Rechtsprechung
| BGH, 21.09.1993 - 4 StR 474/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision - Berücksichtigung einer Gegnerklärung - Antrag auf nachträgliche Anhörung - Zeitpunkt des Erlasses nicht verkündeter Entscheidungen mit Außenwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 96
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11
Erfolgreiche Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde …
Hierzu gehören auch die Beschlüsse des Revisionsgerichts gemäß § 349 Abs. 2 StPO (vgl. BGH NStZ 1994, 96). - BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11
Unzulässige Rücknahme der Revision (vorherige Entscheidung des Revisionsgerichts)
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 40/24
Rücknahme der Revision nach Entscheidung über das Rechtsmittel
Diese sind bereits dann erlassen, wenn sie mit den Unterschriften der Richter versehen in den Geschäftsgang gegeben werden (BGH, Beschluss vom 21. September 1993 - 4 StR 474/93, BGHR StPO § 33 Abs. 2 Entscheidung 1).
- BGH, 05.04.2000 - 2 StR 545/99
Ablehnung des Richters nach Erlaß des Beschlusses ist nicht möglich
Der Senatsbeschluß vom 4. Februar 2000, mit dem die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 14. Mai 1999 gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen wurde, war bei Eingang des Ablehnungsgesuchs am 11. Februar 2000 bereits erlassen (vgl. BGHR StPO § 33 Abs. 2 Entscheidung 1). - BGH, 26.05.1995 - 2 StR 700/94
Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 33 a StPO auf rechtskräftige Beschlüsse
Der Beschluß des Senats vom 22. März 1995 ist rechtskräftig (vgl. BGH NStZ 1994, 96) und damit der Abänderung durch den Senat entzogen. - BGH, 06.08.1997 - 2 StR 117/97
Abänderungsfähigkeit eines rechtskräftigen Beschlusses
Der Beschluß des Senats vom 16. Juli 1997 ist rechtskräftig (vgl. BGHSt 17, 94, 96, 97;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 1 und 2; BGH NStZ 1994, 96, 97) und damit der Abänderung durch den Senat entzogen. - OLG Oldenburg, 01.03.2021 - 2 Ss OWi 6/21
Rechtzeitige Rücknahme der Rechtsbeschwerde; Rechtskraft des Beschlusses durch …
Maßgebend ist bei Beschlüssen, die die Rechtskraft unmittelbar herbeiführen, der Zeitpunkt, in dem die Entscheidung unterschrieben in den Geschäftsgang gegeben wird ( BGH, Beschluss vom 23.08.2016, 3 StR 125/16, juris; BGH NStZ 2011, 713; 1994, 96 [BGH 21.09.1993 - 4 StR 474/93]).
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