Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.12.1999

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99   

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https://dejure.org/1999,3312
BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99 (https://dejure.org/1999,3312)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - 3 StR 438/99 (https://dejure.org/1999,3312)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - 3 StR 438/99 (https://dejure.org/1999,3312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

  • Wolters Kluwer

    Glaubwürdigkeit des Zeugen - Sachverständigengutachten - Verminderung des Hemmungsvermögens - Blutentnahme - Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11

    Inbegriffsrüge (Beweiswürdigung; mangelnde Verlesung einer Urkunde; Beruhen);

    Anhaltspunkte dafür, dass es zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der volljährigen und aus nervenärztlicher Sicht keinen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit und -tüchtigkeit unterliegenden Geschädigten der Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen bedurft hätte, bestanden nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100; BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 438/99, NStZ 2000, 214; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 74 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. August 2003 - 2 BvR 1071/03, NJW 2004, 209, 211).
  • OLG München, 07.02.2006 - 4St RR 7/06

    Verstoß gegen Verschlechterungsverbot bei Übernahme erstinstanzlicher

    Ob das Landgericht auch bei einem solchen BAK-Wert zur Tatzeit eine Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund des genossenen Alkohols ausgeschlossen hätte, bleibt offen (vgl. hierzu BGH NStZ 2000, 214).
  • BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02

    Bestimmtheit des Beweisantrages - Voraussetzungen der Strafaussetzung zur

    Ebenso wie ein Gericht die Glaubwürdigkeit erwachsener Zeugen grundsätzlich selbst beurteilen kann (ständige Rechtsprechung; neuerdings wieder BGH NStZ 2000, 214; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rn.74 m. w. N.; vgl. auch Toepel aaO S.207 ff.), darf sich das Gericht bei der Beurteilung der Sozialprognose die eigene Sachkunde zutrauen.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3107
BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99 (https://dejure.org/1999,3107)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1999 - 1 StR 494/99 (https://dejure.org/1999,3107)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 1 StR 494/99 (https://dejure.org/1999,3107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 397a Abs. 1 StPO; § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Bestellung eines Beistandes; Auslegung; Prozeßkostenhilfe

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 273 StPO; § 274 StPO
    Verlesung des Anklagesatzes; Verwerfung der Revision als unbegründet; Beweiswirkung des Sitzungsprotokolls

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensmangel - Nichtverlesen der Anklageschrift

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1985 - 1 StR 469/85

    Fehlen der Verlesung des Anklagesatzes als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99
    Das ist jedoch unbeachtlich, weil dadurch einer bereits erhobenen Verfahrensrüge nachträglich der Boden entzogen würde (BGH NStZ 84, 521; 86, 39, 40).

    Deshalb kann das Beruhen nur in einfach gelagerten Fällen ausgeschlossen werden, in denen der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes durch die Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist (BGH NStZ 84, 521; 86, 39, 40 m.w.N.; 86, 374 m.w.N.).

    Deshalb lässt sich nicht ausschließen, dass das Urteil auf dem Verfahrensverstoß beruht (BGH NStZ 86, 39, 40 m. w. N.).

  • BGH, 19.06.1984 - 1 StR 344/84

    Revision aufgrund fehlender Verlesung des Anklagesatzes - Anklagesatz - Verlesung

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99
    Das ist jedoch unbeachtlich, weil dadurch einer bereits erhobenen Verfahrensrüge nachträglich der Boden entzogen würde (BGH NStZ 84, 521; 86, 39, 40).

    Deshalb kann das Beruhen nur in einfach gelagerten Fällen ausgeschlossen werden, in denen der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes durch die Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist (BGH NStZ 84, 521; 86, 39, 40 m.w.N.; 86, 374 m.w.N.).

  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99
    Deshalb kann das Beruhen nur in einfach gelagerten Fällen ausgeschlossen werden, in denen der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes durch die Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist (BGH NStZ 84, 521; 86, 39, 40 m.w.N.; 86, 374 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Der Senat kann aber ausschließen, dass das Urteil hierauf beruht, da der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes nicht beeinträchtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 494/99, NStZ 2000, 214).
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).

    Denn allein distanzierende dienstliche Erklärungen der Urkundspersonen - ohne Protokollberichtigung - führen nicht zum Wegfall der Beweiskraft, wenn dadurch einer vom Beschwerdeführer erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen wird (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -), während im umgekehrten Fall zugunsten des Angeklagten die Beweiskraft des Protokolls entfällt (BGHSt 4, 364, 365; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 1; BGH NStZ 1988, 85).

  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Zwar kann in Ausnahmefällen der Verhandlungsverlauf es trotz mangelhaftem oder überhaupt nicht verlesenem Anklagesatz allen Verfahrensbeteiligten gestatten, den Tatvorwurf im erforderlichen Umfang zu erfassen und ihre Prozessführung entsprechend einzurichten, nämlich dann, wenn die Sach- und Rechtslage einfach und überschaubar ist oder wenn die Prozessbeteiligten auf andere Weise über den Gegenstand des Verfahrens unterrichtet worden sind (vgl. BGH NStZ 2000, 214; bei Miebach NStZ 1991, 28; BGHR StPO § 243 Abs. 3 Anklagesatz 2; Gollwitzer aaO § 243 Rdn. 107; Meyer-Goßner aaO § 243 Rdn. 38).
  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 481/17

    Verlesung des Anklagesatz (Erforderlichkeit bei Zurückverweisung der Sache)

    Die Verlesung des Anklagesatzes ist ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, dass die Unterlassung im Allgemeinen die Revision begründet (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 494/99, NStZ 2000, 214).

    Allenfalls in einfach gelagerten Fällen, in denen der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes durch die Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist, kann ein Beruhen des Urteils auf der Nichtverlesung des Anklagesatzes unter Umständen ausgeschlossen werden (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 494/99, aaO).

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 1 Ss 76/03

    Strafverfahren: Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung zur

    Bei der gegebenen Sachlage war demnach ein Verstoß gegen § 145 Abs. 3 StPO begründet; die Kammer hätte die Hauptverhandlung aussetzen oder zumindest für einen angemessenen Zeitraum unterbrechen müssen (BGH NStZ 2000, 214).

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Revisionsgrund des § 338 Nr. 8 StPO nur dann anzunehmen, wenn die Möglichkeit eines nicht nur abstrakten, sondern konkreten kausalen Zusammenhanges zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil besteht (BGH NStZ 2000, 214).

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