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   OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86   

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OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86 (https://dejure.org/1986,1492)
OLG München, Entscheidung vom 05.09.1986 - 1 Ws 494/86 (https://dejure.org/1986,1492)
OLG München, Entscheidung vom 05. September 1986 - 1 Ws 494/86 (https://dejure.org/1986,1492)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2 n.F.

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 74
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14

    Strafvollstreckungssache: Nebeneinander der Entscheidungen über das Absehen von

    Besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats und derjenigen anderer Oberlandesgerichte solche, die über die günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01 -, 14. Oktober 2009 - 1 Ws 175/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 - OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Fischer, a. a. O., § 57 Rn. 29 m. w. N.).

    In die Würdigung können auch Umstände einbezogen werden, die bereits bei der Strafzumessung des erkennenden Gerichts berücksichtigt worden sind (vgl. OLG München, NStZ 1987, 74f.; OLG Zweibrücken StV 2008, 35f.; OLG Düsseldorf StV 1997, 94; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323f.; Senatsbeschlüsse wie vor).

    OLG, StV 1998, 504; OLG München, NStZ 1987, 74).

  • OLG Köln, 27.03.2012 - 2 Ws 223/12

    Strafe für ehemaligen Chefarzt im "Zitronensaftfall" kann nicht vorzeitig zur

    Anders als bei einer Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 Satz 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. Gribbohm in: LK, 11.Aufl., § 57 Rdn.54; Lackner, StGB, 22.Aufl., § 57 Rdn.20), der Generalprävention (BGHR StGB § 57 Abs. 2 " Versagung" 1; Tröndle/Fischer, StGB, 53.A., § 57, Rdn.29 a ) und der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74) ein.
  • OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Ws 473/11

    Entgegenstehende generalpräventive Erwägungen bei der Reststrafenaussetzung für

    Besondere Umstände i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind solche, die im Vergleich zu gewöhnlichen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, wie sich dieser in der Höhe der Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den strafrechtlich geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, NStZ 1987, 21; OLG München NStZ 1987, 74; Kammergericht, ZfStrVo 1996, 247; Tröndle/Fischer StGB, § 57 Rdnr. 9; Schönke/Schröder/Stree, StGB, 25. Aufl., § 57 Rdnr. 23 b und ständige Rechtsprechung des OLG Köln, vgl. 2 Ws 606/94 und 2 Ws 48/02).

    Es dürfen aber auch generalpräventive Gesichtspunkte z.B. der Halt und die Rechtstreue der Bevölkerung und die Verteidigung der Rechtsordnung sowie Gesichtspunkte der Schuldschwere berücksichtigt werden (BGHR StGB, § 57 Abs. 2 "Versagung" 1; OLG Köln, 2 Ws 48/02; OLG München, NStZ 1987, 74; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 57 Rdnr. 30; LK - Gribbohm, 11. Aufl., § 57 Rdnr. 54; Schönke/Schröder/Stree, § 57 Rdnr. 25; Lackner, StGB, § 57 Rdnr. 20).

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 1 Ws 128/07

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer Umstände i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 2

    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; 19. Oktober 2006 - 1 Ws 212/06 - OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).

    Als geeignet angesehen werden zum einen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; OLG Hamm, StV 1998, 503; Thüring. OLG, StV 1998, 504; OLG München, NStZ 1987, 74).

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr

    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).

    Als geeignet angesehen werden zum einen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; OLG Hamm, StV 1998, 503; Thüring. OLG, StV 1998, 504; OLG München, NStZ 1987, 74).

  • OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91

    Halbstrafenaussetzung; Aktivitäten einer Strafverfolgungsbehörde; Verstrickung in

    Dabei sind besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung nicht nur solche Milderungsgründe, die wegen ihres besonderen Gewichts "Ausnahmecharakter" haben und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (OLG München, NStZ 1987, 74 ; OLG Düsseldorf, StV 1989, 23 ; a.A. noch OLG Düsseldorf, StV 1987, 353).

    Der Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung als Ausformung des Gedankens der Generalprävention (vgl. Dreher/Tröndle, a.a.O., § 46 Rdn. 6, 6 a) steht vorliegend einer Halbstrafenaussetzung nicht entgegen (zur Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen im Rahmen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. OLG München NStZ 1987, 74 ; OLG Düsseldorf StV 1987, 353 mit Anmerkung von Böhm, a.a.O., 355 ff, der es für eher unwahrscheinlich hält, daß bei der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfolgenden Vorverlegung des Entlassungszeitpunkts um ein Sechstel der Strafzeit (gegen über der Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB ) Bedenken aus generalpräventiver Sicht aufkommen könnten).

  • KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
    In die Gesamtwürdigung fließen auch Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 57 Rdn. 54; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 57 Rdn. 9 f; Lackner, StGB 19. Aufl., § 57 Rdn. 20), der Generalprävention (vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 2 - Versagung 1; Stree in Schönke/ Schröder, StGB 24. Aufl., § 57 Rdn. 25) und damit der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74 ; Stree in Schönke/Schröder a.a.O.) ein (vgl. Beschluß des Senats vom 30. Januar 1995 - 5 Ws 27/95 - st. Rspr.).

    Dem Ausnahmecharakter der Regelung des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB entsprechend sind besondere Umstände nur solche, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind oder durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen und eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts oder Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NStE Nr. 4 zu § 56 StGB ; OLG München NStZ 1987, 74 ; KG, Beschluß vom 25. November 1993 - 5 Ws 320/93-).

  • OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07

    Aussetzung der Vollstreckung einer im Ausland verhängten und in Deutschland

    Anders als bei der Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 S. 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. Gribbohm, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 57, Rdn. 54; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 57, Rdn. 20), der Generalprävention (BGHR StGB § 57 Abs. 1 "Versagung 1") und der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74) mit ein.
  • OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12

    Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung

    Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (OLG Köln, NStZ 2008, 641; OLG München, NStZ 1987, 74).
  • KG, 30.07.2014 - 2 Ws 270/14

    Betrugsserie durch Apotheker

    In die Gesamtwürdigung fließen zudem Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 2 Ws 475/12 - vom 22. Mai 2001 - 5 Ws 233/01 - und 17. Oktober 1997 - 5 Ws 576/97 -), der Generalprävention (vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 1) und damit der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74; Senat ZfStrVo 1996, 247) ein.
  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
  • OLG Braunschweig, 21.02.2005 - Ws 46/05

    Perpetuierung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Gleichstellung der

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ws 680/01

    Sachverständiger; Gutachten; Aussetzung; Reststrafe; Strafaussetzung; Bewährung;

  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

  • OLG Bamberg, 19.12.1991 - Ws 564/91

    Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe;

  • LG Bonn, 22.03.2002 - 52 StVK 324/02
  • OLG Köln, 01.08.2006 - 2 Ws 343/06

    Familiäre Probleme eines Verurteilten als ausschlaggebende Gründe für eine

  • OLG Celle, 10.02.2022 - 2 Ws 31/22

    Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe Mängel an Qualität

  • OLG Düsseldorf, 21.08.1990 - 3 Ws 695/90

    Strafaussetzung zur Bewährung: Besondere Umstände bei Halbstrafenaussetzung

  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 2 Ws 349/07

    Strafaussetzung; Bewährung; bedingte Entlassung; Halbstrafe; Voraussetzungen

  • OLG Köln, 09.11.2001 - 2 Ws 449/01

    Bewährung

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