Rechtsprechung
| LG Kleve, 21.09.1994 - 1 KLs 41/91 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 51 Abs. 4
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 192
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Rechtsprechung
| LG Kleve, 21.09.1994 - 1 KLs 41/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen einer Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die Strafzumessung bei einem geständigen Täter; Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 192
- StV 1995, 140
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.09.2000 - 4 StR 299/00
Anrechnung von in Spanien erlittener Auslieferungshaft im Verhältnis eins zu drei …
Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, für die Anrechnung einer in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung je nach Haftort und Haftbedingungen ein Maßstab von 1:1 (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241), 1:2 (vgl. BGH NStZ 1985, 497; Landgericht Zweibrücken NStZ 1988, 71) oder 1:3 (vgl. Landgericht Bremen StV 1992, 326; OLG Düsseldorf StV 1995, 426; Landgericht Kleve NStZ 1995, 192) in Betracht, so daß es dazu näherer Feststellungen bedurft hätte. - OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 Ss 812/99
Revision: Beschränkung auf den Anrechnungsmaßstab ausländischer …
Daß andere Gerichte eine andere, den jeweiligen Angeklagten besser stellende Anrechnung als angemessen erachtet haben (für einen Maßstab 1:3 siehe z. B. OLG Düsseldorf StV 1995, 426 ; KG Kleve NStZ 1995, 193 = StV 1995, 140 ; LG Bremen StV 1992, 326 ; für einen Maßstab 1 : 2 1/2 siehe LG Köln StraFo 1999, 176), rechtfertigt revisionsrechtlich keine andere Beurteilung. - OLG Hamm, 25.11.1999 - 2 Ws 338/99
Auslieferungshaft, Spanien, Anrechnungsmaßstab, Anrechnung
Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 07.03.1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die zum Teil auch vom Beschwerdeführer angeführten Fälle (u. a. KG, Beschluss vom 20.02.1997 in NStZ-RR 1997, 350; LG Augsburg, Urteil vom 27.06.1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 03.09.1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.1985 in NStZ 1986, 362 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:2 - sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.1995 in StV 1995, 426, LG Kleve, Urteil vom 21.09.1994 in NStZ 1995, 192 = StV 1995, 140; LG Bremen, Urteil vom 13.12.1991 in StV 1992, 326 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:3).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 30.08.1994 - 5/29 KLs - 92 Js 5311.5/91, 5/29 KLs - 92 Js 53115/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 192
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.08.1994 - 29 KLs 92 Js 53115/91
Nach dem Beschluß des Großen Senats des BGH vom 03.05.1994 (DRiZ 1994, 214) ist im Bereich des § 263 StGB die Verbindung mehrerer an sich selbständig verwirklichter Straftaten zu einer fortgesetzten Handlung nicht zulässig.
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