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| OLG Nürnberg, 29.08.1997 - Ws 792/97 |
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StVollzG § 116; § 11 Abs. 2; § 14 Abs. 2
Sachverhaltsermittlung vor Vollzugslockerung
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 215
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 30.06.1983 - 7 Vollz (Ws) 80/83
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.08.1997 - Ws 792/97
Grundsätzlich müsse die Vollzugsanstalt insoweit Nachforschungen anstellen, welche Tat die in Erwägung gezogenen Verfahren zum Gegenstand haben, wie stark sich der Verdacht gegen den Strafgefangenen verdichtet habe und mit welcher Strafe er etwa zu rechnen haben werde (OLG Hamm, NStZ 1984, 143 ).Die in der Kommentarliteratur in diesem Zusammenhang allein zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ 84, 143) betrifft ausschließlich die Annahme von Fluchtgefahr.
Anders als in den vom Oberlandesgericht Hamm (NStZ 84, 143) und Oberlandesgericht Celle (ZfStrVO 85, 245) entschiedenen Fällen hat sich die Anstalt hier gerade nicht mit dem bloßen Hinweis begnügt, es seien noch zwei Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen anhängig, ohne konkrete Tatsachen über den Gegenstand dieser Ermittlungsverfahren mitzuteilen.
Die von der Strafvollstreckungskammer zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Juni 1983 (NStZ 84, 143) steht zu diesem Ergebnis nicht in Widerspruch.
- BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.08.1997 - Ws 792/97
Das Gericht darf die Prognose der Vollzugsbehörde jedoch nicht durch seine eigene Prognose ersetzen (BGHSt 30, 320 ; OLG Nürnberg NStE Nr. 2 zu § 11 StVollzG ). - OLG Frankfurt, 08.09.1982 - 3 Ws 627/82
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.08.1997 - Ws 792/97
Zum einen besteht Einigkeit darüber, daß die Begründungsanforderungen und die Maßstäbe dafür, wann ein Sachverhalt als vollständig ermittelt gelten kann, sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalles richten (OLG Karlsruhe ZfStrVO 83, 181, OLG Frankfurt NStZ 83, 93;… Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., RN 16 m.w.N.).
- OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07
Vollzugslockerungen; Entscheidung; Begründung; Anforderungen
Ist es dagegen gerechtfertigt, die Flucht- oder auch Missbrauchsgefahr aus einer "einfachen" und begrenzten Tatsachengrundlage herzuleiten, so braucht auch nur diese im ablehnenden Bescheid der Vollzugsbehörde mitgeteilt zu werden (OLG Karlsruhe ZfStrVo 1983, 181; OLG Frankfurt NStZ 1983, 93; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350; OLG Nürnberg NStZ 1998, 215; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 1 Ws 16407 - Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 10. Aufl., § 11 Rdnr. 15 ff.).Insoweit genügen nicht floskelhafte Bemerkungen, sondern es bedarf der Mitteilung der tatsächlichen Vorkommnisse (OLG Karlsruhe ZfStrVo 1983, 181, 183; OLG Frankfurt NStZ 1983, 93, OLG Nürnberg NStZ 1998, 215).
- OLG Hamm, 24.05.2006 - 1 Vollz (Ws) 306/06
Zur Gewährung von Vollzugslockerungen
Bei der Vorschrift des § 11 Abs. 2 StVollzG handelt es sich um einen Mischtatbestand, d. h. um eine Koppelung von unbestimmten Rechtsbegriffen auf der Tatbestandsseite der Norm (Flucht- und Missbrauchsbefürchtung) mit einem Handlungsermessen auf der Rechtsfolgenseite (OLG Nürnberg NStZ 1998, S. 215). - LG Aachen, 16.08.2021 - 33a StVK 480/21
Haft; Strafvollzug; Unschuldsvermutung; mit Strafbezug; ohne Strafbezug; …
Im Hinblick auf das Vorliegen einer Missbrauchs- oder Fluchtgefahr müssen hier auf den Einzelfall bezogene konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dargetan und die Kriterien des Beurteilungsspielraums offengelegt werden (…zum Ganzen Arloth, a. a. O., § 115 StVollzG Bund, Rn. 15 m. w. N., § 10 Rn. 7; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.08.1997 - Ws 792/97; OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96).
- OLG Brandenburg, 16.05.2011 - 1 Ws (Vollz) 30/11
Vollzugslockerungen; Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch …
Der Versagungsgrund der Flucht- und Missbrauchsgefahr als Prognoseentscheidung eröffnet der Vollzugsbehörde einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Beurteilungsspielraum (BVerwGE 39, 197 ff.), in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BVerfG NStZ 1998, 430, 431; BGHSt 30, 320; OLG Nürnberg NStZ 1998, 215; OLG Celle StV 2000, 572). - OLG Hamm, 24.05.2006 - 1 Vollz (Ws) 307/06
Zur Gewährung von Vollzugslockerungen
Bei der Vorschrift des § 11 Abs. 2 StVollzG handelt es sich um einen Mischtatbestand, d. h. um eine Koppelung von unbestimmten Rechtsbegriffen auf der Tatbestandsseite der Norm (Flucht- und Missbrauchsbefürchtung) mit einem Handlungsermessen auf der Rechtsfolgenseite (OLG Nürnberg NStZ 1998, S. 215). - OLG Naumburg, 23.05.2001 - 2 Ws 53/01
Strafvollzug: Verhängung von Disziplinarmaßnahmen wegen angeblichen …
Die Vollzugsbehörde darf Disziplinarmaßnahmen (s. o.) erst anordnen, nachdem sie den zugrundeliegenden Sachverhalt vollständig ermittelt hat, wobei sich der Ermittlungsumfang nach den Umständen des konkreten Einzelfalls richtet (OLG Nürnberg, NStZ 1998, 215 [216]). - LG Regensburg, 28.02.2022 - SR StVK 131/19
Bestätigung der Ablehnung der Teilnahme an einem Interview
Rn. 24 Dabei hat die "Strafvollstreckungskammer […] im Rahmen ihrer Entscheidung insbesondere zu überprüfen, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist (OLG Nürnberg NStZ 1998, 215; OLG Hamm NStZ 1991, 303) und ob alle für die Abwägung relevanten Aspekte einbezogen worden sind (OLG Hamm NStZ-RR 1997, 63)." (…BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, 14. Ed. 1.8.2018, StVollzG § 115 Rn. 18). - OLG Naumburg, 21.05.2001 - 2 Ws 63/01
Strafvollzug: Widerruf von Vollzugslockerungen wegen angeblichen …
Die Vollzugsbehörde darf Lockerungen erst widerrufen, nachdem sie den zugrundeliegenden Sachverhalt vollständig ermittelt hat, wobei sich der Ermittlungsumfang nach den Umständen des konkreten Einzelfalles richtet (OLG Nürnberg. NStZ 1998, 215 [216]).
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