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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6698
LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10 (https://dejure.org/2010,6698)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07.06.2010 - 1 Qs 95/10 (https://dejure.org/2010,6698)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 1 Qs 95/10 (https://dejure.org/2010,6698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter, Anwendungsbereich, Verfahrensbezogenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bei Antrag auf Beiordnung vor Abschluss des Verfahrens, Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beiordnung und verfahrensfehlerhafte Behandlung des Begehres auf Beiordnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 56
  • StV 2010, 562
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    Hierfür ist nach dem Abschluss eines Strafverfahrens kein Raum mehr (BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.12.2002 - Az.. 2 Ws 307/02, zit. nach Juris; KG StV 2007, 372 ff. m. w. N.).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    Hierfür ist nach dem Abschluss eines Strafverfahrens kein Raum mehr (BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.12.2002 - Az.. 2 Ws 307/02, zit. nach Juris; KG StV 2007, 372 ff. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 307/02

    Bestellung eines Verteidigers für das Hauptverfahren nach Beendigung des …

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    Hierfür ist nach dem Abschluss eines Strafverfahrens kein Raum mehr (BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.12.2002 - Az.. 2 Ws 307/02, zit. nach Juris; KG StV 2007, 372 ff. m. w. N.).
  • LG Hamburg, 19.01.2005 - 624 Qs 4/05

    Zeitpunkt der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Verdacht eines Verbrechens

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und das Begehren auf Beiordnung als Pflichtverteidiger in verfahrensfehlerhafter Weise behandelt wurde (so auch LG Hamburg StV 2005, 207; LG Saarbrücken StV 2005, 82 f.; LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83 f.; LG Itzehoe, Beschluss v. 06.11.2004 - Az. 9 Qs 195/04 II).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2004 - 4 Qs 10/04
    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und das Begehren auf Beiordnung als Pflichtverteidiger in verfahrensfehlerhafter Weise behandelt wurde (so auch LG Hamburg StV 2005, 207; LG Saarbrücken StV 2005, 82 f.; LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83 f.; LG Itzehoe, Beschluss v. 06.11.2004 - Az. 9 Qs 195/04 II).
  • LG Potsdam, 25.08.2004 - 24 Qs 90/03
    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und das Begehren auf Beiordnung als Pflichtverteidiger in verfahrensfehlerhafter Weise behandelt wurde (so auch LG Hamburg StV 2005, 207; LG Saarbrücken StV 2005, 82 f.; LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83 f.; LG Itzehoe, Beschluss v. 06.11.2004 - Az. 9 Qs 195/04 II).
  • Drs-Bund, 27.03.2006 - BT-Drs 16/1097
    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    Denn durch die mit Wirkung zum 01.01.2010 neu eingefügten Bestimmung sollte ein Ausgleich für die mit einer Inhaftierung verbundener; ganz erheblichen Eingriffe in die Grundrechte eines Betroffenen geschaffen werden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1097, S. 18).
  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auch soweit von diesem Grundsatz teilweise eine Ausnahme dahingehend befürwortet wird, eine rückwirkende bzw. nachträgliche Bestellung eines Verteidigers jedenfalls dann zuzulassen, wenn der Antrag auf Beiordnung bereits rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt wurde, die Voraussetzungen für die Bestellung eines Verteidigers gemäß § 140 StPO vorlagen und die Entscheidung allein aufgrund justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der Beschuldigte keinen Einfluss hatte (so angenommen von LG Bremen, Beschluss vom 12.01.2004 - 27 Qs 197/03, juris Ls.; LG Hamburg…, Beschluss vom 19.01.2005 - 624 Qs 4/05, juris Rn. 4, StV 2005, 207; LG Hechingen…, Beschluss vom 20.05.2020 - 3 Qs 35/20, juris Rn. 13, LG Itzehoe, Beschluss vom 07.06.2010 - 1 Qs 95/10, juris Rn. 3, NStZ 2011, 56; LG Magdeburg…, Beschluss vom 20.02.2020 - 29 Qs 2/20, juris Rn. 16, StRR 2020, Nr. 5, 24-26; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2004 - 4 Qs 10/04 I, juris Ls., StV 2005, 82; LG Stuttgart…, Beschluss vom 18.07.2008 - 7 Qs 64/08, juris Rn. 5, StRR 2009, 226; vgl. dagegen aber BGH…, Beschluss vom 27.04.1989 - 1 StR 627/88, juris Rn. 3, StV 1989, 378 (Ls.); KG Berlin…, Beschluss vom 27.02.2006 - 1 AR 1471/05 - 3 Ws 624/05, juris Rn. 3, StV 2007, 343; OLG Bamberg…, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ws 675/07, juris Rn. 5, NJW 2007, 3796; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11.12.2002 - 2 Ws 307/02, juris Rn. 5, StraFo 2003, 94 m.w.N.), rechtfertigen diese Erwägungen jedenfalls für den vorliegenden Fall keine Abweichung vom oben genannten Grundsatz.
  • OLG Köln, 28.01.2011 - 2 Ws 74/11

    Keine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung für einen abgeschlossenen …

    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist daher unzulässig und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu stellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, rechtzeitig und auch begründet seine Bestellung beantragt hatte (…zu vgl. Senat in NJW 2003, S. 2038; SenE vom 10.1.2011 - 2 Ws 30/11 - KG in StrafO 2006, 200 ff. m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 141 Rdn. 10 b, vor § 296 Rdn. 17; a.A. LG Itzehoe NStZ 2011, 56).
  • LG Hechingen, 20.05.2020 - 3 Qs 35/20

    Anspruch auf rückwirkende Verteidigerbestellung

    Die Belastung mit den Verteidigerkosten stellt jedoch für einen (ehemaligen) Beschuldigten bei Vorliegen der übrigen genannten Voraussetzungen einen solchen erheblichen Nachteil dar (vgl. LG Itzehoe, NStZ 2011, 56).
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