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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1984 - 1 StR 593/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2268
BGH, 06.11.1984 - 1 StR 593/84 (https://dejure.org/1984,2268)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1984 - 1 StR 593/84 (https://dejure.org/1984,2268)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1984 - 1 StR 593/84 (https://dejure.org/1984,2268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übergehen eines Körperverletzungsvorsatzes in einen unbedingten Tötungsvorsatz - Billigende Inkaufnahme des Todes bei längerem Würgen eines Menschen - Mordmerkmal in der Form der Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 323/78

    Verurteilung wegen Mordes sowie versuchten Totschlags in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 1 StR 593/84
    Bei dieser Sachlage liegen die Voraussetzungen des Verdeckungsmordes vor, weil die enge Verzahnung zwischen Vortat und Verdeckungstat fehlt (vgl. BGH NJW 1978, 2105;… BGH GA 1980, 142; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; BGH, Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).

    Dagegen lassen sich Bedenken auch nicht daraus herleiten, daß der Angeklagte bereits im ersten Abschnitt des Geschehens mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, die Vortat also dieselbe Zielrichtung hatte wie die Verdeckungstat; es genügte, daß im zweiten Tatabschnitt die Verdeckungsabsicht hinzutrat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78).

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes - …

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 1 StR 593/84
    Das Landgericht beruft sich damit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in den Fällen, in denen Körperverletzungsvorsatz (oder bedingter Tötungsvorsatz) in unbedingten Tötungsvorsatz übergeht und zwischen Vortat und Verdeckungstat ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht, Verdeckungsmord nicht in Frage kommt (BGHSt 27, 346;… BGH GA 1978, 372).
  • BGH, 19.06.1979 - 5 StR 254/79

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 1 StR 593/84
    Bei dieser Sachlage liegen die Voraussetzungen des Verdeckungsmordes vor, weil die enge Verzahnung zwischen Vortat und Verdeckungstat fehlt (vgl. BGH NJW 1978, 2105;… BGH GA 1980, 142; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; BGH, Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87;… 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 203/14

    Totschlag durch Unterlassen (tateinheitliche Beihilfe zur Körperverletzung; …

    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob das kurzzeitige Verlassen des Tatorts und der anschließende Wechsel des Tatmittels das Geschehen in einer Weise unterbrachen, welche die bereits von Tötungsvorsatz getragenen Schläge und Tritte als eine zur Verdeckung geeignete "andere Straftat" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1984 - 1 StR 593/84, NStZ 1985, 167).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Es fehlte damit die erforderliche enge Verzahnung zwischen Vortat und Verdeckungstat (BGH NStZ 1985, 167).
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