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| LG Mühlhausen, 16.06.2006 - 500 Js 53638/05 - 6 KLs |
Zitiervorschläge
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 16.06.2006 - 500 Js 53638/05 - 6 KLs (https://dejure.org/2006,32898)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - 500 Js 53638/05 - 6 KLs (https://dejure.org/2006,32898)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 358
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften
Nach forensischer Erfahrung besteht vor allem in Verfahren, in denen massenweise und gleichförmig begangene Delikte angeklagt sind, das praktische Bedürfnis, die Hauptverhandlung von der zeitaufwändigen Verlesung von Details der einzelnen Taten zu entlasten (so auch BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09 , Rn. 5 unter Hinweis auf Wilhelm NStZ 2007, 358; vgl. auch die Fallschilderung von Müller NJW 2009, 3745, 3746 sowie Leipold/Beukelmann NJW-Spezial 2010, 249). - BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09
Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl …
Rn. 15 a) Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verfolgungsdichte im Bereich der Wirtschaftskriminalität (z.B. im Bereich des ärztlichen Abrechnungsbetruges) einerseits und neuer Formen der Tatbegehung - namentlich unter Ausnutzung der Möglichkeiten des Internets - andererseits, besteht in Verfahren, bei denen massenweise und gleichförmig begangene Vermögensdelikte zur Anklage kommen, das praktische Bedürfnis, die Hauptverhandlung von der zeitaufwändigen Verlesung der Aufstellung der einzelnen Taten zu entlasten (so ausdrücklich der 3. Strafsenat im Antwortbeschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09 - unter Hinweis auf die Anm. vom Wilhelm NStZ 2007, 358 zur Entscheidung des LG Mühlhausen NStZ aaO; vgl. insoweit auch die Fallschilderung von Müller NJW 2009, 3745, 3746). - BGH, 17.11.2009 - 3 ARs 16/09
Anfrageverfahren; Serienstraftaten; konkreter Anklagesatz (Verlesung); …
Rn. 5 3. Der Senat stimmt dem 1. Strafsenat in der Beurteilung des der Anfrage zugrunde liegenden Problems zu: In Verfahren wegen massenweise und gleichförmig begangener Vermögensdelikte besteht das praktische Bedürfnis, die Hauptverhandlung nicht dadurch in die Länge zu ziehen, dass umfangreiche Aufstellungen der einzelnen Taten zeitaufwändig verlesen werden, ohne damit für die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit einen Informationsgewinn zu erreichen (vgl. nur die Darstellung bei Wilhelm NStZ 2007, 358).
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