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   OLG Köln, 17.03.1992 - 2 Ws 96/92   

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https://dejure.org/1992,8509
OLG Köln, 17.03.1992 - 2 Ws 96/92 (https://dejure.org/1992,8509)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.1992 - 2 Ws 96/92 (https://dejure.org/1992,8509)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 1992 - 2 Ws 96/92 (https://dejure.org/1992,8509)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angeklagter; Ausweisungsverfügung; Aufenthalt; Ausland; Ersatzzustellung; Niederlegung; Wohnsitz; Zustellung; Verteidiger; Zustellungsmängel; Beiordnung; Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 457
  • StV 1992, 457
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    Dagegen liegt keine Rasterfahndung vor, wenn die Strafverfolgungsbehörde von privaten Stellen Auskünfte zu speziellen Täter-Daten erhält, also nicht die Gesamtdateien zum weiteren Abgleich mit anderen Dateien übermittelt bekommt (vgl. Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 98a Rn. 4; Jäger, in: KMR-StPO, Stand: Juni 2008, § 98a Rn. 4; Hilger, NStZ 1992, S. 457 ).

    Die §§ 98a, 98b StPO gelten auch dann nicht, wenn die ersuchten Stellen selbst einen Datenabgleich durchführen (vgl. BTDrucks 12/989, S. 37; Hilger, NStZ 1992, S. 457 ).

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

    Selbst nicht allgemein zugängliche Geschäftsräume, die erfahrungsgemäß Treffpunkt Krimineller sind (Bordelle, Spielclubs, übelbeleumundete Hotels), werden als nach Art. 13 GG geschützt angesehen (Hilger NStZ 1992, 457, 462 Fn. 101).

    Es fehlt nicht nur an einer Eingriffsnorm, die nach verbreiteter Meinung auch eine Grundgesetzänderung erfordern wurde (vgl. etwa Hilger NStZ 1992, 457, 462 Fn. 95, 101; Ostendorf Neue Kriminalpolitik 1996, 32; Staechelin ZRP 1996, 430).

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

    b) Eine andere Auslegung läßt sich auch nicht aus der Entstehungsgeschichte der Norm herleiten (im Ergebnis ebenso Hilger NStZ 1992, 457, 462 Fn. 91; ferner Lemke in HK StPO § 100 c Rdn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97

    GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO

    im Hinblick auf das sog. Volkszählungsurteil des BVerfG (BVerfGE 65, 1 ff.) gegen bestimmte, strafprozessual bislang nicht geregelte Ermittlungsmaßnahmen der Polizei aufgekommen waren, ausgeräumt werden (zur Zielsetzung des Gesetzes s. auch Hilger, NStZ 1992, 457).
  • BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Begriffe Verbrechen gegen die körperliche

    Dies ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien (vgl. BTDrucks. 12/2720, S. 38, 40, wo der 27. Abschnitt jeweils ausdrücklich erwähnt ist) und wird auch in der Fachliteratur so verstanden (vgl. etwa Hilger, NStZ 1992, 457, 459 f. ; Nack in KK 5. Aufl. § 98a Rdn. 13; G. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 98a Rdn. 19, 20; Lemke in HK StPO 3. Aufl. § 98a Rdn. 5; Jäger in KMR StPO 41. Lfg. § 98a Rdn. 14; Bäumler in Lisken/Denninger (Hrsg.), Handbuch des Polizeirechts 3. Aufl. Kap. J Rdn. 271).
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