Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2006 - 5 StR 468/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB
Heimtückemord (erforderliche Feststellungen zur Arglosigkeit und der darauf beruhenden Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein bei vorheriger Ankündigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Heimtückemordes; Verbergen eines Revolvers unter dem Mantel; Erkennen und Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers; Annahme des notwendigen Ausnutzungsbewusstseins bei Ankündigung des gewalttätigen Übergriffs unmittelbar vor ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Keine Heimtücke bei angekündigtem Angriff - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 268
- StV 2007, 240
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02
Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg- …
Auszug aus BGH, 11.12.2006 - 5 StR 468/06
Insbesondere belegen die Feststellungen des Landgerichts nicht tragfähig, dass der Angeklagte in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausgenutzt hat, sich also bei Abgabe des tödlichen Schusses bewusst war, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH NStZ 2003, 535). - BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04
Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand; …
Auszug aus BGH, 11.12.2006 - 5 StR 468/06
Da der Angeklagte den gewalttätigen Übergriff unmittelbar angekündigt und dementsprechend ausgeführt hat, bedarf die Annahme des notwendigen Ausnutzungsbewusstseins ganz besonderer Umstände (vgl. auch Mosbacher, NStZ 2005, 688, 690).
- BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines …
Rn. 19 Der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2007, 268), auf die das Landgericht ersichtlich abgestellt hat, lag eine andersartige Fallgestaltung zugrunde. - BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06
Abgrenzung von Mord und Totschlag (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit; …
Rn. 8 Die Annahme eines Heimtückemordes setzt Feststellungen des Landgerichts voraus, die tragfähig belegen, dass der Angeklagte in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausgenutzt hat, sich also bei Beginn des tödlichen Angriffs bewusst war, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH NStZ 2003, 535; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 5 StR 468/06).
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