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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 5 Ss (OWi) 286/81, 5 Ss (OWi) 247/81 I   

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https://dejure.org/1981,2051
OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 5 Ss (OWi) 286/81, 5 Ss (OWi) 247/81 I (https://dejure.org/1981,2051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1981 - 5 Ss (OWi) 286/81, 5 Ss (OWi) 247/81 I (https://dejure.org/1981,2051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1981 - 5 Ss (OWi) 286/81, 5 Ss (OWi) 247/81 I (https://dejure.org/1981,2051)
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  • NStZ 1981, 444
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 2 RBs 2/14

    OWi-Protokollurteil ist bei Rechtsbeschwerde immer in der gesetzlichen Frist

    Holt der Betroffene vor der ungenehmigten Baumfällung keine zuverlässigen Auskünfte ein, ist ein solcher Verbotsirrtum regelmäßig vermeidbar (vgl. OLG Düsseldorf [1. Senat für Bußgeldsachen] NStZ 1981, 444).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1996 - 5 Ss OWi 335/96
    Ein Irrtum ist vermeidbar, wenn der Täter bei der Anwendung der Sorgfalt, die nach der Sachlage objektiv zu fordern war und die er nach seinen persönlichen Verhältnissen erbringen konnte, in der Lage gewesen wäre, das Unerlaubte seines Handelns zu erkennen (Senatsbeschluß vom 5. Juni 1981 in NStZ 1981, 444 und vom 22. Mai 1992 in Natur und Recht 1992, 497 = Agrarrecht 1993, 159; Göhler a.a.O. Rdnr. 23 zu § 11).
  • AG Mönchengladbach, 31.08.2015 - 70 OWi 297/14

    Beweiswürdigung hinsichtlich Gefahr im Verzug aufgrund Standsicherheit der

    Sofern er die Ansicht vertreten hat, dass er den Zeuge L als Forstunternehmer zu der Frage der Standfestigkeit der Kopfweiden hinzugezogen habe und er sich deswegen auf dessen Sachkunde verlassen habe, unterlag er allenfalls einen vermeidbaren Verbotsirrtum im Sinne von § 11 Abs. 2 OWiG (vgl. auch OLG Düsseldorf, NStZ 1981, 444).
  • BayObLG, 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92
    In diesem Fall ist ein Verbotsirrtum anzunehmen (so auch OLG Hamm NJW 1975, 1042 zum Irrtum über das Erfordernis einer Ausnahmebewilligung beim Abladen von Abfall allein mit privatrechtlicher Erlaubnis; BayObLGSt 1977, 136/137 zum Irrtum über die Erforderlichkeit der Arbeitserlaubnis für Ausländer; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 444 zum Irrtum über das Erfordernis eines Ausnahme- oder Befreiungsbescheides bei satzungswidrigem Fällen von Bäumen).
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.07.1981 - 2 Ws 728/81   

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https://dejure.org/1981,2547
OLG München, 13.07.1981 - 2 Ws 728/81 (https://dejure.org/1981,2547)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.1981 - 2 Ws 728/81 (https://dejure.org/1981,2547)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 1981 - 2 Ws 728/81 (https://dejure.org/1981,2547)
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  • NStZ 1981, 444 (Ls.)
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   OLG Köln, 08.07.1981 - 3 Ss 1046/80   

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https://dejure.org/1981,2487
OLG Köln, 08.07.1981 - 3 Ss 1046/80 (https://dejure.org/1981,2487)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.07.1981 - 3 Ss 1046/80 (https://dejure.org/1981,2487)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juli 1981 - 3 Ss 1046/80 (https://dejure.org/1981,2487)
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  • NStZ 1981, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 18.01.2012 - 4 Ss 664/11

    Unerlaubte Abgabe von Arzneimitteln: Unentgeltliche Abgabe legal mittels Rezept

    Aus der Formulierung "im Einzelhandel" wurde gefolgert, dass hiermit nur eine berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe gemeint war (OLG Köln NStZ 1981, 444).
  • OLG Hamburg, 30.03.1995 - II-63/95

    Voraussetzungen der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel "im

    4 St 80/83">BayObLGSt 1983, 99 [102 f]; OLG Köln NStZ 1981, 444 ; Pelchen in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 43 AMG Anm. 4 und in Zipfel, Lebensmittelrecht, § 43 AMG Rdn. 24; Sander, Arzneimittelrecht, § 43 AMG Erl.

    Der Gesetzgeber hat den Tatbestand auch später nicht erweitert, obwohl er mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des AMG vom 24. Februar 1983 die Strafvorschrift überprüft, nämlich zwecks Strafschärfung in § 95 Abs. 1 AMG als Nr. 4 angefügt hat (RegEntw BT-Drs. 9/1598, S. 8 [16]; BGB 1 1, 173), und obwohl zu dieser Zeit die restriktive Auslegung des Einzelhandelsbegriffes in der obergerichtlichen Rechtsprechung bekannt war (vgl. OLG Köln NStZ 1981, 444 ; BayObLGSt 1977, 53 [55]; OLG Karlsruhe in MDR 1975, 776 [777]).

    § 43 Abs. 3 S. 1 AMG ist wiederum eine Ausgestaltung des in § 43 AMG insgesamt geregelten Apothekenmonopols, das gemäß Abs. 1 für den Einzelhandel statuiert ist (zur Anwendbarkeit des § 43 Abs. 3 AMG nur im Einzelhandel vgl. OLG Köln NStZ 1981, 444 ).

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