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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4136
BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05 (https://dejure.org/2005,4136)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2005 - 4 StR 290/05 (https://dejure.org/2005,4136)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2005 - 4 StR 290/05 (https://dejure.org/2005,4136)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB
    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen einer Verurteilung wegen Totschlags trotz Vorliegens eines Mordmerkmals; Begriff der "Heimtücke" als Mordmerkmal; Grundlagen für die Annahme eines niedrigen Tötungsbeweggrundes; Tötungsmotiv der Abwendung des Intimpartners vom Täter; Durchführung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Tötung aus Rache wegen belastender Zeugenaussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mord aus Rache - Ehefrau sagte vor Gericht gegen ihren Mann aus

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 97
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete …

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Da aber das Schwurgericht die Tat, obwohl sie sich gegen zwei Personen richtete, unter den hier gegebenen Umständen rechtsfehlerfrei als eine Tat im Rechtssinne bewertet hat (vgl. BGH NStZ 1993, 234; BGH, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 3 StR 316/04, vom 13. Oktober 2004 - 3 StR 371/04 und vom 19. Oktober 2004 - 3 StR 221/04; Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05), scheidet eine auf die Tat zum Nachteil der Ehefrau beschränkte Teilaufhebung des angefochtenen Urteils aus (…BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; 47, 128, 130 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; 47, 128, 130 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte …

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Die Annahme eines unbeendeten Versuchs liegt angesichts der Wucht der von dem Angeklagten geführten Stiche in den Unterleib und der Schwere der Verletzungen des Opfers nicht eben nahe (vgl. BGHSt 40, 304).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Zudem kann das Opfer auch dann (noch) arglos sein, wenn der Täter ihm zwar mit bereits gefasstem Tötungsvorsatz offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH NStZ 1999, 506; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut, …

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Dass die Ehefrau allgemein mit einem tätlichen Angriff des Angeklagten rechnete, schließt ihre Arglosigkeit in der - worauf es ankommt - konkreten Tatsituation bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs noch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00 -, vom 3. September 2002 - 5 StR 139/02 - und vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag; …

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Rn. 12 Auch beruht nicht jede Tötung, die geschieht, weil sich der Intimpartner vom Täter abwenden will oder - wie hier - abgewandt hat, schon deshalb zwangsläufig auf niedrigen Beweggründen; vielmehr können in einem solchen Fall tat- auslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Enttäuschung und inneren Ausweglosigkeit sein, die einer Wertung als niedrig entgegenstehen (…BGHR aaO niedrige Beweggründe 18, 32), und zwar auch dann, wenn der Täter den Grund für die Trennung selbst herbeigeführt hat (BGH StV 2000, 20 f.; Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Zudem kann das Opfer auch dann (noch) arglos sein, wenn der Täter ihm zwar mit bereits gefasstem Tötungsvorsatz offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH NStZ 1999, 506; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Da aber das Schwurgericht die Tat, obwohl sie sich gegen zwei Personen richtete, unter den hier gegebenen Umständen rechtsfehlerfrei als eine Tat im Rechtssinne bewertet hat (vgl. BGH NStZ 1993, 234; BGH, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 3 StR 316/04, vom 13. Oktober 2004 - 3 StR 371/04 und vom 19. Oktober 2004 - 3 StR 221/04; Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05), scheidet eine auf die Tat zum Nachteil der Ehefrau beschränkte Teilaufhebung des angefochtenen Urteils aus (BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit; …

    Auszug aus BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
    Dass die Ehefrau allgemein mit einem tätlichen Angriff des Angeklagten rechnete, schließt ihre Arglosigkeit in der - worauf es ankommt - konkreten Tatsituation bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs noch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00 -, vom 3. September 2002 - 5 StR 139/02 - und vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 223/96

    Einordnung von Wut, Hass und Rachsucht als niedrige Beweggründe - …

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98

    Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der Schuld

  • BGH, 13.10.2004 - 3 StR 371/04

    Schuldspruchänderung; Tateinheit (höchstpersönliche Rechtsgüter)

  • BGH, 19.10.2004 - 3 StR 221/04

    Tateinheit (höchstpersönliche Rechtsgüter; Zusammenfallen in einem Handlungsteil; …

  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen …

  • BGH, 16.09.2004 - 3 StR 316/04

    Totschlag (Tateinheit bei Tötung zweier Opfer; sich überschneidende …

  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung …

    Hinsichtlich beider von dem Landgericht in Betracht gezogenen Beweggründe, der Rache wegen der vorausgegangenen Trennung durch die Geschädigte (vgl. hierzu nur BGH…, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 Rn. 6 f. …und Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22 Rn. 3 f.) und der Rache wegen der erlittenen Untersuchungshaft (für den Fall der Tötung aus Rache für eine belastende wahrheitsgemäße Zeugenaussage vgl. BGH, Urteil vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05 Rn. 10), kommt grundsätzlich - vorbehaltlich einer Berücksichtigung der Einzelfallumstände - eine Bewertung als niedrig im Sinne des Tatbestands des Mordes in Betracht.
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig …

    Zwar ist die nunmehr festgestellte (wiederholte) Bestrafungsaktion grundsätzlich geeignet, das Vorliegen niedriger Beweggründe zu belegen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 39; BGH, Urt. vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger …

    Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Hass und Rache kommen dabei in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 36, 45 und 46 jew. m.w.N.).
  • LG Köln, 27.10.2014 - 105 Ks 6/14

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Totschlags zum Nachteil der Ehefrau

    Dieses setzt indessen voraus, dass die Gefühlsregung ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen muss und in einer Beziehungstat aber tatauslösende und tatbestimmende Gefühle der Enttäuschung und inneren Ausweglosigkeit der Wertung eines niedrigen Beweggrundes entgegenstehen können (vgl. BGH, Urteil vom 01.09.2005 - 4 StR 290/05 [Rn. 9] - nach juris).
  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer …

    Sonstige niedrige Beweggründe in diesem Sinne liegen vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (BGH NStZ 2006, 97; 2002, 369;… Fischer, StGB, 57. Auflage, § 211 StGB Rn. 14 m. w. N.).
  • LG Duisburg, 16.12.2024 - 36 Ks 6/24
    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind bzw. auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2019, 5 StR 466/19; BGH, Urteil vom 01.09.2005, 4 StR 290/05).
  • LG Duisburg, 27.11.2024 - 36 Ks 7/24
    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind bzw. auf niedrigen Beweggründen beruhen (…vgl. BGH, Urt. v. 13.11.2019, 5 StR 466/19; BGH, Urt. v. 01.09.2005, 4 StR 290/05).
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