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| OLG Frankfurt, 04.06.1980 - 3 Ws 263/80 (StVollz) |
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 1980 - 3 Ws 263/80 (StVollz) (https://dejure.org/1980,1832)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVollzG § 39 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 159
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 16.09.2025 - 203 StObWs 272/25
Widerrufsentscheidung, Widerrufsmöglichkeit, Kosten des …
Der Widerruf sämtlicher Vergünstigungen verstößt bei der gegebenen Sachlage gegen das Übermaßverbot und verletzt damit den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der bei Widerrufsentscheidungen nach Weisungsverstößen die zentrale Rolle spielt (…Laubenthal/Baier, a.a.O.;… Arloth, a.a.O.;… zum Widerruf von Außenbeschäftigung, Freigang und Selbstbeschäftigung: Laubenthal/Baier, a.a.O., Kap. F Rn. 63 und Rn. 76; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ 1981, 159, 160, BeckRS 1980, 109257). - KG, 09.07.2009 - 2 Ws 95/09
Sicherungsverwahrung: Widerruf der Erlaubnis einer der Selbstbeschäftigung …
Er ist nur in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 2 StVollzG möglich, wenn schwerwiegende Unregelmäßigkeiten vorliegen und sich der Sachverhalt so darstellt, daß die Vollzugsbehörde die Erlaubnis - zu Recht - nicht erteilt hätte, wenn sie die inzwischen zutage getretenen Tatsachen von Anfang an gekannt hätte (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ 1981, 159; OLG Hamm NStZ 1988, 245 - zum Widerruf eines freien Beschäftigungsverhältnisses; Senat NStZ 1997, 207, 208; 1993, 100 zur speziellen Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 StVollzG im Vollzugsrecht anstelle von § 49 VwVfG). - KG, 19.08.1983 - 5 Ws 261/83
Strafgefangener; Besuch; Besuchsrecht; Trennscheibe; Dealer
Richtig ist zwar, daß bei abschließenden Sonderregelungen des Strafvollzugsgesetzes wie beispielsweise für erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 36 StVollzG ) nicht weitere Eingriffe dieser Art auf die Generalklausel des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestützt werden dürfen (vgl. KG NStZ 1981, 77 m. Anm. Müller-Dietz NStZ 1981, 159 ).
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