Rechtsprechung
| BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines Zeugens bei hoher Wahrscheinlichkeit dass dieser auch bei ordnungsgemäßer Ladung nicht aussagen werde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 50
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85
Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.Nachw.).Aufklärungsmängel ergeben sich im übrigen auch nicht daraus, daß das Landgericht sich nicht um eine Vernehmung des Zeugen in Belgien bemühte: Daß für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen der persönliche Eindruck vor der gesamten Strafkammer erforderlich war, ist vom Landgericht begründet worden; die Entscheidung stand in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 375, 376).
- BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.Nachw.). - BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.Nachw.).
- BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung - …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Auch andere Umstände können Bedeutung gewinnen - so insbesondere seine Bereitschaft, in der Hauptverhandlung zu erscheinen und auszusagen (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9, 11, 12;… Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 79, 80). - BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89
Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen
- BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen für das Gericht - …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Denn die im Urteil gegebene Begründung rechtfertigt bei Berücksichtigung der übrigen Urteilsgründe und des im Protokoll in Bezug genommenen Aktenvermerks (zur Zulässigkeit vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 901) unter den gegebenen Umständen die Annahme, daß der Zeuge tatsächlich als unerreichbares Beweismittel behandelt werden durfte. - BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
Ladung zur Hauptverhandlung - Folgeleisten des Zeugen - Unerreichbarkeit - …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Auch andere Umstände können Bedeutung gewinnen - so insbesondere seine Bereitschaft, in der Hauptverhandlung zu erscheinen und auszusagen (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9, 11, 12;… Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 79, 80). - BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handel mit …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.Nachw.).
- BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Solche Unerreichbarkeit liegt vor, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 425/98 -). - BGH, 02.11.2016 - 2 StR 556/15
Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit eines Zeugen; hinreichende …
Unerreichbar ist ein Zeuge, wenn alle Bemühungen des Gerichts, die der Bedeutung und dem Wert des Beweismittels entsprechen, zu dessen Beibringung erfolglos geblieben sind und keine begründete Aussicht besteht, es in absehbarer Zeit herbeizuschaffen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; st. Rspr.). - BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19
Ablehnung eines Beweisantrages (Begriff der Unerreichbarkeit; zwingende Ablehnung …
Ein Zeuge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (…vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2016 - 2 StR 556/15 Rn. 11 und vom 4. August 1992 - 1 StR 246/92 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 13 jeweils mwN).
- OLG Hamm, 12.04.2007 - 1 Ss 112/07
Beweisantrag; Zeuge; namentlich benannt; Unerreichbarkeit; Begründung des …
Ein namentlich benannter Zeuge ist, auch wenn er untergetaucht ist bzw. sich im Ausland aufhält, in der Regel nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechende Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (…BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Unerreichbarkeit 6, Urteil vom 20.06.1998; BGH NStZ 1993, 50;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 244 Rdnr. 62).Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist in der den Beweisantrag ablehnenden Entscheidung darzulegen (BGH NStZ 1993, 50;… Alsberg/Nüse/Meyer, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rdnr. 646), weil die Darlegung der Bemühungen des Gerichts, das Beweismittel herbeizuschaffen, und der Gründe, aus denen dies nicht möglich erschien, in erster Linie auch die Aufgabe hat, dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob das Tatgericht den Rechtsbegriff der Unerreichbarkeit verkannt hat.
- OLG Köln, 03.04.2002 - Ss 139/02 Ein Zeuge ist unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGH NStZ 1993, 50; Senatsentscheidung vom 11.05.1990 - Ss 210/90; Senatsentscheidung vom 02.07.1993 - Ss 250/93;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. § 244 Rn. 62 a).
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist in der den Beweisantrag ablehnenden Entscheidung darzulegen (BGH NStZ 1993, 50;… Alsberg/Nüse/Meyer a. a. O. S. 762;… Gollwitzer a. a. O. § 244 Rn. 275;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. § 244 Rn. 43 b) und zwar auch dann, wenn ein Hilfsbeweisantrag wegen Unerreichbarkeit erst in den Urteilsgründen abgelehnt wird, weil die Darlegung der Bemühungen des Gerichts, das Beweismittel herbeizuschaffen, und der Gründe, aus denen dies nicht möglich erschien, in erster Line auch die Aufgabe hat, dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob das Tatgericht den Rechtsbegriff der Unerreichbarkeit verkannt hat (…Sarstedt/Hamm a. a. O. Rn. 656).
- BGH, 21.12.2010 - 3 StR 462/10
Unzulässige Revisionsrüge (Aufklärungsrüge; fehlerhafte Ablehnung eines …
Soweit der Generalbundesanwalt die Rüge auch deshalb für unzulässig hält, weil der Beschwerdeführer die Bemühungen der Polizei, den Zeugen zu erreichen, nicht mitgeteilt hat, gilt Folgendes: Diese Umstände, die gegebenenfalls den von der Revision behaupteten Rechtsfehler widerlegen könnten, muss der Beschwerdeführer im Rahmen der Rüge einer Verletzung des Beweisantragsrechts nicht vortragen (noch offen gelassen in BGH, Urteil vom 4. August 1992 - 1 StR 246/92, NStZ 1993, 50). - BGH, 01.06.2001 - 1 StR 208/01
Unzulässigkeit der Revision; Darlegungsvoraussetzungen der Aufklärungsrüge; …
b) Der Senat kann offenlassen, ob nicht schon allein der Umstand, daß die Revision dies nicht mitteilt und statt dessen behauptet, aus den Verfahrensakten ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, daß der Vater (nach der Erklärung der Mutter vom 22. März 2000) "keine Aussagebereitschaft (mehr) gehabt habe", zur Unzulässigkeit der Rüge (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) führt (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 50; Urteil vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92; Gribbohm NStZ 1983, 97, 102 jew. m.w.N.). - BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92
Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen …
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob eine gegen die Ablehnung eines Beweisantrags gerichtete Verfahrensrüge noch als i.S.d. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässig erhoben angesehen werden kann, wenn Verfahrensgeschehen nicht mitgeteilt ist, aus dem sich ergibt, daß in Wahrheit ein Beweisantrag nicht vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 4. August 1992 - 1 StR 246/92;… Pikart in KK 2. Aufl. § 344 Rdn. 43, 54; Gribbohm NStZ 1983, 97, 102); die Rüge ist nämlich jedenfalls unbegründet. - BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98
Entsprechende Bemühungen zur Beibringung des Zeugen; Offensichtliche …
Dies ist dann der Fall, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13). - KG, 08.06.2004 - 1 Ss 23/04
Strafverfahren: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Zeuge, nur dann gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO als unerreichbares Beweismittel anzusehen, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH NStZ-RR 1999, 259). - OLG Hamm, 02.07.1998 - 3 Ss 495/98
Auslandszeugen, unzureichende Beweiswürdigung, Unerreichbarkeit von Zeugen, …
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Rechtsprechung
| BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Annahme einer Tatidentität zwischen einem Mord und einer Strafvereitelung im Falle des Begehens der Strafvereitelungshandlung einige Zeit später - Vorwurf im Falle des Begehens eines Katalogdelikts im Sinne des § 138 Strafgesetzbuch
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 264
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 50
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Dem liegt zugrunde, daß sowohl der Täter der nicht angezeigten Tat als auch derjenige, dessen Verhalten (nur) den Tatbestand des § 138 StGB erfüllt, in gleicher Weise vor Begehung der Tat von dem Plan zu ihrer Begehung Kenntnis haben, diesen Plan aber nicht anzeigen und so die Tat fördern (vgl. BGHSt 32, 215, 219) [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83].Die von der Strafkammer als Beleg für fehlende Tatidentität herangezogene Entscheidung BGHSt 32, 215 ff. [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83] ergibt schon deshalb nichts anderes, weil es dort nicht um Tatidentität zwischen einem Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB und der Nichtanzeige der geplanten Begehung dieses Delikts ging.
- BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053;… ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60;… Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13). - BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81
geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Der Umstand, daß derjenige, der an einer Tat beteiligt (oder dessen zumindest verdächtig) ist, wegen der Nichtanzeige dieser Tat nicht bestraft werden kann (vgl. BGH NStZ 1982, 244 m.w. Nachw.), ändert daran nichts.
- OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Noch deutlicher verhält sich dies bei der von der Strafkammer weiter angeführten Entscheidung OLG Celle, NJW 1985, 393 [OLG Celle 19.09.1984 - 1 Ss 461/84]. - RG, 25.09.1880 - 2229/80
1. Gehört zum Begriff des Zusammenrottens ein räumliches Zusammensein? 2. Trifft …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Dieses Ergebnis beruht nicht etwa darauf, daß bei dem Täter der Katalogtat kein Verhalten vorläge, das nicht auch die Merkmale des Tatbestands von § 138 StGB erfüllen würde, sondern ist Ausfluß des Rechtsgrundsatzes, daß niemand sich selbst belasten muß (so schon RGSt 3, 1, 3; BGH bei Dallinger MDR 1956, 269;… vgl. auch Schwarz, Das nichtangezeigte Verbrechen 1968, S. 105). - RG, 30.09.1890 - 2281/90
1. Steht dem wegen Teilnahme an einem Morde aus den §§. 211. 47 St.G.B.'s …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053;… ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60;… Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13). - RG, 05.04.1886 - 605/86
Kann bei einer Untersuchung gegen zwei Personen wegen gemeinschaftlicher …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053;… ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60;… Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13). - RG, 03.12.1918 - II 500/18
Darf in einer Untersuchung wegen Mordes als Zeuge vereidigt werden, wer …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053;… ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60;… Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13). - RG, 04.11.1895 - 3309/95
Steht der Beschluß, das Hauptverfahren wegen Unterlassung der Anzeigeerstattung …
Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053;… ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60;… Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
- BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09
Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat; …
Rn. 7 a) Als tauglicher Täter des § 138 StGB scheide aus, wer an der geplanten Katalogtat als Täter, Anstifter oder Gehilfe - auch durch Unterlassen - beteiligt ist oder straflose Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert; die Tat müsse eine völlig fremde sein (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167;… BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2, 5; BGH NJW 1964, 731, 732, insoweit in BGHSt 19, 167 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1982, 244; wistra 1992, 348, 349;… vgl. ferner Hanack in LK 12. Aufl. § 138 Rdn. 42 m.w.N.).Dieser Vorwurf untersteht damit ebenfalls tatrichterlicher Kognition (vgl. BGHSt 32, 215, 219; 36, 167, 169;… BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204; BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - 2 StR 215/02 S. 9, insoweit in BGHSt 48, 183 nicht abgedruckt).
- BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den …
Die Nichtanzeige eines Verbrechens nach § 138 StGB und das Verbrechen selbst betreffen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 215, 219; BGH NStZ 1993, 50 f.; NStZ-RR 1998, 204) grundsätzlich denselben geschichtlichen Vorgang und damit dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO.Dem liegt zugrunde, daß sowohl der Täter der nicht angezeigten Tat als auch derjenige, dessen Verhalten nur den Tatbestand des § 138 StGB erfüllt, in gleicher Weise von dem Plan zur Begehung der Tat Kenntnis haben, diesen aber nicht anzeigen und so die Tat fördern (vgl. BGH NStZ 1993, 50).
- BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93
Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an …
Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß wegen Nichtanzeige einer geplanten Tat nicht bestraft werden kann, wen das Gericht weiterhin der Teilnahme an dieser Tat für verdächtig hält, und daß insoweit auch eine Wahlfeststellung ausgeschlossen ist (BGHSt 36, 167, 170, 174; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. August 1992 - 1 StR 382/92; BGH StV 1988, 202 L.;… Cramer aaO § 138 Rdn. 29;… Dreher/Tröndle aaO § 138 Rdn. 12;… Lackner, StGB 19. Aufl. § 138 Rdn. 6). - BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09
Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis …
Als tauglicher Täter scheidet danach bereits tatbestandlich aus, wer an der geplanten Katalogtat als Täter, Anstifter oder Gehilfe - auch durch Unterlassen - beteiligt ist oder straflose Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert; die Tat muss eine völlig fremde sein (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167;… BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2, 5; BGH NJW 1964, 731, 732; BGH NStZ 1982, 244; wistra 1992, 348;… vgl. ferner Hanack in LK StGB 12. Aufl. § 138 Rdn. 42 m.w.N.).Zwar ist in der angeklagten Beteiligung an einer Katalogtat des § 138 StGB zugleich - im Sinne prozessualer Tatidentität (§§ 264, 155 StPO) - der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben; dies untersteht damit ebenfalls der tatrichterlichen Kognition (vgl. BGHSt 32, 215; 36, 167, 169;… BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204).
- BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97
Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren …
In dem Vorwurf, an einer Katalogtat i.S.d. § 138 StGB beteiligt gewesen zu sein, ist zugleich auch i.S.d. § 264 StPO der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben (vgl. BGHSt 36, 167, 169; BGH NStZ 1993, 50 m.w.Nachw.).
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