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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6146
BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02 (https://dejure.org/2002,6146)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.2002 - 1St RR 71/02 (https://dejure.org/2002,6146)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 1St RR 71/02 (https://dejure.org/2002,6146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3, Abs. 4
    Bestimmtheit des Beweisantrages - Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafprozessrecht; Psychoanalytisches Sachverständigengutachten; Bestimmtheit des Beweisantrags; Anforderungen; Sozialprognose; Beweisermittlungsantrag; Dem Beweis zugängliche Tatsache

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Behauptung günstiger Sozialprognose als bestimmte Beweistatsache?

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 105
  • NZV 2003, 246
  • JR 2003, 294
  • BayObLGSt 2002, 107
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02
    Eine bestimmte Beweistatsachenbehauptung ist nach gefestigter Rechtsprechung deshalb erforderlich, weil auf vage formulierte Beweisthemen die Ablehnungsgründe des § 244 StPO nicht exakt und sinnvoll angewendet werden können (BGHSt 37, 162/165 mit Anm. Gollwitzer JR 1991, 472; Herdegen NStZ 1998, 444/449; KK-Herdegen StPO 4.Aufl. § 244 Rn.46;… SK-Schlüchter StPO 244 Rn. 57).

    Daher ist es dem Angeklagten auch zuzumuten, diese substantiiert darzulegen (zur Zumutbarkeit der Darlegung bereits RGSt 27, 95/97; BGHSt 37, 162/166), damit das Gericht die Bedeutung dieser Indiztatsachen, auf die es aus Sicht der Verteidigung ankommt, prüfen, in seine Beweiswürdigung einbeziehen und über einen Beweisantrag nach § 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO entscheiden kann (im Ergebnis wie hier auch OLG Celle JR 1985, 32/33 mit zust. Anm. J. Meyer).

  • OLG Celle, 21.11.1983 - 3 Ss 211/83
    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02
    So gesehen ist die Behauptung einer günstigen Sozialprognose eine dem Sachverständigenbeweis zugängliche Wahrscheinlichkeitsbehauptung aufgrund gegenwärtigen und vergangenen Verhaltens (vgl. auch OLG Celle JR 1985, 32/33 mit zust. Anm. J.Meyer; Tröndle/Fischer StGB 50.Aufl. § 56 Rn.4).

    Daher ist es dem Angeklagten auch zuzumuten, diese substantiiert darzulegen (zur Zumutbarkeit der Darlegung bereits RGSt 27, 95/97; BGHSt 37, 162/166), damit das Gericht die Bedeutung dieser Indiztatsachen, auf die es aus Sicht der Verteidigung ankommt, prüfen, in seine Beweiswürdigung einbeziehen und über einen Beweisantrag nach § 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO entscheiden kann (im Ergebnis wie hier auch OLG Celle JR 1985, 32/33 mit zust. Anm. J. Meyer).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat allein der Tatrichter die Prognosefrage zu entscheiden (neuerdings wieder BGH wistra 1997, 181; grundlegend BGHSt 17, 35/36 f.; 29, 319/320; 34, 345/349).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat allein der Tatrichter die Prognosefrage zu entscheiden (neuerdings wieder BGH wistra 1997, 181; grundlegend BGHSt 17, 35/36 f.; 29, 319/320; 34, 345/349).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat allein der Tatrichter die Prognosefrage zu entscheiden (neuerdings wieder BGH wistra 1997, 181; grundlegend BGHSt 17, 35/36 f.; 29, 319/320; 34, 345/349).
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02
    Ebenso wie ein Gericht die Glaubwürdigkeit erwachsener Zeugen grundsätzlich selbst beurteilen kann (ständige Rechtsprechung; neuerdings wieder BGH NStZ 2000, 214;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rn.74 m. w. N.;… vgl. auch Toepel aaO S.207 ff.), darf sich das Gericht bei der Beurteilung der Sozialprognose die eigene Sachkunde zutrauen.
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 802/94

    Asylbewerber - Asyl - Asylanten - Günstige Prognose - Ausländer - Gefährlichkeit …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02
    Der Richter ist gehalten, aufgrund aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalls eine Gesamtwürdigung vorzunehmen (BGH StV 1995, 414).
  • BGH, 11.03.1997 - 1 StR 573/96

    Rechtmäßigkeit der Strafzumessung im Falle einer Untreue und wegen Vortäuschens …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat allein der Tatrichter die Prognosefrage zu entscheiden (neuerdings wieder BGH wistra 1997, 181; grundlegend BGHSt 17, 35/36 f.; 29, 319/320; 34, 345/349).
  • RG, 31.01.1895 - 4689/94

    Ist der in der Hauptverhandlung gestellte Beweisantrag des Angeklagten, über die …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1St RR 71/02
    Daher ist es dem Angeklagten auch zuzumuten, diese substantiiert darzulegen (zur Zumutbarkeit der Darlegung bereits RGSt 27, 95/97; BGHSt 37, 162/166), damit das Gericht die Bedeutung dieser Indiztatsachen, auf die es aus Sicht der Verteidigung ankommt, prüfen, in seine Beweiswürdigung einbeziehen und über einen Beweisantrag nach § 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO entscheiden kann (im Ergebnis wie hier auch OLG Celle JR 1985, 32/33 mit zust. Anm. J. Meyer).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2019 - 2 N 118.19
    Ähnlich verhält es sich, soweit der Kläger in seinem ergänzenden Schriftsatz vom 5. November 2019 auf einen Beschluss in einem strafgerichtlichen Revisionsverfahren (BayObLG, Beschluss vom 30. Juli 2002 - 1 St RR 71/2002 -, NStZ 2003, 105) verweist.
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