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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3700
BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92 (https://dejure.org/1992,3700)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92 (https://dejure.org/1992,3700)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 2 BvR 1076/92 (https://dejure.org/1992,3700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bezirksgericht - Alte Bundesländer - Neue Bundesländer - Besetzung - Spruchkörper

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 45
  • NJ 1993, 313
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Verstrickung in ein Unrechtssystem

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92
    Die verhängte Strafe steht insbesondere nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 54, 100 [108] m.w.N.).

    Ob der Strafausspruch im einzelnen den Vorschriften des materiellen Strafrechts entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 54, 100 [111]).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 61, 138 [147]; 78, 104 [121]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 61, 138 [147]; 78, 104 [121]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 61, 138 [147]; 78, 104 [121]; st. Rspr.).
  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …

    Rn. 5 Die Besetzungsrügen haben ungeachtet des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO auch aus den vom Senat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1993 (NJW 1994, 267, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch BVerfG - Kammer NStZ 1994, 45) genannten Gründen keinen Erfolg.
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