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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 15.01.2004

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2004 - 2 ARs 418/03, 2 AR 276/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5437
BGH, 21.01.2004 - 2 ARs 418/03, 2 AR 276/03 (https://dejure.org/2004,5437)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2004 - 2 ARs 418/03, 2 AR 276/03 (https://dejure.org/2004,5437)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 418/03, 2 AR 276/03 (https://dejure.org/2004,5437)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 85 Abs. 2 JGG
    Zuständigkeitsbestimmung (Zuständigkeit für Entscheidungen über die Vollstreckung der Jugendstrafe); Zuständigkeitsübergang durch Verbüßen von Strafhaft in einem Gerichtsbezirk

  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.01.1983 - 7 VAs 63/82
    Auszug aus BGH, 21.01.2004 - 2 ARs 418/03
    Es ist kein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG dargetan (vgl. auch OLG Hamm MDR 1983, 602).
  • BGH, 21.08.2019 - 2 ARs 16/19

    Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes zur …

    Diese Zuständigkeit besteht auch im vorliegenden Fall der Ablehnung der Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG (BGHSt 30, 78; BGH NStZ 2005, 167;… Eisenberg, JGG, 20. Aufl, § 85 Rn 18).

    Dabei ist besondere Rücksicht auf den Grundsatz der Vollzugsnähe zu nehmen (BGH NStZ 2005, 167), aber nur, sofern er sich konkret als stichhaltig erweist (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 380).

  • BGH, 15.02.2023 - 2 ARs 490/22

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit …

    Dies gilt aber nur, wenn er sich auch im konkreten Einzelfall nach Abwägung aller Umstände als stichhaltig erweist (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Dezember 1980 - 2 ARs 336/80 -, juris, Rn. 1 (= BGHSt 30, 9); Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 418/03 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 21. August 2019 - 2 ARs 16/19 -, juris Rn. 2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 3 Ws 778/02 -, juris).
  • BGH, 21.01.2004 - 2 AR 276/03

    Verhängung von Jugendstrafe wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls; Zuständigkeit …

    2 ARs 418/03 2 AR 276/03.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.01.2004 - 1 Ws 396/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7602
OLG Jena, 15.01.2004 - 1 Ws 396/03 (https://dejure.org/2004,7602)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.01.2004 - 1 Ws 396/03 (https://dejure.org/2004,7602)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 1 Ws 396/03 (https://dejure.org/2004,7602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Reststrafenaussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer gewährten Strafaussetzung zur Bewährung; Zusammentreffen von Jugendstrafe und Freiheitsstrafe; Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Vollstreckung der Restjugendstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 167
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 30.11.1999 - 3 Ws 1048/99
    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2004 - 1 Ws 396/03
    Auch beim Zusammentreffen von Jugend- und Freiheitsstrafe ist eine Sachentscheidung über die Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe erst dann zu treffen, wenn entweder gemeinsam über die Aussetzung beider Reste entschieden werden kann oder - bei fehlender Aussetzbarkeit des Jugendstrafrestes -, wenn der Zeitpunkt der möglichen Entlassung für die Beurteilung der Entlassungssituation nahe genug bevor steht (Anschluss an OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 95).

    Deshalb ist auch beim Zusammentreffen von Jugend- und Freiheitsstrafe eine Sachentscheidung über die Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe erst dann zu treffen, wenn entweder gemeinsam über die Aussetzung beider Reste entschieden werden kann oder - bei fehlender Aussetzbarkeit des Jugendstrafrestes -, wenn der Zeitpunkt der möglichen Entlassung für die Beurteilung der Entlassungssituation nahe genug bevor steht (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, S. 95 f.).

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