diesem Grunde bietet das Sachverständigengutachten keine tragfähige Grundlage für die angefochtene Entscheidung (vgl. BGH NJW-RR 1996, 345 f.).

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 9 U 50/14

    Arglistige Täuschung durch Verschweigen von Vorerkrankungen in der

    Die Arbeitsbeschreibung des Klägers entspricht den Anforderungen, welche die Rechtsprechung für die Schlüssigkeit einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgestellt hat (vgl. beispielsweise BGH, NJW-RR 1996, 345).

    In diesem Punkt - eine für die medizinische Beurteilung relevante abweichende Beschreibung der Teiltätigkeiten eines "Sachbearbeiters Wareneingang" ist nicht ersichtlich - unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der beispielsweise Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.11.1995 (BGH, NJW-RR 1996, 345) war.

  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Als Sachvortrag genügt dazu grundsätzlich nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar werden, welcher Art die regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die Leistungsfähigkeit stellten (BGH, Urt. v. 29.11.1995 - IV ZR 233/94 - NJW-RR 1996, 345; BGH, Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 200/02

    Zur Annahme der Berufsunfähigkeit aufgrund Hirninfarkts und

    Dies ist jedoch im vorliegenden Fall unschädlich, obgleich nach ständiger Rechtsprechung zur zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit grundsätzlich ganz konkrete und detaillierte Angaben zu machen sind (vgl. BGH VersR 1992, 1386 u. r+s 1996, 116; OLG Frankfurt NVersZ 1999, 419).
  • OLG Bamberg, 10.01.2018 - 4 W 1/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Vielmehr muss klargestellt werden, von welchem Sachverhalt er auszugehen hat (BGH, Urt. v. 29.11.1995, IV ZR 233/94, Tz. 13; MüKo-Zimmermann, ZPO, 5. Aufl., § 404a, Rn. 5; Katzenmeier a.a.O., Rn. 3, 5).
  • OLG Köln, 04.05.2016 - 20 W 44/15

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung von Ansprüchen aus einer privaten

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit

  • OLG Celle, 18.10.2010 - 8 W 32/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der

  • OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11

    Anforderungen an den Sachvortrag in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Beeinträchtigung des Geschmacks- und

  • OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10

    Pflicht des Gerichts zur Erteilung von Hinweisen

  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 437/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auf Erzielung von Einkommen gerichtete

  • BGH, 11.02.1998 - IV ZR 37/97

    Erschöpfung des Beweisvorbringens bei unvollständiger Erstattung von Gutachten

  • OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 7 U 284/08

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Dresden, 11.05.1999 - 3 U 2853/98

    Anspruch gegen eine Versicherung auf Zahlung einer monatlichen

  • LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18

    Rente, Erkrankung, Leistungen, Krankheit, Versorgung, Versicherungsnehmer,

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4 U 104/13
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 437/02

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollständigen Berufsunfähigkeit; Umfang

  • KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 72/95

    Berufsunfähigkeits-Rente

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 104/94
  • LG Aachen, 01.09.2016 - 9 O 262/15

    Anforderungen an den Nachweis einer Berufsunfähigkeit bei Geltendmachung von

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 30/95

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) - Vorliegen einer

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 200/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht