Rechtsprechung
BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 265 StPO
Hinweispflicht des Gerichts (mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Ungenügen eines Hinweises in der Terminsladung an den Verteidiger) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 StGB, § 265 StPO
Sicherungsverwahrung: Rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung gegen den Angeklagten - Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Erteilung eines förmlichen Hinweises entsprechend § 265 StPO vor der Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt
- rewis.io
Sicherungsverwahrung: Rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung gegen den Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 5; StGB § 66; StPO § 265
Notwendigkeit der Erteilung eines förmlichen Hinweises entsprechend § 265 StPO vor der Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Allgemeines "Geplausche” in der HV reicht nicht für Sicherungsverwahrung
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 02.12.2011 - Jug KLs 406 Js 139598/10
- BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12
- LG Augsburg, 21.02.2014 - 3 KLs 406 Js 139598/10
- BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 248
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung …
Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat den Maßregelausspruch der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung der Hinweispflicht gemäß § 265 StPO aufgehoben, die Revision im Übrigen aber verworfen (Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12), so dass Schuld- und Strafausspruch in Rechtskraft erwuchsen. - KG, 13.04.2016 - 3 Ws (B) 140/16
Adressat des gerichtlichen Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen …
Denn Adressat dieses förmlichen Hinweises ist der Betroffene selbst, der persönlich und individuell zu informieren ist (BGH NStZ 2013, 248).Denn Adressat dieses förmlichen Hinweises ist der Betroffene, der persönlich und individuell zu informieren ist (BGH NStZ 2013, 248).
- BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Allein der Hinweis an den Verteidiger genügt daher nicht (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12, BGHSt 56, 121, 125 (Rn. 11 aE); vgl. auch § 234a StPO). - OLG Hamburg, 08.06.2020 - 1 Rev 8/20
Richterliche Hinweispflicht bei Abweichen von der zuvor mitgeteilten vorläufigen …
Maßgeblich für das aufgrund der mitgeteilten Bewertung gebildete Vertrauen ist der Empfängerhorizont des Angeklagten als Adressat des Hinweises (§ 265 Abs. 1 StPO; BGH, Beschl. v. 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12, NStZ 2013, 248).