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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,782
BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99 (https://dejure.org/1999,782)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99 (https://dejure.org/1999,782)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99 (https://dejure.org/1999,782)
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Jeansfaltenvergleichsgutachten

§ 267 StPO, §§ 72 ff StPO, Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    §§ 267, 72 StPO
    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StPO § 72

  • Wolters Kluwer

    Gutachten - Sachverständiger - Darlegungspflicht - Urteilsgründe - Vergleichsgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 267, 72
    Beweiswürdigung bei "ungewöhnlichen" Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1350
  • NStZ 2000, 106
  • StV 2000, 125
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (vgl. BGHSt 39, 291, 296 f.: BGHR StPO § 261 Sachverständiger 6).

    Rn. 5 Eine derartige, im wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann zwar ausreichen, wenn es sich um ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie das daktyloskopische Gutachten (…BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4), die Blutalkoholanalyse (BGHSt 28, 235, 237 f.: Angabe des Mittelwerts genügt) oder die Bestimmung von Blutgruppen (BGHSt 12, 311, 314), handelt (grundlegend BGHSt 39, 291, 297 ff.).

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches …

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimißt, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f., BGH NStZ 1991, 596; BGH NStZ 1998, 83).

    Ein solches standardisiertes Verfahren ist aber ein anthropologisches Vergleichsgutachten, bei dem anhand von Lichtbildern der Raumüberwachungskamera eine bestimmbare Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z.B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; BGH…, Urt. vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99), nicht.

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Ein solches standardisiertes Verfahren ist aber ein anthropologisches Vergleichsgutachten, bei dem anhand von Lichtbildern der Raumüberwachungskamera eine bestimmbare Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z.B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; BGH, Urt. vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99), nicht.

    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, auf welches biostatistische Vergleichsmaterial sich die Wahrscheinlichkeitsberechnung stützt (vgl. zu dem Problem der Merkmalshäufigkeit und zur Berechnung Knußmann, NStZ 1991, 175, 176; zum gleichgelagerten Problem bei der DNA-Analyse BGHSt 38, 320;… BGHR StPO § 261 Identifizierung 11), d.h. ob dieses Vergleichsmaterial im Hinblick auf die Bevölkerungsabgrenzung, die Größe des Probandenkreises und das wegen der Akzeleration der Bevölkerung bedeutsame Alter der Untersuchung repräsentativ ist, also das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der männlichen Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt, oder ob es sich nur um mehr oder weniger genaue, den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativierende Anhaltswerte handelt (vgl. BGH, Urt. vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99; Standards für die anthropologische ldentifikation lebender Personen auf Grund von Bilddokumenten NStZ 1999, 230, Knußmann aa0 177).

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimißt, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f., BGH NStZ 1991, 596; BGH NStZ 1998, 83).

    Rn. 5 Eine derartige, im wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann zwar ausreichen, wenn es sich um ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie das daktyloskopische Gutachten (…BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4), die Blutalkoholanalyse (BGHSt 28, 235, 237 f.: Angabe des Mittelwerts genügt) oder die Bestimmung von Blutgruppen (BGHSt 12, 311, 314), handelt (grundlegend BGHSt 39, 291, 297 ff.).

  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Bei der Beweiswürdigung hat das Gericht dann aber diesen Umstand einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, die sich sowohl auf die allgemeinen Grundsätze der neuen Methode selbst als auch auf ihre konkrete Anwendung beziehen muß (BGHSt 41, 206, 215; BGH NStZ 1994, 250).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, auf welches biostatistische Vergleichsmaterial sich die Wahrscheinlichkeitsberechnung stützt (vgl. zu dem Problem der Merkmalshäufigkeit und zur Berechnung Knußmann, NStZ 1991, 175, 176; zum gleichgelagerten Problem bei der DNA-Analyse BGHSt 38, 320;… BGHR StPO § 261 Identifizierung 11), d.h. ob dieses Vergleichsmaterial im Hinblick auf die Bevölkerungsabgrenzung, die Größe des Probandenkreises und das wegen der Akzeleration der Bevölkerung bedeutsame Alter der Untersuchung repräsentativ ist, also das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der männlichen Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt, oder ob es sich nur um mehr oder weniger genaue, den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativierende Anhaltswerte handelt (vgl. BGH…, Urt. vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99; Standards für die anthropologische ldentifikation lebender Personen auf Grund von Bilddokumenten NStZ 1999, 230, Knußmann aa0 177).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, auf welches biostatistische Vergleichsmaterial sich die Wahrscheinlichkeitsberechnung stützt (vgl. zu dem Problem der Merkmalshäufigkeit und zur Berechnung Knußmann, NStZ 1991, 175, 176; zum gleichgelagerten Problem bei der DNA-Analyse BGHSt 38, 320; BGHR StPO § 261 Identifizierung 11), d.h. ob dieses Vergleichsmaterial im Hinblick auf die Bevölkerungsabgrenzung, die Größe des Probandenkreises und das wegen der Akzeleration der Bevölkerung bedeutsame Alter der Untersuchung repräsentativ ist, also das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der männlichen Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt, oder ob es sich nur um mehr oder weniger genaue, den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativierende Anhaltswerte handelt (vgl. BGH…, Urt. vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99; Standards für die anthropologische ldentifikation lebender Personen auf Grund von Bilddokumenten NStZ 1999, 230, Knußmann aa0 177).
  • BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92

    Umfang der Darlegungspflicht bei einem daktyloskopischen Gutachten

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Rn. 5 Eine derartige, im wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann zwar ausreichen, wenn es sich um ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie das daktyloskopische Gutachten (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4), die Blutalkoholanalyse (BGHSt 28, 235, 237 f.: Angabe des Mittelwerts genügt) oder die Bestimmung von Blutgruppen (BGHSt 12, 311, 314), handelt (grundlegend BGHSt 39, 291, 297 ff.).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung …

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (vgl. BGHSt 39, 291, 296 f.: BGHR StPO § 261 Sachverständiger 6).
  • BGH, 20.12.1978 - 4 StR 460/78

    Beschränkung des Tatrichters auf die Angaben des Probemittelwerts bei der …

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
    Rn. 5 Eine derartige, im wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann zwar ausreichen, wenn es sich um ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie das daktyloskopische Gutachten (…BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4), die Blutalkoholanalyse (BGHSt 28, 235, 237 f.: Angabe des Mittelwerts genügt) oder die Bestimmung von Blutgruppen (BGHSt 12, 311, 314), handelt (grundlegend BGHSt 39, 291, 297 ff.).
  • BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98

    Einführung eines Beweisstücks in die Hauptverhandlung durch Augenscheinseinnahme

  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 620/93

    Stromtodbestimmung durch Messung der Myoglobinkonzentration im Herzblut - …

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03

    Straßenverkehrsgefährdung: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei …

    Das Amtsgericht gibt dabei nicht - wie aber nach ständiger Rechtsprechung geboten (Senat B. v. 29.03.2001 - 3 Ss 17/01 - BGH NJW 2000, 1350; OLG Hamm StraFo 2002, 58;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rdnr. 13 m.w.N.) - die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen (Gestaltung der Kreuzung; Signalprogramm der Lichtzeichenanlage; von dem Angeklagten und der Geschädigten L. beim Passieren der jeweiligen Haltelinie und danach in der Kreuzung eingehaltene Geschwindigkeit; jeweilige Entfernung von der Haltelinie bis zur Kollisionsstelle) und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wieder, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist, um dem Revisionsgericht die gebotenen Nachprüfung zu ermöglichen.
  • OLG Zweibrücken, 25.06.2026 - 1 ORbs 2 SsRs 42/25

    Unscharfes Blitzerfoto - "Intuition" der Richterin genügt nicht

    Die - auf dem Foto erkennbaren - charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.12.1995 - 4 StR 170/95, juris, Rn. 25; Senat…, Beschluss vom 20.12.2018 - 1 OWi 2 SsBs 41/18, juris, Rn. 7; Senat…, Beschluss vom 22.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 92/17, juris, Rn. 11; KG…, Beschluss vom 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17 - 162 Ss 88/17, juris, Rn. 6; zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Hinzuziehung eines Sachverständigen siehe etwa BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, juris, Rn. 2; BGH…, Urteil vom 20.03.1991 - 2 StR 610/90, juris, Rn. 11; Senat…, Beschluss vom 22.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 92/17, juris, Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, juris, Rn. 10 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 22.06.2017 - III-4 RBs 216/17, juris, Rn. 4 f.;… OLG Hamm, 27.12.2018 - III-4 RBs 391/18, juris, Rn. 10; OLG Hamm…, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 Ss OWi 226/08, juris, Rn. 6 ff.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris, Rn. 7; OLG Bamberg…, Beschluss vom 20.02.2008 - 3 Ss OWi 180/08, juris, Rn. 10 ff.; s.a. OLG Hamm…, Beschluss vom 28.08.2013 - III-5 RBs 123/13, juris, Rn. 8).
  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …

    Weiterhin sind Ausführungen dazu notwendig, welche Häufigkeit hinsichtlich der jeweils übereinstimmenden Merkmale der Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde gelegt und wie diese ermittelt wurden (Anschluss u.a. an BGH NStZ 2000, 106 f.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116 und OLG Hamm StV 2010, 124 ff. = StraFo 2009, 109 f.).

    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGH NStZ 2000, 106 f.).

    13 Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche und wie viele übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale der Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt und auf welche Art und Weise er diese Übereinstimmungen ermittelt hat (BGH NStZ 2000, 106 f.; NZV 2006, 160 f.; OLG Bamberg NZV 2008, 211 f.; OLG Hamm DAR 2008, 395 ff. = NStZ-RR 2008, 287 f.; StV 2010, 124 ff.; OLG Oldenburg NZV 2009, 52 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116; vgl. zuletzt wohl auch OLG Koblenz NZV 2010, 212 f.).

    Des Weiteren hätte es Ausführungen dazu bedurft, welche Häufigkeit hinsichtlich der jeweils übereinstimmenden Merkmale der Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde gelegt und wie sie ermittelt worden ist (BGH NStZ 2000, 106 f.; in BGH NZV 2006, 106 f. offen gelassen; OLG Hamm StV 2010, 124 ff. = StraFo 2009, 109 f.;… OLG Jena aaO.).

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