Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 29.01.2001 - 4 Ws 15/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StVollzG § 159
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 159
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Vollzugsplankonferenz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzugsplankonferenz; Hinzuziehung eines Strafverteidigers; Gefangener; Strafhaft; Ausnahmeregelung; Zulässigkeit
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 22.11.2000 - 1 StVK 528/00
- OLG Stuttgart, 29.01.2001 - 4 Ws 15/01
- BVerfG, 11.06.2001 - 2 BvR 598/01
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 392
- StV 2002, 213
Wird zitiert von ... (9)
- KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11
Planung des Strafvollzugs: Erstellung eines neuen Vollzugsplans durch die frühere …
Die Vollzugsplankonferenz bildet den Rahmen für die zur Erstellung und periodischen Fortschreibung des Vollzugsplans erforderliche umfassende Sammlung von Informationen über den Gefangenen und die Diskussion der auf dieser Grundlage einzuleitenden Behandlungsschritte (vgl. BVerfG NStZ-RR 2008, 60; OLG Stuttgart NStZ 2001, 392; OLG Celle StraFo 1998, 29; Senat ZfStrVo 1990, 119).Dies sind gemäß § 159 StVollzG diejenigen Personen, die maßgeblich an der Behandlung des Gefangenen beteiligt sind, also alle im Vollzug Tätigen, die genaue persönliche Kenntnisse über den betroffenen Gefangenen haben, die für die Vollzugsplanung von Relevanz sind (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2007, 191; OLG Stuttgart NStZ 2001, 392; Senat…, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 Ws 72/11 Vollz - Feest a.a.O. § 159 Rdn. 4).
Denn eine Vollzugsplankonferenz ist, wie die systematische Stellung des § 159 StVollzG in dem mit "Innerer Aufbau der Justizvollzugsanstalten" überschriebenen 3. Titel des 4. Abschnitts des Strafvollzugsgesetzes ausweist, in erster Linie eine (interne) Dienstbesprechung von Vollzugsmitarbeitern (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2001, 392; Senat StraFo 2010, 510; Forum Strafvollzug 2007, 280;… Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 163/07 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 159 StVollzG Rdn. 2).
Darauf hat aber weder der Gefangene noch die externe Person ihrerseits einen Anspruch (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 25; OLG Celle StraFo 2010, 260; OLG Stuttgart NStZ 2001, 392;Senat StraFo 2010, 510; Forum Strafvollzug 2007, 280;… Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 163/07 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 159 StVollzG Rdn. 2;… Arloth, § 159 StVollzG Rdn. 1;… Feest a.a.O., § 159 Rdn. 4).
Ebenso wenig hat der Gefangene selbst ein subjektives Recht auf Teilnahme an der Vollzugskonferenz (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 25; OLG Celle StraFo 2010, 260; OLG Stuttgart NStZ 2001, 392;… Arloth, § 159 StVollzG Rdn. 1).
18 Die Beteiligung weiterer Personen an der Vollzugsplankonferenz stand im Ermessen des Anstaltsleiters (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2001, 392).
- BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten …
Daher kann offen bleiben, ob die Rüge nicht bereits unzulässig gewesen wäre, weil diese Entscheidung nach § 247 a Satz 2 StPO unanfechtbar und damit auch nicht revisibel ist, § 336 Satz 2 StPO (…BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH NStZ 1996, 241 für § 171 b III GVG;… vgl. auch Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 247 Rdn. 13; aA Diemer für den Fall, daß auf Grund einer solchen ablehnenden Entscheidung das Beweismittel letztlich unbenutzt bliebe, NStZ 2001, 392, 397). - BVerfG, 11.06.2001 - 2 BvR 598/01
Teilnahme eines Rechtsanwalts an der Vollzugsplankonferenz
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. Januar 2001 - 4 Ws 15/01 -, b) den Beschluss des Landgerichts Ravensburg vom 22. November 2000 - 1 StVK 528/2000 - und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe .
- OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10
Vollzugsplankonferenz: Anfechtbarkeit der Versagung der Teilnahme eines …
Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Verurteilten nicht schlechthin ein allgemeines Recht auf Rechtsbeistand (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 25; KG ZfStrVo 2007, 280; OLG Stuttgart, NStZ 2001, 392). - KG, 13.08.2007 - 2 Ws 401/07 Eine Vollzugsplankonferenz ist, wie der Standort der sie regelnden Vorschrift im mit "Vollzugsbehörden" überschriebenen Vierten Abschnitt des Strafvollzugsgesetzes ausweist, in erster Linie eine Dienstbesprechung von Vollzugsmitarbeitern (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2001, 392).
Darauf hat aber weder der Untergebrachte, noch der Dritte einen Anspruch (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 25; OLG Stuttgart NStZ 2001, 392;… Feest in AK-StVollzG 5. Aufl., § 159 Rdn. 4 - jew. mit weit. Nachw.).
- OLG Frankfurt, 29.04.2005 - 3 Ws 156/05 Es entspricht aktueller und gesicherter Rechtsprechung, daß für den Rechtsanwalt, der den Gefangenen auch als Strafverteidiger in Vollzugssachen vertritt, kein Teilnahmerecht und auch kein verfassungsrechtliches Gebot auf Hinzuziehung zu diesen Konferenzen besteht (BVerfG NStZ-RR 2002, 25; OLG Stuttgart StV 2002, 213;… Callies/Müller-Dietz, a.a.O.).
Die Frage, ob ein generelles Anwesenheitsrecht des Rechtsanwaltes eines Verurteilten bei der Vollzugsplanung besteht bzw. ob ein Verurteilter einen Anspruch auf Zulassung seines anwaltlichen Vertreters zur Vollzugsplankonferenz hat, ist obergerichtlich bereits entschieden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluß vom 29.01.2001 - 4 Ws 15/01; BVerfG, Beschluß vom 11.06.2001, 2 BvR 598/01, beide zitiert nach juris).
- KG, 21.07.2010 - 2 Ws 117/10
Planung des Strafvollzuges: Anforderungen an die Durchführung einer Konferenz zur …
Es handelt sich um eine interne Dienstbesprechung von Anstaltsbediensteten (…vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 159 Rdn. 2), die ihrer Aufgabe auch dann gerecht wird, wenn der Gefangene, sein Verteidiger oder vollzugsfremde Dritte während der Beratungen nicht anwesend sind (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2001, 392; Senat Forum Strafvollzug 2007, 280). - OLG Hamm, 15.07.2008 - 1 Vollz (Ws) 312/08
Beteiligungsrecht des Gefangenen bei der Vollzugsplanung; Generelles …
Ein generelles Anwesenheitsrecht des Rechtsanwalts eines Gefangenen bei der Vollzugsplankonferenz sieht diese Vorschrift eben so wenig vor, wie ein Recht des Gefangenen selbst, an dieser Konferenz teilzunehmen, wenngleich dessen Anwesenheit häufig zweckmäßig sein wird (vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2001, 392). - LG Kassel, 30.12.2004 - 1 StVK 74/04 Es entspricht aktueller und gesicherter Rechtsprechung, daß für den Rechtsanwalt, der den Gefangenen auch als Strafverteidiger in Vollzugssachen vertritt, kein Teilnahmerecht und auch kein verfassungsrechtliches Gebot auf Hinzuziehung zu diesen Konferenzen besteht (BVerfG NStZ-RR 2002, 25; OLG Stuttgart StV 2002, 213;… Callies/Müller-Dietz, a.a.O.).
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