Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84   

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https://dejure.org/1985,12171
BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84 (https://dejure.org/1985,12171)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1985 - 5 StR 210/84 (https://dejure.org/1985,12171)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 (https://dejure.org/1985,12171)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen (Schöffenauswahl) - Überbesetzung des Schöffenwahlausschusses - Ordnungsgemäße Verlesung des Anklagesatzes - Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosgigkeit - Ordnungsgemäße ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
  • NStZ 1986, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 10/74

    Verjährung der Strafverfolgung von Abschöpfungshinterziehungen - Beziehen von

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Auch in Berücksichtigung der Maßstäbe der in JZ 1975, 183, 185 [BGH 27.08.1974 - 1 StR 10/74] abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofs kam diesem Gesichtspunkt hier angesichts der festgestellten Besonderheiten zur Person der Angeklagten, der zu den Straftaten führenden Entwicklung und zu den Motiven und den Folgen für die Angeklagten selbst keine herausragende Bedeutung zu.
  • BGH, 11.10.1976 - 3 StR 302/76

    Erfordernis der "rechtlichen" Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Soweit die Beschwerdeführer auf den Urteilstenor verweisen, übersehen sie, daß die mittäterschaftliche Begehung in der Urteilsformel nicht anzugeben ist (BGH Beschluß vom 11. Oktober 1976 - 3 StR 302/76 - bei Holtz MDR 1977, 108; Löwe/ Rosenberg/Gollwitzer 23. Aufl. § 260 Rdn. 58; KK Hürxthal § 260 Rdn. 30 unter bb; Kleinknecht/Meyer § 260 Rdn. 28).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Verlesung und Verwertung dieser Urkunden ohne Vernehmung ihrer Verfasser waren daher durch § 250 Satz 2 StPO nicht ausgeschlossen (vgl. BGHSt 6, 141; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. 1983 S. 459 ff).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Eine fehlerhafte Besetzung anderer Kammern führt grundsätzlich nicht zur fehlerhaften Besetzung des erkennenden Gerichts (BGHSt 9, 203, 207 f; BGH Urteil vom 25. September 1979 - 1 StR 702/78 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 297; KK Pikart § 338 Rdn. 53).
  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Fehler bei bloßen Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung der Vorschlagslisten liegen außerhalb des Bereichs unmittelbarer Einwirkungsmöglichkeit und Verantwortung der Justiz und können daher eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123 f; BGH Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - S. 33).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Fehler bei bloßen Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung der Vorschlagslisten liegen außerhalb des Bereichs unmittelbarer Einwirkungsmöglichkeit und Verantwortung der Justiz und können daher eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123 f; BGH Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - S. 33).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Fehler bei bloßen Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung der Vorschlagslisten liegen außerhalb des Bereichs unmittelbarer Einwirkungsmöglichkeit und Verantwortung der Justiz und können daher eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123 f; BGH Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - S. 33).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Das Stimmenverhältnis bedurfte keiner Protokollierung (BGHSt 26, 206, 211 f).
  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Eine fehlerhafte Besetzung anderer Kammern führt grundsätzlich nicht zur fehlerhaften Besetzung des erkennenden Gerichts (BGHSt 9, 203, 207 f; BGH Urteil vom 25. September 1979 - 1 StR 702/78 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 297; KK Pikart § 338 Rdn. 53).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Damit war dem Erfordernis der Bestimmung des Ausschußvorsitzenden durch Geschäftsverteilungsplan (vgl. BGHSt 29, 283, 287) noch hinreichend Rechnung getragen.
  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 189/83

    Anforderungen an die Durchführung der Auslosung des Schöffen mit denen das

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Dagegen ist die Wahl - trotz eines Verstoßes gegen das Gesetz - als wirksam angesehen worden, wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft besetzt war (BGHSt 26, 206, 207; 29, 283, 287; BGH Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 - S. 5; insofern überholt BGHSt 20, 37, 40), wenn die Vorschlagsliste einer einzelnen Gemeinde fehlte (BGKSt 33, 290, 292) oder wenn die Schöffen für die großen und kleinen Strafkammern getrennt gewählt wurden (BGH GA 1976, 141).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 49/90

    Unwirksame Verkündung der Gemeindesatzung als Fehlerquelle für das

    Daher können sie eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123; BGH, Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84; Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 36 GVG Rdn. 10; Kissel in KK-StPO 2. Aufl. § 36 GVG Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 338 Rdn. 9; Rieß DRiZ 1977, 289, 292).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1985 - 3 StR 474/84   

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https://dejure.org/1985,13706
BGH, 23.01.1985 - 3 StR 474/84 (https://dejure.org/1985,13706)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - 3 StR 474/84 (https://dejure.org/1985,13706)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 3 StR 474/84 (https://dejure.org/1985,13706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Totschlag - Verstoß gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung - Fehlende Auseinandersetzung mit belastenden und entlastenden Aussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 374/78

    Berücksichtigung von Umständen, die schon Merkmale eines gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 474/84
    Das Vorliegen dieses besonderen gesetzlichen Milderungsgrundes ist dabei ebenso zu beachten wie in anderen Fällen bei der Bewertung, ob ein besonders schwerer Fall eines Vergehens oder Verbrechens gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 362/81, bei Holtz MDR 1982, 101; zu § 213 StGB vgl. auch BGH, Urteil vom 20. September 1983 - 1 StR 338/83).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 474/84
    Das Vorliegen dieses besonderen gesetzlichen Milderungsgrundes ist dabei ebenso zu beachten wie in anderen Fällen bei der Bewertung, ob ein besonders schwerer Fall eines Vergehens oder Verbrechens gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 362/81, bei Holtz MDR 1982, 101; zu § 213 StGB vgl. auch BGH, Urteil vom 20. September 1983 - 1 StR 338/83).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 362/81

    Mittäter beim schweren Raub - Beihilfe zum versuchten Diebstahl

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 474/84
    Das Vorliegen dieses besonderen gesetzlichen Milderungsgrundes ist dabei ebenso zu beachten wie in anderen Fällen bei der Bewertung, ob ein besonders schwerer Fall eines Vergehens oder Verbrechens gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 362/81, bei Holtz MDR 1982, 101; zu § 213 StGB vgl. auch BGH, Urteil vom 20. September 1983 - 1 StR 338/83).
  • BGH, 20.09.1983 - 1 StR 338/83

    Strafbarkeit eines Ehemannes, der den Selbstmord der Ehefrau nicht verhindert -

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 474/84
    Das Vorliegen dieses besonderen gesetzlichen Milderungsgrundes ist dabei ebenso zu beachten wie in anderen Fällen bei der Bewertung, ob ein besonders schwerer Fall eines Vergehens oder Verbrechens gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 362/81, bei Holtz MDR 1982, 101; zu § 213 StGB vgl. auch BGH, Urteil vom 20. September 1983 - 1 StR 338/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5204
BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84 (https://dejure.org/1985,5204)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1985 - 2 StR 746/84 (https://dejure.org/1985,5204)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 2 StR 746/84 (https://dejure.org/1985,5204)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer in der Hauptsache nicht verlesenen Aussage - Voraussetzungen für die Annahme eines minderschweren Falls

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
  • StV 1985, 401
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84
    Denn insoweit hat das Landgericht nicht, was allein nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig wäre (BGHSt 2, 248, 249; BGHSt 3, 245, 246, 247; BGHSt 12, 374, 376, 377), ein offensichtliches Schreibversehen berichtigt, sondern das Urteil inhaltlich abgeändert.
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84
    Das erfordert eine Abwägung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände, denn nur dadurch kann das Gesamtbild gewonnen werden, das für die Beurteilung der Frage, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder zu hart wäre, erforderlich ist (vgl. BGH GA 1976, 303/304; BGH, Urteil vom 16. November 1978 - 4 StR 373/78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.01.1981 - 1 StR 728/80

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84
    Zu diesen wesentlichen Umständen gehören auch die verminderte Schuldfähigkeit und die Tatsache, daß die Tat nur versucht wurde (BGH, Strafverteidiger 1981, 181; 1981, 336; BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 380/81 - BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81).
  • BGH, 16.10.1981 - 3 StR 332/81

    Minderschwerer Fall des Totschlags; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84
    Zu diesen wesentlichen Umständen gehören auch die verminderte Schuldfähigkeit und die Tatsache, daß die Tat nur versucht wurde (BGH, Strafverteidiger 1981, 181; 1981, 336; BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 380/81 - BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81).
  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 380/81

    Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags - Strafmilderung beim

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84
    Zu diesen wesentlichen Umständen gehören auch die verminderte Schuldfähigkeit und die Tatsache, daß die Tat nur versucht wurde (BGH, Strafverteidiger 1981, 181; 1981, 336; BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 380/81 - BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81).
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 417/81

    Annahme eines Tatentschlusses zum Totschlag, wenn der Täter zwei Messerstiche auf

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84
    Zu diesen wesentlichen Umständen gehören auch die verminderte Schuldfähigkeit und die Tatsache, daß die Tat nur versucht wurde (BGH, Strafverteidiger 1981, 181; 1981, 336; BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 380/81 - BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81).
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52

    Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84
    Denn insoweit hat das Landgericht nicht, was allein nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig wäre (BGHSt 2, 248, 249; BGHSt 3, 245, 246, 247; BGHSt 12, 374, 376, 377), ein offensichtliches Schreibversehen berichtigt, sondern das Urteil inhaltlich abgeändert.
  • BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84
    Denn insoweit hat das Landgericht nicht, was allein nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig wäre (BGHSt 2, 248, 249; BGHSt 3, 245, 246, 247; BGHSt 12, 374, 376, 377), ein offensichtliches Schreibversehen berichtigt, sondern das Urteil inhaltlich abgeändert.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1985 - 2 StR 826/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10632
BGH, 07.03.1985 - 2 StR 826/84 (https://dejure.org/1985,10632)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1985 - 2 StR 826/84 (https://dejure.org/1985,10632)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1985 - 2 StR 826/84 (https://dejure.org/1985,10632)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 212/10

    Unbegründete Revision; Besetzungsrüge (Präklusion)

    Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, um die vorschriftswidrige Gerichtsbesetzung mit der Revision rügen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 1985 - 2 StR 826/84).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1985 - 5 StR 174/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7629
BGH, 04.04.1985 - 5 StR 174/85 (https://dejure.org/1985,7629)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1985 - 5 StR 174/85 (https://dejure.org/1985,7629)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1985 - 5 StR 174/85 (https://dejure.org/1985,7629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Berücksichtigung von Lichtbildern bei der Beweiswürdigung ohne Inaugenscheinnahme - Beweis eines behaupteten Verfahrensfehlers durch die negative Beweiskraft des Protokolls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
  • StV 1985, 223
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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1985 - 2 StR 344/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16633
BGH, 13.02.1985 - 2 StR 344/84 (https://dejure.org/1985,16633)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1985 - 2 StR 344/84 (https://dejure.org/1985,16633)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84 (https://dejure.org/1985,16633)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Revisionsgerichts an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sich das Ergebnis der Bewertung als bloße Vermutung erweist (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84; Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 539/84).
  • BGH, 11.03.1986 - KRB 7/85

    Fahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten - Festsetzung einer

    Sie ist deshalb rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1983 - 3 StR 184/83 (S) ; Urteil vom 9. August 1984 - 4 StR 399/84; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 3 StR 328/84; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1985 - 5 StR 36/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13193
BGH, 19.02.1985 - 5 StR 36/85 (https://dejure.org/1985,13193)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1985 - 5 StR 36/85 (https://dejure.org/1985,13193)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1985 - 5 StR 36/85 (https://dejure.org/1985,13193)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Gebotenseins einer Freisprechung bei einem nicht nachweisbaren Verbrechen

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 19.02.1985 - 5 StR 36/85
    Ist ein dem Angeklagten vorgeworfenes Verbrechen nicht nachweisbar, der Sachverhalt aber als ein nur auf Antrag verfolgbares Vergehen zu beurteilen, für das ein Strafantrag weder gestellt ist noch nachgeholt werden kann, so ist die Freisprechung geboten (BGHSt 1, 231, 235) [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51].
  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; GA 1978, 371; BGH Beschluß vom 19. Februar 1985 - 5 StR 36/85, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495).
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