Rechtsprechung
| GStA Nürnberg, 15.01.2008 - 4 BerL 144/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 343
- FamRZ 2008, 1029
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem …
a) Die Strafbemessung (Strafrahmenwahl, konkrete Strafzumessung und Bestimmung der Gesamtstrafe) ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, so dass das Revisionsgericht nur bei Vorliegen eines Rechtsfehlers eingreifen darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 540; Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ 2008, 343, 344 mwN).
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