Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.07.1990 - 1 Vollz (Ws) 58/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 1139
- NStZ 1990, 559
- StV 1991, 174
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1998 - 8 A 2820/95
Ausgestaltung des sozialhilferechtlichen Anspruchs eines Häftlings auf Übernahme …
Rn. 35 OLG Hamm, Beschluß vom 10. Juli 1990 - 1 Vollz (Ws) 58/90 -, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1990, 599 = Strafverteidiger 1991, 174, m.w.N.Rn. 37 OLG Hamm, Beschluß vom 10. Juli 1990 - 1 Vollz (Ws) 58/90 -, a.a.O.
Rn. 39 Vgl. Alex, Strafverteidiger 1991, 175 f. (Anmerkung zum Beschluß des OLG Hamm vom 10. Juli 1990 - 1 Vollz (Ws) 58/90 -); Callies/Müller-Dietz, Rn. 2 zu § 62.
- OLG Frankfurt, 11.08.2000 - 3 Ws 712/00
Gerichtliche Entscheidung über Maßnahmen des Strafvollzugs: Inhaltliche …
Rn. 17 Die StVK hat auch verkannt, daß sie wegen der Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums durch die Vollzugsbehörde auf den Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme abzustellen hatte, hier also auf den 24.11.1999 als Zeitpunkt des Versagungsbescheides; dies gilt auch bei Verpflichtungsanträgen nach § 109 Abs. 1 S. 2 StVollzG (OLG Celle NStZ 89, 198; KG ZfStrVo 89, 374; NStZ 90, 559; OLG Hamm StV 91, 174; NStZ 91, 303).
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Rechtsprechung
| KG, 28.05.1990 - 5 Ws 143/90 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 559
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Koblenz, 30.03.1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85
Vollzugsplan; Anfechtung; Gefangener; Verletzung; Rechte; Urlaub; Ausgang
Auszug aus KG, 28.05.1990 - 5 Ws 143/90
Ein rechtmäßiger oder bestandskräftig gewordener Vollzugsplan ist nur noch in angemessenen Fristen fortzuschreiben, um ihn mit der Entwicklung des Gefangenen und weiteren Ergebnissen der Persönlichkeitserforschung gemäß § 7 Abs. 3 in StVollzG Einklang zu halten (OLG Celle NdsRpfl. 1980, 155; OLG Koblenz NStZ 1986, 45 ).Wird ein Gefangener entsprechend einem Vollzugsplan verlegt, so hat die dann zuständige Vollzugsanstalt ebenfalls den bestehenden Vollzugsplan nur fortzuschreiben, nicht etwa neu zu gestalten (OLG Koblenz NStZ 1986, 45 ).
- OLG Koblenz, 30.09.1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85
Auszug aus KG, 28.05.1990 - 5 Ws 143/90
Denn ist eine bestimmte Behandlungsmaßnahme in dem Vollzugsplan rechtmäßig angeordnet worden, so steht sie nicht mehr zur beliebigen Disposition durch die Anstalt, auch nicht nach einer Verlegung (OLG Zweibrücken NStZ 1988, 431 ; OLG Koblenz NStZ 1986, 92 ; KG StV 1982, 372). - OLG Zweibrücken, 06.05.1988 - 1 Vollz (Ws) 4/88
Strafgefangener; Anstalt; Verlegung; Unzulässigkeit; Vollzugsplan; Abänderung ; …
Auszug aus KG, 28.05.1990 - 5 Ws 143/90
Denn ist eine bestimmte Behandlungsmaßnahme in dem Vollzugsplan rechtmäßig angeordnet worden, so steht sie nicht mehr zur beliebigen Disposition durch die Anstalt, auch nicht nach einer Verlegung (OLG Zweibrücken NStZ 1988, 431 ; OLG Koblenz NStZ 1986, 92 ; KG StV 1982, 372).
- OLG Frankfurt, 14.09.1988 - 3 VAs 33/88
Auszug aus KG, 28.05.1990 - 5 Ws 143/90
Da die Justizvollzugsanstalt M. die Unterbringung im geschlossenen Vollzug statt im offenen Vollzug wegen zu befürchtenden Mißbrauchs (§ 10 Abs. 1 StVollzG ) angeordnet hat und ihr bei dieser Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zukommt, ist die gerichtliche Überprüfung dementsprechend nur eingeschränkt möglich (OLG Frankfurt/M. StV 1988, 260 ; StV 1989, 71 ). - KG, 13.07.1989 - 5 Ws 241/89
Auszug aus KG, 28.05.1990 - 5 Ws 143/90
Diese Gründe, die sich aus der Art der Regelung des § 7 StVollzG ergeben, machen ein in besonderen Fällen mögliches (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juli 1989 - 5 Ws 241/89 Vollz - Kopp, VwGO 8. Aufl., § 113 Rdn. 96;… Redeker/von Oertzen, VwGO 9. Aufl., § 108 Rdn. 16) Abweichen von dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz bei Verpflichtungsklagen zulässig und geboten. - OLG Frankfurt, 13.01.1988 - 3 VAs 8/87
Auszug aus KG, 28.05.1990 - 5 Ws 143/90
Da die Justizvollzugsanstalt M. die Unterbringung im geschlossenen Vollzug statt im offenen Vollzug wegen zu befürchtenden Mißbrauchs (§ 10 Abs. 1 StVollzG ) angeordnet hat und ihr bei dieser Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zukommt, ist die gerichtliche Überprüfung dementsprechend nur eingeschränkt möglich (OLG Frankfurt/M. StV 1988, 260 ; StV 1989, 71 ).
- OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18
Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden …
Rn. 15 3. Da die Gerichte bezüglich aller gestellter Anträge im Hinblick auf den Beurteilungsspielraum bzw. das Ermessen der Vollzugsbehörde keine eigenen Entscheidungen zu treffen haben, sondern auf die Überprüfung der jeweiligen behördlichen Entscheidung beschränkt sind, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (OLG Celle NStE Nr. 1 zu § 121 StVollzG; OLG Hamm NStZ 1991, 303; KG NStZ 1990, 559; FS 2012, 113;… Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 5;… Spaniol a.a.O., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 51; vgl. auch BVerwGE 61, 176; a.A. - jeweils nicht tragend - OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04.03.2013 - 2 Ws 1152/12 (Vollz) und vom 17.03.2016 - 2 Ws 419/15 Vollz, juris; OLG Nürnberg StV 2000, 573).
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