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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07 - 294   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3491
OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07 - 294 (https://dejure.org/2007,3491)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2007 - 81 Ss 111/07 - 294 (https://dejure.org/2007,3491)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 81 Ss 111/07 - 294 (https://dejure.org/2007,3491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bibliotheksurteile.de

    Betrug und Urkundenfälschung II | Hochschulbibliothek, Landesbibliothek, Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, 3
    Ablehnung eines Beweisantrags bei Fehlen jeglicher Anhaltspunkte zum Nachweis der behaupteten Tatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Literaturprofessor als Bücherklau - Wertvolle Originalbände auf Auktionen versteigert: Bewährungsstrafe

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bücherklau aus der Uni-Bibliothek: Literaturprofessor rechtskräftig verurteilt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Germanistikprofessor wegen Bücherklau aus der Uni-Bibliothek verurteilt - Wertvolle Originalbände gestohlen und versteigert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Erweisbarkeit einer behaupteten Tatsache als Voraussetzung für einen zulässigen Beweisantrag; Behauptung von einander sich ausschließender Tatsachen als hinreichender Grund für die Behandlung eines Beweisantrags als Beweisermittlungsbegehren; Fehlen eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 584
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
    Es ist daher grundsätzlich anerkannt, dass das Gericht einem Beweisantrag dann nicht nachgehen muss, wenn jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, dass der Antragsteller die Erweisbarkeit der behaupteten Tatsache wenigstens für möglich hält (BGH NStZ 1989, 334 ff.; 1992, 397 ff.; 2004, 51; 2006, 405; KG VRS 101, 42; OLG Hamburg, StV 1999, 81, 82;;… vgl. auch Meyer-Goßner a.a.O.;… Löwe/Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 5. Aufl., § 244 Rdnr. 104).

    Mit der einen "hohen argumentativen Aufwand erfordernden Begründung" (BGH NStZ 2004, 51) darf die Beweiserhebung allerdings nur dann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bei einer solchen Sachlage auf Befragen keine plausible Antwort über seine Wissensquellen oder die Gründe für seine Vermutung geben kann (BGH StV 1985, 311;… Meyer-Goßner a.a.O.).

  • BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag (Antrag auf Einholung …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
    Dem Antragsteller kann es daher grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (vgl. BGH NStZ 2006, 405) oder nur vermutet (…BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 2;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 244 Rn 20 - jeweils m.w.N.).

    Es ist daher grundsätzlich anerkannt, dass das Gericht einem Beweisantrag dann nicht nachgehen muss, wenn jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, dass der Antragsteller die Erweisbarkeit der behaupteten Tatsache wenigstens für möglich hält (BGH NStZ 1989, 334 ff.; 1992, 397 ff.; 2004, 51; 2006, 405; KG VRS 101, 42; OLG Hamburg, StV 1999, 81, 82;;… vgl. auch Meyer-Goßner a.a.O.;… Löwe/Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 5. Aufl., § 244 Rdnr. 104).

  • BGH, 06.12.1983 - 5 StR 677/83

    Verfahrensanforderungen an die Behandlung eines Hilfsbeweisantrags durch das …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
    Mit der einen "hohen argumentativen Aufwand erfordernden Begründung" (BGH NStZ 2004, 51) darf die Beweiserhebung allerdings nur dann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bei einer solchen Sachlage auf Befragen keine plausible Antwort über seine Wissensquellen oder die Gründe für seine Vermutung geben kann (BGH StV 1985, 311;… Meyer-Goßner a.a.O.).

    Tatsächliche Anhaltspunkte für die Existenz eines solchen Erfahrungssatzes sind auch weder im Beweisantrag vorgetragen worden, noch hat der Angeklagte, nachdem ihm in der Hauptverhandlung dazu Gelegenheit gegeben worden war (vgl. BGH StV 1985, 311), seine eventuellen Erkenntnisquellen mitgeteilt.

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
    Das Landgericht ist von dieser Art von Geschäften nicht zwingend ausgegangen, sondern hat unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2006 (5 StR 181/06) ausgeführt, dass der Aspekt des "sachgedanklichen Mitbewusstseins" insbesondere bei Massengeschäften greife.
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 627/97

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beweisantrags - Begründung einer Revision …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
    Sie lassen zunächst außer Acht, dass die Behauptung einander sich ausschließender Tatsachen bereits für sich genommen einen hinreichenden Grund darstellen kann, einen Beweisantrag lediglich als Beweisermittlungsbegehren zu behandeln (vgl. BGH NStZ 1998, 209, 210).
  • BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
    Es ist daher grundsätzlich anerkannt, dass das Gericht einem Beweisantrag dann nicht nachgehen muss, wenn jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, dass der Antragsteller die Erweisbarkeit der behaupteten Tatsache wenigstens für möglich hält (BGH NStZ 1989, 334 ff.; 1992, 397 ff.; 2004, 51; 2006, 405; KG VRS 101, 42; OLG Hamburg, StV 1999, 81, 82;;… vgl. auch Meyer-Goßner a.a.O.;… Löwe/Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 5. Aufl., § 244 Rdnr. 104).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
    Dem Antragsteller kann es daher grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (vgl. BGH NStZ 2006, 405) oder nur vermutet (BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 2;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 244 Rn 20 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 388/91

    Antrag auf Vernehmung zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
    Es ist daher grundsätzlich anerkannt, dass das Gericht einem Beweisantrag dann nicht nachgehen muss, wenn jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, dass der Antragsteller die Erweisbarkeit der behaupteten Tatsache wenigstens für möglich hält (BGH NStZ 1989, 334 ff.; 1992, 397 ff.; 2004, 51; 2006, 405; KG VRS 101, 42; OLG Hamburg, StV 1999, 81, 82;;… vgl. auch Meyer-Goßner a.a.O.;… Löwe/Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 5. Aufl., § 244 Rdnr. 104).
  • OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
    Würde man jede Möglichkeit der zufälligen Übereinstimmung einer aus der Luft gegriffenen, aufs Geratewohl angestellten Vermutung mit der Wirklichkeit als hinreichenden Grund für eine Beweistätigkeit des Gerichts genügen lassen, würde die Pflicht zur Beweiserhebung uferlos (vgl. Senat, VRS 73, 208; NStZ-RR 1997, 309, 310, Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., S. 45; Herdegen, StV 1990, 518 ff.).
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