Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 109/89, 3 Ws 110/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4304
OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 109/89, 3 Ws 110/89 (https://dejure.org/1989,4304)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.1989 - 3 Ws 109/89, 3 Ws 110/89 (https://dejure.org/1989,4304)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 1989 - 3 Ws 109/89, 3 Ws 110/89 (https://dejure.org/1989,4304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 109/89
    "Bei Verfahrensidentität zwischen U-Haft und abgeurteilten Tatkomplexen ist die Anrechnung der U-Haft auf mehrere Freiheitsstrafen in einem Urteil in der Weise vorzunehmen, daß möglichst früh gemeinsame Aussetzungsreife bezüglich des Restes der Freiheitsstrafen eintritt (Fortführung der Entscheidung des BVerfG, NStZ 1988, 474, 475).«.
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00

    Keine Bestimmung im Urteil darüber, auf welche Gesamtfreiheitsstrafe erlittene …

    Ober die Art der Anrechnung kann daher sachgemäß erst nach Eintritt der Rechtskraft durch die Vollstreckungsbehörde befunden werden, etwa in der Weise, daß durch Aufteilung der Untersuchungshaft möglichst früh die Mindestverbüßungszeiten des § 57 StGB erreicht werden (OLG Frankfurt NStZ 1990, 147 f.); das Fehlen einer ausdrücklichen Anrechnungsregel - wie sie das Gesetz für andere Fälle vorsieht (vgl. etwa § 51 Abs. 4 Satz 1 StGB, § 450 a Abs. 1 (s. BGH NStZ 1985, 497) und 2 StPO) - steht einer solchen Bestimmung nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht