Weitere Entscheidung unten: KG, 07.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14143
OLG Hamm, 26.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01 (https://dejure.org/2002,14143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01 (https://dejure.org/2002,14143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01 (https://dejure.org/2002,14143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung des i.R.e. Tauschgeschäfts mit einem Mitgefangenen ohne die Zustimmung der Vollzugsanstalt erlangten Weckers eines Häftlings; Eigenverantwortlicher Berurteilungsspielraum einer Vollzugsbehörde bzgl. der Entscheidung über den Verbleib eines bei einem Gefangenen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 613
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 419/14

    Genehmigung der Annahme fremder Bekleidungsgegenstände unter Strafgefangenen

    Insoweit müssen im Rahmen des § 76 Abs. 1 NJVollzG auch die Kriterien des § 22 Abs. 1 NJVollzG berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm, NStZ 2002, 613 zur vergleichbaren Konstellation, soweit es sich um einen Gegenstand handelt, der der Ausstattung des Haftraums dienen soll).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2014 - 3 Ws 458/14

    Sanktion eines Verstoßes gegen

    Sie sind aber nicht alleiniger Maßstab für die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung bzw. nachträglichen Genehmigung, sondern dafür können auch andere Kriterien - wie allgemeine Vollzugsziele, Unterbindung von Schwarzgeschäften und Abhängigkeiten zwischen Gefangenen etc. maßgeblich sein (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 2002, 613 [OLG Hamm 26.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01] ).
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Rechtsprechung
   KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25257
KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01 Vollz (https://dejure.org/2002,25257)
KG, Entscheidung vom 07.03.2002 - 5 Ws 797/01 Vollz (https://dejure.org/2002,25257)
KG, Entscheidung vom 07. März 2002 - 5 Ws 797/01 Vollz (https://dejure.org/2002,25257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts in einer Strafvollzugssache; Ermessen des Anstaltsleiters bei der Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis zur Übergabe von Gegenständen bei Besuchen Strafgefangener; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 613
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 16.06.1993 - 2 Ws 201/92

    Widerruf; Verwaltungsakt; Gefangener; Behandlung; Fluchtgefahr; Überprüfbarkeit;

    Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
    Angesichts der hierin liegenden Selbstbindung der Vollzugsbehörde kann die Erlaubnis - auch für einzelne Gefangene und befristet - nur nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (vgl. KG ZfStrVo 1998, 310 und ZfStrVo 1985, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371).
  • KG, 13.09.1984 - 5 Ws 314/84
    Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
    Angesichts der hierin liegenden Selbstbindung der Vollzugsbehörde kann die Erlaubnis - auch für einzelne Gefangene und befristet - nur nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (vgl. KG ZfStrVo 1998, 310 und ZfStrVo 1985, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
    Die Androhung von Disziplinarmaßnahmen fällt nach herrschender Auffassung in den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 26, 186, 203; Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 2 Rdn. 196, 197; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 1 Rdn. 4).
  • OLG Hamm, 26.02.1987 - 1 Vollz (Ws) 313/86
    Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
    Angesichts der hierin liegenden Selbstbindung der Vollzugsbehörde kann die Erlaubnis - auch für einzelne Gefangene und befristet - nur nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (vgl. KG ZfStrVo 1998, 310 und ZfStrVo 1985, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371).
  • KG, 22.01.1996 - 5 Ws 424/95
    Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
    Angesichts der hierin liegenden Selbstbindung der Vollzugsbehörde kann die Erlaubnis - auch für einzelne Gefangene und befristet - nur nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (vgl. KG ZfStrVo 1998, 310 und ZfStrVo 1985, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371).
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