Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.05.1985 - 1 Ws 277/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 528
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93 Bei gebotener verfassungskonformer Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO genügt hierbei nicht, daß ein möglicher Mißbrauch des Besitzes allgemein nicht auszuschließen ist; vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Beschwerdeführer die ihm vorenthaltene Sache mißbräuchlich benutzen könnte (vgl. BVerfG NJW 1973, 1363 ; OLG Koblenz NStZ 1985, 528; OLG Zweibrücken StV 1979, 537 [538];… Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 119 Rdn. 9 und 10).
Ansonsten kehrt sich jedoch das Regel-Ausnahme-Verhältnis um: Handelt es sich um Gegenstände, bei denen ein derartiges Risiko nicht auf der Hand liegt, so ist der Besitz grundsätzlich zu gestatten und nur bei konkreten gefährdungserhöhenden Umständen, die wiederum in der Person des Gefangenen oder der Haftsituation begründet sein können, ausnahmsweise zu versagen (vgl. z. B. OLG Koblenz NStZ 1985, 528: Walkman; OLG Koblenz NStZ 1983, 331 , OLG Düsseldorf StV 1985, 22; OLG Zweibrücken StV 1989, 537, 538: batteriebetriebenes Fernsehgerät; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 421 f.: elektronische Schreibmaschine).
Diese Kontrollbelastung begründet jedenfalls keine Gefährdung der Anstaltsordnung in einem Maße, das einen Eingriff gemäß § 119 Abs. 3 StPO rechtfertigen könnte (vgl. BVerfG a.a.O., OLG Koblenz NStZ 1985, 528; Baumann StV 1985, 292 [294 f]).
- OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97 Bei gebotener verfassungskonformer Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO genügt dabei nicht, daß ein möglicher Mißbrauch der beantragten Vergünstigungen allgemein nicht auszuschließen ist; die Sicherheitsbedenken müssen vielmehr in der Person des Antragstellerin konkret begründet sein (vgl. BVerfG NJW 1973, 1363 ; OLG Koblenz NStZ 1985, 528; OLG Zweibrücken StV 1979, 537, 538; StV 1993, 593 ).
- OLG Zweibrücken, 26.01.1987 - 2 Vollz (Ws) 3/87 Inwieweit der Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1986 - 2 Ws 653/86 -, der sich auf den vom Betroffenen zitierten Beschluß des 1. Strafsenats vom 22. Mai 1985 - 1 Ws 277/85 - stützt und die Überlassung eines "Walkman" an einen Untersuchungsgefangenen betrifft, zu einer Änderung der Rechtsprechung des Senats führen muß, kann hier offenbleiben, da die angefochtene Entscheidung schon aus anderen Gründen Bestand hat.
- OLG Koblenz, 20.04.1988 - 2 Vollz (Ws) 23/88 Der Betroffene kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die Überlassung eines Walkman an Untersuchungsgefangene für grundsätzlich zulässig angesehen wird (so Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1986 - 2 Ws 653/86 - und Beschluß des 1. Strafsenats vom 22. Mai 1985, veröffentlicht in NStZ 1985, 528).
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