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Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 23.10.1985 | OLG Koblenz, 24.09.1985

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.1985 - 1 Ws 921/85, 1 Ws 922/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4262
OLG Düsseldorf, 23.10.1985 - 1 Ws 921/85, 1 Ws 922/85 (https://dejure.org/1985,4262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.1985 - 1 Ws 921/85, 1 Ws 922/85 (https://dejure.org/1985,4262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 1 Ws 921/85, 1 Ws 922/85 (https://dejure.org/1985,4262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 256
  • NStZ 1986, 93
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 09.01.1996 - 1 Vollz (Ws) 8/95
    StVollzG ; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 05. August 1987 - 3 Ws 519/87 - OLG Bamberg, Beschluß vom 18. Juli 1994 - Ws 354/94 - und für den Fall eines Untersuchungsgefangenen: OLG Düsseldorf in StrafV 1985, 286 und in NStZ 1986, 93 ).

    Es bedarf nach Ansicht des Senates keiner näheren Begründung, daß die nur schwer zu verhindernde unkontrollierte Weitergabe von Texten in einer Vollzugsanstalt mit Schwer- und Schwerstkriminellen eine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in dieser Anstalt darstellt (anders Baumann, NStZ 1985, 292, 294 entgegen OLG Düsseldorf in NStZ 1986, 93 ).

  • OLG Hamm, 07.11.1989 - 1 Vollz (Ws) 173/89
    Des weiteren ist für die Frage der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt nicht allein auf Versteckmöglichkeiten abzustellen, sondern es sind alle im Einzelfall konkret in Betracht kommenden Mißbrauchsmöglichkeiten - auch unter Umständen solche durch Mitgefangene - und auch sonstige sicherheitsrelevante Folgen wie etwa eine - ggf. allerdings wiederum mit konkreten Tatsachen zu belegende - drohende Überlastung des Stromnetzes für den Fall der Gleichbehandlung anderer Gefangener (vgl. z.B. für die Untersuchungshaft OLG Düsseldorf NStZ 1986, 93 ) mit zu berücksichtigen und bei gegebenen Anhaltspunkten zu erörtern.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1993 - VI 4/92
    Etwas anderes gilt jedoch im Grundsatz auch für eine elektrische bzw. elektronische Schreibmaschine nicht (vgl. OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - StV 1989, 351 ; Baumann StV 1985, 292; a.A. noch OLG Düsseldorf- 1. Strafsenat - StV 1985, 286 und MDR 1986, 256 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.1985 - 1 Ss 921-922/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4296
OLG Düsseldorf, 23.10.1985 - 1 Ss 921-922/85 (https://dejure.org/1985,4296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.1985 - 1 Ss 921-922/85 (https://dejure.org/1985,4296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 1 Ss 921-922/85 (https://dejure.org/1985,4296)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersuchungshaft; Untersuchungszelle; Untersuchungshäftling; Elektrische Kaffeefiltermaschine; Benutzungsgenehmigung

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 93
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.09.1985 - 2 Vollz (Ws) 75/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3561
OLG Koblenz, 24.09.1985 - 2 Vollz (Ws) 75/85 (https://dejure.org/1985,3561)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.09.1985 - 2 Vollz (Ws) 75/85 (https://dejure.org/1985,3561)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. September 1985 - 2 Vollz (Ws) 75/85 (https://dejure.org/1985,3561)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 93
  • Rpfleger 1986, 65
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 23.11.1990 - 2 Vollz (Ws) 39/90
    Es ist inzwischen allgemein anerkannt, daß die eine Anfechtung ausschließende Vorschrift des § 114 Abs. 2 Satz 3 StVollzG auch für ablehnende Entscheidungen gilt (BGH NJW 1979, 664; Senatsbeschluß vom 24. September 1985, 2 Vollz (Ws) 75/85 - NStZ 1986, 93 , ständige Rechtsprechung).
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