Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.08.1980 - Vollz (Ws) 8/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 27.08.1980 - Vollz (Ws) 8/80
- OLG Hamburg, 11.12.1980 - Vollz (Ws) 8/80
Papierfundstellen
- MDR 1981, 76
- NStZ 1981, 39
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 3 Ws 762/05
Strafvollzug: Voraussetzungen der Beschränkung der Verfügungsbefugnis über …
Eigengeld">83 II 2 StVollzG folgt, wie die Kammer zutreffend ausgeführt hat, dass diese Verfügungsbefugnis nicht besteht, soweit das Eigengeld als Überbrückungsgeld notwendig ist (vgl. Senat, ZfStrVo 1986, 380, 381; OLG Hamm, ZfStrVo 1981, 251; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1981, 381; OLG Hamburg, NStZ 1981, 39 und OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 479). - OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03
Ablehnung der Freigabe eingezahlten Eigengelds eines Strafgefangenen für den …
Eigengeld">83 Abs. 2 S: 3 StVollzG stellt damit eine - im Übrigen hinreichend bestimmte - gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Anstaltsleitung dar, Eigengeld als Überbrückungsgeld zu behandeln und entsprechend anzusparen (herrschende Meinung; vgl. etwa OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251; OLG Hamburg NStZ 1981, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1984, 479; andere Auffassung nur OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 1979, 255). - OLG Zweibrücken, 30.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 13/84 Eigengeld">83 Abs. 2 Satz 2 StVollzG folgt, wie die Strafvollstreckungskammer zutreffend ausgeführt hat, daß diese Verfügungsbefugnis nicht besteht, soweit das Eigengeld als Überbrückungsgeld notwendig ist (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1981, 381; OLG Hamburg NStZ 1981, 39 ).
- OLG Hamm, 09.03.1981 - 7 Vollz (Ws) 7/81 Er sah sich hieran jedoch, ebenso wie das dieselbe Rechtsansicht vertretende Oberlandesgericht Hamburg (Beschluß vom 27. August 1980 Vollz (Ws) 8/80-, NStZ 1981, 39 ) durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20. März 1979 - 3 Ws 36/79-, ZfStrVO 1979, 255 = MDR 1979, 696 gehindert.
- OLG Frankfurt, 26.11.1985 - 3 Ws 989/85 Er schließt sich vielmehr der inzwischen gefestigten Auffassung in Rechtsprechung, und Schrifttum an, wonach das Eigengeld insoweit der Verfügungsgewalt des Gefangenen entzogen ist, als es zur Bildung des Überbrückungsgeldes notwendig ist (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251; OLG Hamburg NStZ 1981, 39 ; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1981, 380; LG Karlsruhe ZfStrVo 1980, 255; OLG München ZfStrVo 1980, 122; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG .
dejure.org
Übersicht OLG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.08.1980 - 2 Vollz (Ws) 15/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 39 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 26.09.1983 - 2 Vollz (Ws) 52/83
Strafanstalt; Zusendung; Zeitungen; Zeitschriften; Schreiben; Zurückhalten; …
Die Voraussetzungen, unter denen eine optische und akustische Überwachung der Besuche der Gefangenen statthaft ist, hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 18. August 1980 - 2 Vollz(Ws) 15/80 - und vom 14. Juli 1981 - 2 Vollz (Ws) 34/81 - dargelegt. - OLG Hamm, 30.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 145/84 Die zu § 27 Abs. 1 StVollzG ergangene obergerichtliche Rechtsprechung ist insoweit einschlägig, was die Voraussetzungen angeht, unter denen eine optische und akustische Überwachung der Besuche der Gefangenen statthaft ist (OLG Saarbrücken ZfStrVo 1984, 176; OLG Koblenz Beschluß vom 18.8.1980 - 2 Vollz (Ws) 15/80; OLG Koblenz Beschluß vom 14.7.1981 2 Vollz (Ws) 34/81; OLG Koblenz Beschluß vom 26.9.1983 - 2 Vollz (Ws) 52/83; OLG Celle ZfStrVo 1980, 187 [188]; OLG Saarbrücken NStZ 1983, 94 ).
- OLG Frankfurt, 30.12.1985 - 3 Ws 659/85 Soweit für die Fälle der Heranziehung von Polizeibeamten im Rahmen der Briefkontrolle oder unter den besonderen Voraussetzungen für eine akustische Besuchsüberwachung deren Zulässigkeit von der Rechtsprechung unter anderen davon abhängig gemacht worden ist, daß im Hinblick auf die Vorschrift des § 34 StVollzG die Vertraulichkeit der Wahrnehmung gewährleistet sein müsse und dieses Erfordernis mit Rücksicht auf die beamtenrechtliche Verschwiegenheit des Beamten als erfüllt angesehen worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 18. August 1980 - 2 Vollz (Ws) 15/80 - ZfStrVo 1981, 59 ff - ), teilt der Senat die von der Strafvollstreckungskammer hiergegen erhobenen Bedenken, die sich darauf stützen, daß die beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht des Beamten nicht im Verhältnis zu seinem Dienstherrn besteht und die deshalb allein noch keine Sicherung dagegen darstellen dürfte, daß der kraft Aufgabenstellung zur Verfolgung von Straftaten verpflichtete Polizeibeamte seiner Behörde ermittlungsrelevante Kenntnisse aus seiner Mithilfe bei der Überwachung der Besuche oder des Schriftwechsels weitergibt bzw. derartige Erkenntnisse bei seiner eigenen polizeilichen Tätigkeit verwertet.
dejure.org
Übersicht OLG Koblenz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.