Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorwerfbarkeit überhöhten Alkoholgenusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 447
- StV 1985, 102
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80
Bemessungskriterien für Jugendstrafe
Auszug aus BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84
Wenn auch bei der Verhängung von Jugendstrafen die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten, so müssen doch auch dort dem Angeklagten günstige Umstände, die bei einem Erwachsenen die Anwendung eines geänderten Strafrahmens rechtfertigen könnten, angemessen berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 820/83; BGH Strafverteidiger 1981, 26; 1982, 473). - BGH, 27.01.1984 - 2 StR 820/83
Gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falls für Haupttäter und Gehilfe - …
Auszug aus BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84
Wenn auch bei der Verhängung von Jugendstrafen die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten, so müssen doch auch dort dem Angeklagten günstige Umstände, die bei einem Erwachsenen die Anwendung eines geänderten Strafrahmens rechtfertigen könnten, angemessen berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 820/83; BGH Strafverteidiger 1981, 26; 1982, 473).
- BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …
Doch hält es der Senat für ausgeschlossen, bei der Prüfung eines minder schweren Falles sei übersehen worden, daß beim Angeklagten wieder ein Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum bestand, der ihm nicht ohne weiteres erschwerend angelastet werden durfte (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 = StV 1985, 102 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19). - BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93
Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Unterbringung: widersprüchliche Begründung
Die Strafrahmenmilderung hätte allerdings nicht versagt werden können, wenn dem Täter die Alkoholaufnahme am Tattag nicht zum Vorwurf gemacht werden konnte (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1985, 102;… BGHR a.a.O. m.w.Nachw.). - BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94
Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung
In Fällen alkoholbedingt erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ist die Ablehnung von Strafmilderung dann zulässig, wenn der Angeklagte bei der Alkoholaufnahme wußte oder hätte wissen können, daß er unter der Wirkung des Alkohols Straftaten begehen werde (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 782; BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84), und wenn er in der Lage war, den Alkoholgenuß zu unterlassen (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 = StV 1984, 102). - OLG Jena, 27.04.1995 - 1 Ss 46/95
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr ; …
Die Versagung der Strafrahmenmilderung ist aber nur zu rechtfertigen, wenn dem Angeklagten die Alkoholaufnahme am Tattage zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn also die Herbeiführung des seine Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Zustandes selbstverschuldet ist (BGH StV 1985, 102; NStE NR. - BGH, 25.06.1991 - 1 StR 262/91
Milderes Gesetz im Vergleich von § 112 Abs. 1 (Strafgesetzbuch der DDR) StGB-DDR …
Diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1985, 102; BGH NStZ 1986, 114, 115;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung, Neigung zu Straftaten 1, 3 und 6).
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Rechtsprechung
| BGH, 29.03.1985 - 2 StR 140/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung von schädlichen Neigungen eines jugendlichen Angeklagten in erheblichem Umfang - Anlage der schädlichen Neigungen im Charakter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 447
- StV 1985, 419
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 29.03.1985 - 2 StR 140/85
Es muß sich mindestens um, sei es anlagebedingte, sei es durch unzulängliche Erziehung oder ungünstige Umwelteinflüsse bedingte Mängel der Charakterbildung handeln, die ihn in seiner Entwicklung zu einem brauchbaren Glied der sozialen Gemeinschaft gefährdet erscheinen und namentlich befürchten lassen, daß er durch weitere Straftaten deren Ordnung stören werde (BGHSt 16, 261, 262) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61].
- BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85
Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe
Derartige Persönlichkeitsmängel müssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter des jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch verborgen, angelegt gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH, Beschl. v. 13.11.1980 - 1 StR 288/80;… Urt. v. 17.2.1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz MDR 1982, 448; Beschlüsse v. 31.3.1982 - 2 StR 28/82; 30.5.1983 - 3 StR 142/83; 7.2.1984 - 3 StR 395/83; 18.4.1984 - 3 StR 6/84; 29.3.1985 - 2 StR 140/85).
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