Rechtsprechung
| LG München I, 03.12.2002 - 18 Qs 27/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 317
Wird zitiert von ... (6)
- LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19 Habgier liegt vor, wenn sich die Tat als Folge eines noch über bloße Gewinnsucht hinaus gesteigertes Gewinnstreben darstellt (so z.B. BGH NStZ 2003, 317).
- OLG Hamm, 20.10.2009 - 3 Ws 386/09
Widerruf; bewährungsfreie Zeit; Verlängerung der Bewährungszeit
Sie stellt darauf ab, dass in dem Zeitraum zwischen Ende der regulären Bewährungszeit und dem Verlängerungsbeschluss die Begehung einer neuen Straftat nicht als Widerrufsgrund herangezogen werden dürfe, so dass eine rückwirkende Verlängerung sinnlos sei und dieser Zeitraum schwerlich als Zeit der Bewährung angesehen werden könne (OLG Bamberg NStZ-RR 2006, 326; LG München I NStZ 2003, 317;… Stree in: Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. Rdnr. 10; Horn NStZ 1986, 356). - KG, 12.05.2009 - 2 Ws 176/09
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …
Nachw.; Dölling NStZ 1989, 345; a.A.: OLG Bamberg NStZ-RR 2006, 326; LG München I NStZ 2003, 317; Horn NStZ 1986, 356; wohl auch Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 56f Rdn. 10).
- OLG Jena, 06.07.2009 - 1 Ws 251/09
Beginn der Bewährungszeit bei deren Verlängerung; Verfehlungen im Zeitraum …
Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur beginnt die nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit angeordnete Verlängerung nicht "ex nunc", also erst mit Erlass der Verlängerungsentscheidung (so aber OLG Bamberg NStZ-RR 2006, 326, 327; ; OLG Dresden, Beschluss vom 27.01.2004, Az.: 2 Ws 23/04; OLG München, Az.: 1 Ws 1015/94; LG Dresden, Beschluss vom 30.08.2006, Az.: 3 Qs 84/06, bei juris; LG München I NStZ 2003, 317; LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 20.01.2009, Az.: 2 Qs 5/09;… Schönke/Schröder/Stree, StGB , 26. Aufl., § 56f Rn. 10; Horn NStZ 1986, 356), sondern schließt sich rückwirkend unmittelbar an den Ablauf der ursprünglich geltenden Bewährungszeit an (Senatsbeschlüsse vom 13.09.2004, Az. 1 Ws 277/04 und vom 30.01.2007, Az.: 1 Ws 41/07; OLG Zweibrücken, StV 1987, 351, 352; OLG Celle NStZ 1991, 206 ; OLG Schleswig NStZ 1986, 363 ; OLG Stuttgart Justiz 1999, 142, 144; OLG Hamm StV 1998, 215 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.1996, Az.: Ws 1132/96, bei juris; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 559 ; OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2004, Az.: I Ws 430/04, bei juris;… KG StV 1986, 165 LK/Hubrach, StGB , 12. Aufl., § 56 f. Rn. 42 m.w.N.;… Kindhäuser u.a./Ostendorf, StGB , 2.Aufl., § 56f Rn. 13 m.w.N.; MüKo/Groß, StGB , § 56f Rn 22 m.w.N). - OLG Bamberg, 17.05.2006 - 1 Ws 259/06
Beginn der nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit angeordneten …
Hierzu hat das Landgericht München I in NStZ 2003, 317 ausgeführt:. - LG Landshut, 23.07.2015 - 6 Qs 149/15
Staatsanwaltschaft, Rechtskraft, Rechtsprechung, Beschwerde gegen, OLG Rostock, …
Die Auffassung der Kammer wird nicht entkräftet durch die Rechtsprechung der Senate des OLG München, die den Beginn der Verlängerungszeit mit dem Verlängerungsbeschluss ansetzen (vgl. Beschlüsse vom 07.03.2012 Gz: 3 Ws 205/12 und 13.04.2012 - 3 AR 19/12 und vom 21.03.2012 - 3 Ws 239/12 und 3 Ws 240/12, vom 05.08.2010 - 1 Ws 749/10; so auch LG München I vom 03.12.2002 - 18 Qs 27/02 und vom 09.02.2015 - 24 Qs 3/15, Landgericht Dresden vom 25.05.2007 - 3 Qs 77/07).
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