Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Gegenstände im Gewahrsam des Strafgefangenen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einziehung des i.R.e. Tauschgeschäfts mit einem Mitgefangenen ohne die Zustimmung der Vollzugsanstalt erlangten Weckers eines Häftlings; Eigenverantwortlicher Berurteilungsspielraum einer Vollzugsbehörde bzgl. der Entscheidung über den Verbleib eines bei einem Gefangenen ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - Vollz 288/00
- OLG Hamm, 13.07.2001 - 1 Vollz (Ws) 149/01
- OLG Hamm, 29.01.2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01
- OLG Hamm, 26.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 613
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 419/14
Genehmigung der Annahme fremder Bekleidungsgegenstände unter Strafgefangenen
Insoweit müssen im Rahmen des § 76 Abs. 1 NJVollzG auch die Kriterien des § 22 Abs. 1 NJVollzG berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm, NStZ 2002, 613 zur vergleichbaren Konstellation, soweit es sich um einen Gegenstand handelt, der der Ausstattung des Haftraums dienen soll). - OLG Frankfurt, 25.06.2014 - 3 Ws 458/14
Sanktion eines Verstoßes gegen
Sie sind aber nicht alleiniger Maßstab für die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung bzw. nachträglichen Genehmigung, sondern dafür können auch andere Kriterien - wie allgemeine Vollzugsziele, Unterbindung von Schwarzgeschäften und Abhängigkeiten zwischen Gefangenen etc. maßgeblich sein (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 2002, 613 [OLG Hamm 26.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01] ).
Rechtsprechung
KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts in einer Strafvollzugssache; Ermessen des Anstaltsleiters bei der Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis zur Übergabe von Gegenständen bei Besuchen Strafgefangener; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.11.2001 - 546 StVK 686/01
- KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01 Voll
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 613
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 16.06.1993 - 2 Ws 201/92
Widerruf; Verwaltungsakt; Gefangener; Behandlung; Fluchtgefahr; Überprüfbarkeit; …
Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
Angesichts der hierin liegenden Selbstbindung der Vollzugsbehörde kann die Erlaubnis - auch für einzelne Gefangene und befristet - nur nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (vgl. KG ZfStrVo 1998, 310 und ZfStrVo 1985, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371). - KG, 13.09.1984 - 5 Ws 314/84
Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
Angesichts der hierin liegenden Selbstbindung der Vollzugsbehörde kann die Erlaubnis - auch für einzelne Gefangene und befristet - nur nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (vgl. KG ZfStrVo 1998, 310 und ZfStrVo 1985, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371). - BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
Die Androhung von Disziplinarmaßnahmen fällt nach herrschender Auffassung in den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 26, 186, 203;… Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 2 Rdn. 196, 197;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 1 Rdn. 4). - OLG Hamm, 26.02.1987 - 1 Vollz (Ws) 313/86
Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
Angesichts der hierin liegenden Selbstbindung der Vollzugsbehörde kann die Erlaubnis - auch für einzelne Gefangene und befristet - nur nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (vgl. KG ZfStrVo 1998, 310 und ZfStrVo 1985, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371). - KG, 22.01.1996 - 5 Ws 424/95
Auszug aus KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01
Angesichts der hierin liegenden Selbstbindung der Vollzugsbehörde kann die Erlaubnis - auch für einzelne Gefangene und befristet - nur nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (vgl. KG ZfStrVo 1998, 310 und ZfStrVo 1985, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371).