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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93 (Vollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5310
OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93 (Vollz) (https://dejure.org/1993,5310)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.09.1993 - 1 Ws 378/93 (Vollz) (https://dejure.org/1993,5310)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. September 1993 - 1 Ws 378/93 (Vollz) (https://dejure.org/1993,5310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 151
  • StV 1994, 149
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 06.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 8/88

    Untersagung; CD-Plattenspieler; Gefährdung; Sicherheit; Anstalt; Mißbrauch; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93
    Indessen kann eine solche Feststellung nicht allgemein, sondern nur unter Darlegung der Art der Versteckmöglichkeiten im Gerät (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1989, 143 ) getroffen werden.
  • OLG Saarbrücken, 11.05.1990 - Vollz (Ws) 7/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93
    Deshalb muß die Vollzugsbehörde für jeden Gegenstand im einzelnen dartun, warum gerade sein Besitz eine Gefahr als Versteck für Drogen begründet (für ein Schallplattengerät etwa: OLG Saarbrücken ZfStrVo 1991, 54).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93
    Schließlich ist die gegen den Beschwerdeführer getroffene Maßnahme auch deswegen unzulässig, weil "besondere Sicherungsmaßnahmen" ihrer Rechtsnatur nach nur zur Bewältigung zeitlich begrenzter und akuter Gefahrensituationen eingesetzt werden dürfen (Schwind in: Schwind/'Böhm aa0, 18 zu § 88 ; Calliess/ Müller-Dietz aa0, 4 zu § 88 ; Brühl in: AK- StVollzG aa0, 19 zu § 88 ; Rotthaus, NStZ 1989, 343 ).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2000 - 1 Ws 605/00

    Feststellung der Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit eines Haftraums

    Da der nachträgliche Ausschluss von Zellenausstattung im Gesetz nicht geregelt ist und der Gefangene einen Vertrauensschutz in die Einräumung damit gegebener Rechtspositionen beanspruchen kann, bedarf die nachträgliche Entziehung deshalb zwar einer besonderen auf den konkreten Einzelfall bezogenen Abwägung (vgl. Bundesverfassungsgericht StV 1994, 432; Senat, NStZ 1994, 151).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00

    Strafvollzug; Überlassung von Reinigungsgeräten ; Schrubber; Besen; …

    Der Widerruf einer nach § 19 StVollzG erteilten Besitzerlaubnis ist nicht ausdrücklich geregelt, weshalb er nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG zuzulassen ist (OLG Zweibrücken NStZ 1994, 151f.), d.h. wenn die Beschränkung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Anstalt unerlässlich ist.
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 1 Ws 45/03

    Strafvollzug: Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Entnahmen von Gegenständen …

    Diesem steht nämlich im Rahmen der Angemessenheit der Ausstattung seines Haftraumes ein nicht ohne weiteres widerrufbares Recht (vgl. hierzu BVerfG StV 1994, 432 f.; Senat, Beschluss vom 13.11.2002, 1 Ws 216/02: Kochplatte; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 151 f.;… Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 19 Rn. 5) zum Besitz von Gegenständen zu, durch welche die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht gefährdet wird (§§ 19 Abs. 2 53 Abs. 2 und 3, 68, 69, 70, 83 Abs. 1 StVollzG).
  • KG, 14.09.2017 - 5 Ws 180/17

    Anspruch eines Gefangenen auf Haftraumausstattung mit einem künstlichen …

    Die Rechtsprechung zur Ausstattung des Haftraums mit (Lese-)Lampen (z. B. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. September 1993 - 1 Ws 378/93 [Vollz] -, juris Rdnr. 8; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 4 Ws 168/88 -, juris Rdnr. 5 ff.;… KG a. a. O., juris Rdnr. 19 ff.;… Arloth/Krä a. a. O., § 19 Rdnr. 9;… Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 6. Aufl., § 19 Rdnr. 4 f.; jeweils m. w. Nachw.) ist wegen der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gegenstände und der nicht vergleichbaren Energieversorgung nicht übertragbar.
  • LG Hamburg, 14.01.2005 - 303 O 76/04
    Darüber hinaus dürfen die Maßnahmen gemäß § 88 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Nrn. 1 und 3 bis 5 StVollzG - also auch die Einschließung des Gefangenen, von dem selbst eine Gefahr nicht ausgeht - nur zur Bewältigung zeitlich begrenzter und akuter Gefahrensituationen angeordnet werden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.1993 - 1 Ws 378/93 (Vollz), NStZ 1994, 151, 152 m. w. N.;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, § 88 Rn. 3) .
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