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Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 09.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4856
OLG Hamm, 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03 (https://dejure.org/2003,4856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03 (https://dejure.org/2003,4856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 1 Ws (L) 9/03 (https://dejure.org/2003,4856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StGB § 57 a; ; StPO § 454 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a; StPO § 454 Abs. 2 S. 3
    Verwertung eines von der Justizvollzugsanstalt zur Frage der Lockerungseignung eingeholten psychiatrischen Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertung eines durch die Justizvollzugsanstalt eingeholten psychiatrischen Sachverständigengutachtens ; Verwertbarkeit von Tatsachen zur Prüfung der Lockerungseignung ; Aussetzung der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 55
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 1 Ws (L) 9/01

    Strafaussetzung zur Bewährung, lebenslange Freiheitsstrafe, Einholung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03
    In diesem Fall war die Strafvollstreckungskammer dann aber auch verpflichtet, gemäß § 454 Abs. 2 S. 3 StPO den Sachverständigen mündlich anzuhören (vgl. Beschluss des Senats vom 20. September 2001 - 1 Ws (L) 9/2001 -).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07
    Stützt das Gericht seine Entscheidung aber auf das Ergebnis eines Gutachtens, so ist der Sachverständige auch bei Aussichtslosigkeit des Antrags anzuhören; denn die Vorschrift des § 454 Abs. 2 Satz 3 StPO ist zwingendes Recht und dient auch dem Anspruch des Verurteilten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 Ws (L) 9/03 -, NStZ 2005, S. 55 ).
  • OLG Hamm, 04.08.2015 - 1 Ws 319/15

    Aufklärungspflicht bei mündlicher Anhörung des Sachverständigen im …

    Zwar gilt nach bisheriger ständiger Senatsrechtsprechung Folgendes (Senatsbeschluss vom 05.03.2013 - III - 1 Ws 46/13; vgl. auch: Senatsbeschluss vom 11.01.2007 - 1 Ws(L) 897/06 - juris; OLG Hamm NStZ 2005, 55):.
  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10

    Aussetzung einer Unterbringung: Gerichtsbesetzung bei der Anhörung des …

    Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
  • OLG Hamm, 24.07.2008 - 3 Ws 262/08

    Sachverständigengutachten

    Auf diese Weise soll den Verfahrenbeteiligten die Möglichkeit gegeben werden, das Gutachten eingehend zu diskutieren und das Votum des Sachverständigen zu hinterfragen (OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56; OLG Jena NStZ 2007, 421, 422).
  • OLG Hamm, 11.01.2007 - 1 Ws (L) 897/06

    Ablehnung der Aussetzung einer verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe zur …

    Diese durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 eingefügte Bestimmung ist zwingendes Recht und daher grundsätzlich unabdingbar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. September 2001 - 1 Ws (L) 9/01 - vom 27. Februar 2003 - 1 Ws (L) 9/03 - vom 20. Januar 2004 - 1 Ws (L) 2/04 -).
  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09

    Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem …

    Rn. 22 Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
  • OLG Naumburg, 11.08.2025 - 1 Ws 253/25
    Ferner ist im Falle des Erfordernis einer sachverständigen Unterstützung der Strafvollstreckungskammer nicht zwingend erforderlich, ein anlassbezogenes psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Frage der fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten einzuholen, wenn bereits ein zeitnah erstelltes Gutachten vorliegt und sich aus den aktuellen Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt seit der letzten Begutachtung keine wesentlichen Änderungen in der Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten ergeben haben (OLG Hamm, 1 Ws (L) 9/03, Beschluss vom 27. Februar 2003).
  • OLG Hamm, 02.03.2004 - 1 Ws (L) 4/04

    Sachverständiger; mündliche Anhörung; bedingte Entlassung

    Die Vorschrift des § 454 Abs. 2 Satz 3 StPO dient - worauf der Senatsbeschluss vom 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03 - hingewiesen hat, auch dem Anspruch des Verurteilten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs.
  • OLG Hamm, 24.04.2012 - 1 Ws 145/12

    Unterlassen der mündlichen Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer i.R.d. …

    Rn. 15 Unabhängig davon, ob die Strafvollstreckungskammer die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 StPO im vorliegenden Fall für entbehrlich gehalten hat, ist durch die Verwendung der Stellungnahme des Psychologen bei der Entscheidung diese als Gutachten im Sinn des § 454 Abs. 2 S. 1 StPO verwandt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 27.02.2003, Az. 1 Ws (L) 9/03 in NStZ 2005, 55).
  • OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
    Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall ( OLG Koblenz StV 1999, 496 [OLG Koblenz 08.07.1999 - 1 Ws 422/99] ; StraFo 2007, 302 [OLG Koblenz 21.02.2007 - 1 Ws 85/07] ; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 5/19 StVK 375/03, 5-19 StVK 375/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29564
LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 5/19 StVK 375/03, 5-19 StVK 375/03 (https://dejure.org/2004,29564)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.03.2004 - 5/19 StVK 375/03, 5-19 StVK 375/03 (https://dejure.org/2004,29564)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. März 2004 - 5/19 StVK 375/03, 5-19 StVK 375/03 (https://dejure.org/2004,29564)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 01.12.2005 - 5 Ws 482/04

    Strafvollzug: Feste Zeitintervalle für Gutschrift der Ausgleichsentschädigung bei …

    Vielmehr ergibt sich aus der in § 43 Abs. 11 Satz 3 letzter Halbsatz StVollzG enthaltenen Anordnung, § 57 Abs. 4 StGB gelte entsprechend, daß bei der Berechnung der Frist in dem Verfahren erlittene Untersuchungshaft oder eine sonstige Freiheitsentziehung entsprechend der Regelung in § 13 Abs. 3 StVollzG zu berücksichtigen ist (vgl. LG Frankfurt am Main NStZ 2005, 55).
  • OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05

    Strafvollzug: Wirksamwerden der Neuregelung der Gefangenenentlohnung

    Nach alledem hat der Antragsteller keine Ansprüche für die Zeit vor dem 1. Januar 2001 (…so auch im Ergebnis Arloth/Lückemann, StVollzG, § 43 Rdnr. 30; a.A., allerdings ohne jegliche Begründung, LG Frankfurt, NStZ 2005, 55).
  • LG Marburg, 11.12.2009 - 7a StVK 220/09
    Vielmehr ergibt sir:h aus der in § 43 Abs. 11 Satz 3 letzter Halbsatz StVollzG enthaltenen Anordnung, § 57 Abs. 4 StGB gelte entsprechend, daß bei der Berechnung der Frist in dem Verfahren erlittene Untersuchungshaft oder eine sonstige Freiheitsentziehung entsprechend der Regelung in § 13 Abs. 3 StVollzG zu berücksichtigen ist (vgl. LG Frankfurt am Main NStZ 2005, 55).
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