Rechtsprechung
| BGH, 31.07.1980 - 4 StR 401/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen auf Grund ihres Gebrauchs des Auskunftverweigerungsrechts - Unerreichbarkeit eines namentlich bekannten Zeugen hinsichtlich seiner Vernehmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 32 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 4 StR 401/80
Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat jedoch auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aufgestellten Grundsätze für die Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz hin, die das Landgericht zu beachten haben wird (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 ff; 1979, 884 ff). - BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77
Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 4 StR 401/80
Auch daß die Zeugen in der Hauptverhandlung gegebenenfalls wiederum nach § 55 StPO die Auskunft verweigern konnten, machte sie noch nicht zu völlig ungeeigneten Beweismitteln (vgl. BGH bei Holtz in MDR 1978, 281 m.w.N.).
- BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches …
Ob das ausreicht, um den Zeugen als völlig ungeeignetes Beweismittel zu bezeichnen, und seine Vernehmung als "leere Förmlichkeit" anzusehen, erscheint zweifelhaft (…vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 238 bis 240; BGH, Beschluß vom 31. Juli 1980 - 4 StR 401/80; BGH, Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77; BGH NJW 1952, 191; RGSt 75, 11, 14). - BGH, 11.07.1984 - 3 StR 216/84
Feststellung der Unerreichbarkeit eines Beweismittels durch formlose Befragung - …
Bei der Bedeutung der Sache und der Aussagen der Zeugen für das Verfahren hätte die Strafkammer sie förmlich zur Hauptverhandlung laden müssen, und zwar unter Hinweis auf das ihnen nach Art. 12 EuRHÜbk zustehende freie Geleit (vgl. hierzu u.a. BGHSt 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]/74; BGH MDR 1979, 597; BGH bei Holtz MDR 1981, 456; BGH NStZ 1981, 32 und 146; BGH NStZ 1982, 171 und 212).
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Rechtsprechung
| BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens über Bewusstseinseinengung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 32 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60
Feststellung der Todesursache - Eignung eines Sachverständigen
Auszug aus BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80
Ein Sachverständiger ist ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Unterlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGHSt 14, 339, 342).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 281, Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - bei Holtz in MDR 1978, 988, 989, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 632/79 -).
Ein Sachverständiger ist daher ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Unterlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGHSt 14, 339, 342).
- BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79
Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen …
Auszug aus BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 281, Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - bei Holtz in MDR 1978, 988, 989, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 632/79 -). - BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78
Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger …
Auszug aus BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 281, Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - bei Holtz in MDR 1978, 988, 989, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 632/79 -). - BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77
Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 281, Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - bei Holtz in MDR 1978, 988, 989, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 632/79 -).
- BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern; …
Die Kammer hätte deshalb den Beweisantrag zur Blutalkoholkonzentration mit der Begründung ablehnen können, der Sachverständige sei hier ein völlig ungeeignetes Beweismittel, da es keine Möglichkeit gebe, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten brauche (BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80 -, Leitsatz abgedruckt in NStZ 1981, 32). - OLG Hamm, 30.06.2005 - 3 Ss 224/05
Sachverständigengutachten; Beweisantrag; ungeeignetes Beweismittel; Ablehnung
Ein Beweismittel kann nur dann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, dass sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (BGH NStZ 1981, 32). - BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer …
Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1977, 108; 1978, 627, 988; BGH NStZ 1981, 32; 1984, 564;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6). - BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80
Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet, wenn sicher feststeht, dass …
Ein Beweismittel darf nur dann als ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit dem bezeichneten Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz, MDR 1978, 281, 988; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80). - OLG Köln, 23.03.1982 - 1 Ss 127/82 Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels liegt nur vor, wenn das Gericht bei seiner unabhängig vom Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme durchgeführten Prüfung feststellen kann, daß sich mit dem benannten Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt wird, nicht erzielen läßt.Das Gutachten eines Sachverständigen kann unter diesen Voraussetzungen ein völlig ungeeignetes Beweismittel sein, insbesondere, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die für sein Gutachten erforderlichen tatsächlichen Unterlagen zu verschaffen (Vergleiche BGH, 1980-07-15, 5 StR 344/80, NStZ 1981, 32).2.
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