Rechtsprechung
| OLG Rostock, 02.03.2006 - I Ws 13/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 357
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 288/13
Zum Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO
Der Verurteilte muss in diesem Fall darlegen, unter welchen Umständen und mit welcher Begründung der Zeuge früher andere Angaben gemacht hat und weshalb nunmehr ein Wechsel seiner Aussage zugunsten des Beschwerdeführers zu erwarten ist (Vgl. BVerfG NJW 1994, 510; BGH NJW 1977, 59; SenE v. 27.12.1962 - 2 Ws 446/62 = NJW 1963, 967; OLG Hamm NStZ 1981, 155; KG Berlin Beschl. v. 29.11.1995 - 4 Ws 227/95 = BeckRS 2012, 23017, OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 179; OLG Rostock NStZ 2007, 357). - LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche …
Es kommt hinzu, dass es sich bei den zur Begründung des Wiederaufnahmeantrages angeführten zeugenschaftlichen Bekundungen der Zeugin F. K. nicht um eine Einlassung der Verurteilten handelt, weshalb an die Darlegungslast nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden dürfen wie im Falle der Änderung des eigenen Prozessverhaltens (vgl. OLG Rostock, NStZ 2007, 357, 358).Rn. 54 Dabei hat das Wiederaufnahmegericht eine Wahrscheinlichkeitsprognose vorzunehmen, die nach Wertungsgesichtspunkten zu treffen und bei der im Wege einer hypothetischen Schlüssigkeitsprüfung unter Beurteilung der Zuverlässigkeit des Beweismittels zu fragen ist, ob das Urteil bei Berücksichtigung des neuen Beweismittels anders ausgefallen wäre (vgl. OLG Rostock, NStZ 2007, 357, 358; LG Gießen, NJW 1994, 465, 466).
- OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15
Zulässiger Wiederaufnahmeantrag zu einem durch Verurteilung wegen Mordes im Jahre …
Dabei ist nicht nur der Inhalt des Urteils, sondern darüber hinaus der gesamte Inhalt der Akten in Betracht zu ziehen, wobei die behaupteten Tatsachen gedanklich in die Urteilsgründe einzubeziehen sind (vgl. OLG Rostock, NStZ 2007, 357-358 m.w.N.).
- OLG Bamberg, 16.12.2014 - 1 Ws 550/14
Unzulässiger Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs
Der Verurteilte müsste in diesem Falle darlegen können, warum ein anderer Richter zu einem Freispruch oder zur Anwendung eines milderen Gesetzes und damit zu einer geringeren Strafe gekommen wäre (zu einem Fall der Konkurrenz zwischen den vorgenannten Wiederaufnahmegründen vgl. etwa OLG Rostock, NStZ 2007, 357, dort Widerruf einer früheren Zeugenaussage). - KG, 06.11.2013 - 4 Ws 137/13
Darlegungspflicht bei Widerruf einer belastenden Zeugenaussage im …
Eine auch nur annähernd ähnliche Darlegung ist dem Antragsteller aber für den Fall, dass ein Zeuge seine Angaben widerruft, nicht möglich (vgl. OLG Rostock, NStZ 2007, 357 f). - OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 Ws 33/09
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nach § 359 StPO
Dabei ist nicht nur der Urteilsinhalt, sondern darüber hinaus der gesamte Inhalt der Akte in Betracht zu ziehen, wobei die neu behaupteten Tatsachen gedanklich in die Urteilsgründe einzubeziehen sind (vgl. OLG Rostock NStZ 2007, 357 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 2 Reha 11/21
Gesetzliche Vermutung des § 10 Abs. 3 S. 1 StrRehaG bei Einweisung in …
- LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
Strafverfahren: Fortwirkung einer im Ursprungsverfahren erfolgten …
Rn. 10 Der Ansicht des Reichsgerichts - eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage ist soweit ersichtlich noch nicht ergangen - hat sich die überwiegende oberlandesgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. KG NStZ 2009, 592; dass., B. v. 08.01.2001, 3 Ws 644/00, bei juris; dass., B. v. 14.12.1999, 5 Ws 742/99, bei juris; OLG Rostock NStZ 2007, 357; OLG Schleswig SchlHA 2005, 255; OLG Koblenz MDR 1983, 252; OLG Karlsruhe GA 1976, 344, 345; OLG Hamm NJW 1971, 1418; dass., NJW 1961, 932; dass., NJW 1958, 641; OLG Oldenburg, OLGSt.
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