Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.09.1994 - 1 Ws 627/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 119 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 152
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1994 - 1 Ws 627/94
Beschränkungen sind nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 Abs. 3 und 4 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dies nicht mit weniger einschneidenden Maßnahmen erreicht werden kann (BVerfGE 35, 5, 10). - OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 1 Ws 132/86
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1994 - 1 Ws 627/94
Diesen seiner Rechtsprechung (Senatsbeschluß vom 12. Februar 1986 - 1 Ws 132/86) entsprechenden Ausführungen schließt sich der Senat an. - OLG Düsseldorf, 19.01.1989 - 4 Ws 13/89
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1994 - 1 Ws 627/94
Sie können daher nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen besteht (OLG Frankfurt StV 1982, 476; OLG Düsseldorf StV 89, 254, 255).
- OLG Köln, 18.04.2000 - 2 Ws 192/00
Telefonerlaubnis
Die Genehmigung für Telefonate darf auch nicht auf seltene oder dringende Ausnahmefälle beschränkt werden (SenatsE v. 5.8.1997 - 2 Ws 444/97; OLG Düsseldorf, NStZ 1995, 152;… Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Aufl., Rdn. 456 m.w.N.; anders - "nur in Ausnahmefällen"-: OLG Oldenburg, NJW 1964, 215).Sie lassen sich deshalb - vor allem wegen der präjudiziellen Wirkung einer Genehmigung und dem Gebot der Gleichbehandlung - in der Regel nicht mit der Ordnung in der Anstalt vereinbaren (OLG Düsseldorf, NStZ 1995, 152, OLG Frankfurt/M., StV 1992, 281).
- LG Nürnberg-Fürth, 12.01.2011 - 7 Qs 96/10
Umfang des Akteneinsichtsrechts im Strafverfahren
Dem Bedürfnis und dem Anspruch des Gefangenen auf Kontakt mit der Außenwelt wird in der Regel hinreichend durch die Möglichkeit von Besuchen und Briefwechsel Rechnung getragen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 303, 304; OLG Düsseldorf NStZ 1995, 152). - OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 Ws 249/96
Zulässigkeit von Beschränkungen gem. § 119 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO); …
Dem Bedürfnis und Anspruch des Gefangenen auf Kontakt mit der Außenwelt wird in aller Regel hinreichend durch die Möglichkeit von Besuchen und Briefwechsel Rechnung getragen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1995, 152).
- OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00
Justizvollzugsanstalt; Untersuchungshaft; Untersuchungsgefangener; Telefonat; …
Sie lassen sich daher in aller Regel mit der Ordnung in der Anstalt nicht vereinbaren und können deshalb nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein ganz besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen an einer solchen Vergünstigung besteht (Senatsbesschlüsse NStZ 1995, 152;… 6.4.1998 - 1 Ws 172/98: BGH StV 1999, 39: OLG Frankfurt StV 1992, 281: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 119 Rn. 14). - OLG Düsseldorf, 06.04.1998 - 1 Ws 172/98 Sie lassen sich daher in aller Regel mit der Ordnung in der Anstalt nicht vereinbaren und können deshalb nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein ganz besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen an einer solchen Vergünstigung besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 12. September 1994 - 1 Ws 627/94 - in NStZ 1995, 152 m.w.N.).
- OLG Rostock, 15.10.1999 - I Ws 345/99
Auferlegung von Beschränkungen gegenüber dem Untersuchungsgefangenen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 01.02.1999 - 4 Ws 298/98 Um die Ordnung in der Vollzugsanstalt nicht zu gefährden, kann die Benutzung des Anstaltstelefons durch Gefangene daher nur in Ausnahmefällen zugelassen werden, in denen zur Vermeidung unverhältnismäßig schwerer Nachteile ein fernmündliches Gespräch dringend notwendig (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1995, 152; OLG Hamm MDR 1996, 1057, 1058; Beschluß des Senats vom 23. Dezember 1997 - 4 Ws 253/97 ) und damit ein besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen gegeben ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Dezember 1998 - 4 Ws 269-275, 293/98 - und vom 26. September 1994 - 4 Ws 243/94 -).
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