Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.11.1990 - 2 Vollz (Ws) 39/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 160
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 511
- NStZ 1992, 304 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.11.1978 - 4 StR 633/78
Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub für einen in der Justizvollzugsanstalt …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1990 - 2 Vollz (Ws) 39/90
Es ist inzwischen allgemein anerkannt, daß die eine Anfechtung ausschließende Vorschrift des § 114 Abs. 2 Satz 3 StVollzG auch für ablehnende Entscheidungen gilt (BGH NJW 1979, 664; Senatsbeschluß vom 24. September 1985, 2 Vollz (Ws) 75/85 - NStZ 1986, 93 , ständige Rechtsprechung). - OLG Koblenz, 17.03.1980 - 2 Vollz (Ws) 6/80
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1990 - 2 Vollz (Ws) 39/90
Sie läßt völlig offen, in welcher Weise das geschehen soll, Die verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten sind denkbar und in die freie Wahl der Vollzugsbehörde gestellt (…Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 4. Aufl., § 160 Rdn. 2;… Rotthaus in Schwind-Böhm StVollzG , § 160 Rdn. 5; Senatsbeschluß vom 17. März 1980 - 2 Vollz (Ws) 6/80 - ZfStrVo 1980, 252). - OLG Celle, 15.06.1981 - 3 Ws 150/81
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1990 - 2 Vollz (Ws) 39/90
Nur das OLG Celle hat in einem obiter dictum erkennen lassen, daß es die "Absetzung" eines Vertreters der Gefangenenmitverantwortung durch den Anstaltsleiter für statthaft hält (NStZ 1981, 495 [496] am Ende). - OLG Koblenz, 24.09.1985 - 2 Vollz (Ws) 75/85
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1990 - 2 Vollz (Ws) 39/90
Es ist inzwischen allgemein anerkannt, daß die eine Anfechtung ausschließende Vorschrift des § 114 Abs. 2 Satz 3 StVollzG auch für ablehnende Entscheidungen gilt (BGH NJW 1979, 664; Senatsbeschluß vom 24. September 1985, 2 Vollz (Ws) 75/85 - NStZ 1986, 93 , ständige Rechtsprechung). - OLG Koblenz, 26.03.1981 - 2 Vollz (Ws) 10/81
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1990 - 2 Vollz (Ws) 39/90
Für den Ausschluß von der Kandidatur (Wählbarkeit) hat der Senat dies bereits in seinem Beschluß vom 25. März 1981 - 2 Vollz (Ws) 10/81 - ZfStrVo 1981, 315 - ausgesprochen.
- OLG Karlsruhe, 17.11.2004 - 1 Ws 171/04
Strafvollzug: Ausschluss von Gefangenen von der Kandidatur zur …
Rn. 5 Zu Recht geht die Strafvollstreckungskammer davon aus, dass von dieser Ausschlussregelung in erster Linie die Fälle der sog. Arbeitsverweigerung erfasst sein sollen, weil solche Strafgefangene ein schlechtes Vorbild für andere Insassen abgeben (zur Dispositionsfreiheit der Vollzugsbehörde bei der Ausgestaltung der Regelungen zur Gefangenenmitverantwortung, vgl. OLG Koblenz NStZ 1991, 511 f.;… OLG Hamm a.a.O.;… Callies, a.a.O., § 160 Rn. 6).Eine Übertragung dieser Einschränkung auf die Regelung des Absatzes III. Nr. 5 a der Statuten erscheint dem Senat auch sachgerecht, denn ansonsten könnte die Mitgliedschaft eines aus der Sicht der Anstalt allzu energisch für die (vermeintlichen) Interessen der Insassen eintretenden Strafgefangenen durch seine bloße Ablösung von seinem Arbeitsplatz (zu den Voraussetzungen vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2004, 1 Ws 95/04; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 31 f., dass. ZfStrVo 2001, 372) beendet werden, was dem Grundgedanken einer angemessenen und demokratischen Mitwirkung der Gefangenen an den Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse in der Anstalt widersprechen würde (§ 160 StVollzG; zur Ausschlussmöglichkeit eines Strafgefangenen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt und bei schädlichem Einfluss auf andere Gefangene vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 243; OLG Koblenz NStZ 1991, 511 f.).
- LG Krefeld, 07.10.2009 - 33 StVK 23/09
Zulassung eines Gefangenen zur Wahl des Sprechers der Gefangenenmitverantwortung
Die Vollzugsbehörde hat das Recht, im Einzelfall Gefangene von der Wahl in die Gefangenenmitverantwortung auszuschließen (OLG Koblenz, NStZ 1991, 511;… Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 160, Rn. 6).Denn eine erfolgreiche Gefangenenmitverantwortung setzt auf beiden Seiten Kompromissbereitschaft voraus (Rotthaus, NStZ 1991, 511, 512).
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