Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454 b Abs. 2 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterbrechung der Strafvollstreckung; Anschlußvollstreckung; Mehrere Freiheitsstrafen
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 254
- StV 1990, 122
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
Das BVerfG hat mit Beschluß v. 2.5.1988 (in NStZ 1988, 474, 475) zur Anwendung des § 454 b Abs. 2 StPO wörtlich ausgeführt: "In verfassungsrechtlicher Sicht gebietet es die grundrechtliche Verbürgung der Freiheit der Person, daß die Vollstreckungsbehörde die ihr gemäß § 454 b Abs. 2 StPO von Amts wegen auferlegte Verpflichtung zur Unterbrechung strikt beachtet«.hierzu auch den Aufsatz von Richter am BGH Rüdiger Maatz, Karlsruhe, in NStZ 1990, 214: "Die Folgenbeseitigung verspäteter oder unterlassener Unterbrechung der Vollstreckung (§ 454 b Abs. 2 Satz 1 StPO ) Ä Folgerungen aus dem Beschluß des BVerfG v. 2.5.1988 Ä 2 BvR 321/88 Ä [in NStZ 1988, 474 ]«.
- OLG Hamm, 06.10.1983 - 15 W 137/83
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
In der bisher bekannt gewordenen Rechtspr. und Lit. wird allerdings die rückwirkende Strafunterbrechung generell für unzulässig gehalten (vgl. OLG Hamburg, NJW 1962, 1309; OLG Karlsruhe, Justiz 1975, 476; OLG Stuttgart, NStZ 1981, 393 ; Justiz 1981, 321; MDR 1985, 160, 161; Justiz 1987, 436, 437; Rpfleger 1984, 30 ; LG Marburg, NStZ 1988, 273; Hamann in Rpfleger 1986, 358;… Pohlmann/Jabel, StVollstrO , 6. Aufl. 1981, §§ 39 Rdnr. 11 und 43 Rdnr. 28;… Kleinknecht/ Meyer, StPO , 39. Aufl., § 454 b Rdnr. 2, 3; Wolf, Die Nichtbeachtung des Zwei-Drittel-Zeitpunkts in der Vollstreckung des strafgerichtlichen Freiheitsentzugs, in Kriminalwissenschaftliche Studien, Band 7/1988, 125-127). - OLG Stuttgart, 02.08.1984 - 1 Ws 267/84
Verbüßung der Strafe; Rückwirkende Strafaussetzung; Nachträgliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
In der bisher bekannt gewordenen Rechtspr. und Lit. wird allerdings die rückwirkende Strafunterbrechung generell für unzulässig gehalten (vgl. OLG Hamburg, NJW 1962, 1309; OLG Karlsruhe, Justiz 1975, 476; OLG Stuttgart, NStZ 1981, 393 ; Justiz 1981, 321; MDR 1985, 160, 161; Justiz 1987, 436, 437; Rpfleger 1984, 30 ; LG Marburg, NStZ 1988, 273; Hamann in Rpfleger 1986, 358;… Pohlmann/Jabel, StVollstrO , 6. Aufl. 1981, §§ 39 Rdnr. 11 und 43 Rdnr. 28;… Kleinknecht/ Meyer, StPO , 39. Aufl., § 454 b Rdnr. 2, 3; Wolf, Die Nichtbeachtung des Zwei-Drittel-Zeitpunkts in der Vollstreckung des strafgerichtlichen Freiheitsentzugs, in Kriminalwissenschaftliche Studien, Band 7/1988, 125-127).
- OLG Karlsruhe, 26.02.1981 - 16 UF 239/79
Anspruch auf Zahlung ehelichen Unterhalts ; Anrechnungen auf Unterhaltszahlungen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
In der bisher bekannt gewordenen Rechtspr. und Lit. wird allerdings die rückwirkende Strafunterbrechung generell für unzulässig gehalten (vgl. OLG Hamburg, NJW 1962, 1309; OLG Karlsruhe, Justiz 1975, 476; OLG Stuttgart, NStZ 1981, 393 ; Justiz 1981, 321; MDR 1985, 160, 161; Justiz 1987, 436, 437; Rpfleger 1984, 30 ; LG Marburg, NStZ 1988, 273; Hamann in Rpfleger 1986, 358;… Pohlmann/Jabel, StVollstrO , 6. Aufl. 1981, §§ 39 Rdnr. 11 und 43 Rdnr. 28;… Kleinknecht/ Meyer, StPO , 39. Aufl., § 454 b Rdnr. 2, 3; Wolf, Die Nichtbeachtung des Zwei-Drittel-Zeitpunkts in der Vollstreckung des strafgerichtlichen Freiheitsentzugs, in Kriminalwissenschaftliche Studien, Band 7/1988, 125-127). - OLG Stuttgart, 03.06.1981 - 4 Ws 163/81
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
In der bisher bekannt gewordenen Rechtspr. und Lit. wird allerdings die rückwirkende Strafunterbrechung generell für unzulässig gehalten (vgl. OLG Hamburg, NJW 1962, 1309; OLG Karlsruhe, Justiz 1975, 476; OLG Stuttgart, NStZ 1981, 393 ; Justiz 1981, 321; MDR 1985, 160, 161; Justiz 1987, 436, 437; Rpfleger 1984, 30 ; LG Marburg, NStZ 1988, 273; Hamann in Rpfleger 1986, 358;… Pohlmann/Jabel, StVollstrO , 6. Aufl. 1981, §§ 39 Rdnr. 11 und 43 Rdnr. 28;… Kleinknecht/ Meyer, StPO , 39. Aufl., § 454 b Rdnr. 2, 3; Wolf, Die Nichtbeachtung des Zwei-Drittel-Zeitpunkts in der Vollstreckung des strafgerichtlichen Freiheitsentzugs, in Kriminalwissenschaftliche Studien, Band 7/1988, 125-127). - LG Marburg, 18.02.1988 - 7 StVK 64/88
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
In der bisher bekannt gewordenen Rechtspr. und Lit. wird allerdings die rückwirkende Strafunterbrechung generell für unzulässig gehalten (vgl. OLG Hamburg, NJW 1962, 1309; OLG Karlsruhe, Justiz 1975, 476; OLG Stuttgart, NStZ 1981, 393 ; Justiz 1981, 321; MDR 1985, 160, 161; Justiz 1987, 436, 437; Rpfleger 1984, 30 ; LG Marburg, NStZ 1988, 273; Hamann in Rpfleger 1986, 358;… Pohlmann/Jabel, StVollstrO , 6. Aufl. 1981, §§ 39 Rdnr. 11 und 43 Rdnr. 28;… Kleinknecht/ Meyer, StPO , 39. Aufl., § 454 b Rdnr. 2, 3; Wolf, Die Nichtbeachtung des Zwei-Drittel-Zeitpunkts in der Vollstreckung des strafgerichtlichen Freiheitsentzugs, in Kriminalwissenschaftliche Studien, Band 7/1988, 125-127).
- OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 VAs 60/18
Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Freiheitsstrafen wegen …
Nach Ansicht des Senats dürfte jedenfalls bei vorliegender Vollstreckungslage das Rückwirkungsmodell zur Anwendung kommen, da bei bereits vollständiger Vollstreckung nur hierdurch dem Verurteilten kein Nachteil entstehen kann (so auch OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Naumburg NStZ 1997, 56 [als Alternativmöglichkeit];… LR-StPO/Graalmann-Scheerer aaO § 454b Rn. 29;… SK-StPO/Paeffgen aaO § 454b Rn. 22, 22a;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 454b Rn. 8; vgl. allerdings OLG Karlsruhe - 3. Strafsenat - NStZ-RR 1996, 60 [keine vollständige Vollstreckung];… Pohlmann/Jabel/Wolf, StVollstrO, 9. Aufl. 2016, § 43 Rn. 33, weisen auf die fehlende Bedeutung des "sehr feinsinnigen" Streits für die Praxis hin). - OLG Hamm, 16.12.2003 - 1 VAs 60/03
Vollstreckungsreihenfolge; nachträgliche Änderung
In der obergerichtlichen Rechtsprechung, die sich auf der Grundlage einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1988, 474) entwickelt hat, wird zwar überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine rückwirkende Änderung der Vollstreckungsreihenfolge nicht von vornherein ausgeschlossen ist; derartige rückwirkende Eingriffe in die Reihenfolge der Vollstreckung werden danach zum Ausgleich von Benachteiligungen des Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB, die durch Fehler oder Versäumnisse der Vollstreckungsbehörde bei der Festlegung von Vollstreckungszeiten eingetreten sind, für zulässig und verfassungsrechtlich geboten erachtet (vgl. OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.09.1992 - 1 Ws 450 - 457/92 -). - OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 91/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f).
- OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347/98
Anwendung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei in früherem Verfahren erlittener …
Seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist, die durch früher unterlaufende Fehler oder Versäumnisse bei der Festlegung der Vollstreckungszeiten eingetreten sind (OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63;… KK StPO 3. Aufl. § 454 b Rdn. 6 m.w.N.). - OLG Hamm, 30.03.2022 - 1 VAs 163/21
Rückwirkende Änderung der Vollstreckungsreihenfolge; lebenslange Freiheitsstrafe; …
Ungeachtet der Tatsache, dass die Entscheidung des BayVerfGH lediglich besagt, dass die von dem OLG Nürnberg in dem zugrunde liegenden Verfahren vertretene Rechtsauffassung, eine rückwirkende Unterbrechung der Strafvollstreckung komme generell nicht in Betracht, auf sachlichen Erwägungen beruht und daher einer verfassungsrechtlichen Willkürprüfung standhält, hat sich diese bereits seinerzeit umstrittene Rechtsauffassung (a.A. bspw.: OLG Frankfurt, NStZ 1990, 254; OLG Celle NStZ 1990, 252) nachfolgend nicht durchgesetzt. - OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93 Demgegenüber nimmt die sogenannte vollstreckungsrechtliche Lösung eine nachträgliche Unterbrechung der unter Verstoß gegen § 454b Abs. 2 StPO vollstreckten Strafe vor und "bucht" die Verbüßungszeit auf die bei ordnungsgemäßer Rechtsanwendung zu vollstreckende anderweitige Strafe "um" (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ 1990, 254 ; OLG Celle NStZ 1990, 252 ;… Graul GA 1991, 11).
- OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 92/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f). - OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 94/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f). - OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 93/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f). - OLG Düsseldorf, 17.07.1992 - 4 Ws 201/92 Die Vollstreckungsbehörde war nach § 454 b Abs. 2 StPO verpflichtet, die Vollstreckung der Strafe aus dem Gesamtstrafenbeschluß des LG Köln zum frühest möglichen Zeitpunkt zu unterbrechen (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1990, 254 f., m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., 39. Aufl., § 454 b , Rdnr. 3).
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