Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ws 55/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Strafvollzug: Erwerb von Kleidungsstücken für den begleiteten Ausgang aus dem Überbrückungsgeld
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 2 § 51 Abs. 3
Erwerb von Kleidungsstücken aus dem Überbrückungsgeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gestattung des Erwerbs von Kleidungsstücken aus Überbrückungsgeld durch einen Anstaltsleiter; Zulässigkeit des Erwerbs von Kleidung bei Verfügen eines Strafgefangenen über ordnetliche und tragfähige Kleidung; Auszahlung eines Teilbetrages von Überbrückungsgeld; ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 21.01.2005 - 151 StVK 576/04
- OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ws 55/05
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 62
- NStZ-RR 2006, 29
- StV 2007, 312
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 11.12.1990 - 1 Vollz (Ws) 145/90
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ws 55/05
Auch wird die Anstalt zu bedenken haben, dass in Anbetracht der noch anstehenden Verbüßungszeit auch bei Auszahlung eines Teilbetrages des Überbrückungsgeldes dem Strafgefangenen bei Haftentlassung ein angemessener Betrag zur Verfügung stehen dürfte (OLG Hamm NStZ 1991, 254 f.). - OLG Frankfurt, 01.02.1983 - 3 Ws 983/82
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ws 55/05
Auch die Beschaffung von Kleidung für den Ausgang kann hierfür ausreichen (OLG Frankfurt ZfStrVo 1983, 310 f.: Kleidung zur Urlaubsvorbereitung).
- OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
Strafvollzug in Baden-Württemberg: Freigabe von Überbrückungsgeld für die Kosten …
Rn. 17 Von maßgeblicher Bedeutung kann danach sein, ob das Überbrückungsgeldsoll auch bei einer Bewilligung des Rückgriffs auf den vorhandenen Betrag bis zum voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt wieder erreicht werden kann (vgl. OLG Frankfurt ZfStrVo 1983, 310;… OLG Hamburg, a.a.O.;… Däubler/Galli in Feest/Lesting, a.a.O., § 51 Rn. 13), oder umgekehrt die Maßnahme aus anderen - verfügbaren - Mitteln finanziert werden kann (vgl. Senat NStZ 2006, 62; OLG Frankfurt ZfStrVo 1979, 186;… Däubler/Galli, a.a.O.). - BayObLG, 06.05.2025 - 203 StObWs 95/25
Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, besonderes …
Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Versagung der Geldmittel hat sich an den Vorgaben der Nr. 8 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 13 BayStVollzG zum Einsatz von Hausgeld, Taschengeld und Eigengeld und darüber hinaus an der Vorschrift von Art. 51 Abs. 3 BayStVollzG, inhaltsgleich zu § 51 Abs. 3 StVollzG (…vgl. Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 51 Rn. 10;… Baier/Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 4. Kapitel Arbeit und Bildung Abschnitt V Rn. 87 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 1 Ws 55/05 -, juris) zu orientieren.
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