Rechtsprechung
| BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- dfg-viewer.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besetzung der Strafkammern in den neuen Bundesländern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bezirksgericht - Alte Bundesländer - Neue Bundesländer - Besetzung - Spruchkörper
Verfahrensgang
- BGH, 20.05.1992 - 3 StR 120/92
- BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 45
- NJ 1993, 313
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Verstrickung in ein Unrechtssystem
Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92
Die verhängte Strafe steht insbesondere nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 54, 100 [108] m.w.N.).Ob der Strafausspruch im einzelnen den Vorschriften des materiellen Strafrechts entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 54, 100 [111]).
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92
Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 61, 138 [147]; 78, 104 [121]; st. Rspr.). - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92
Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 61, 138 [147]; 78, 104 [121]; st. Rspr.). - BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG
Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92
Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 61, 138 [147]; 78, 104 [121]; st. Rspr.).
- BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …
Rn. 5 Die Besetzungsrügen haben ungeachtet des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO auch aus den vom Senat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1993 (NJW 1994, 267, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch BVerfG - Kammer NStZ 1994, 45) genannten Gründen keinen Erfolg.
dejure.org
Übersicht BVerfG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.