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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18272
OLG Celle, 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11 (https://dejure.org/2011,18272)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11 (https://dejure.org/2011,18272)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 1 Ausl 31/11 (https://dejure.org/2011,18272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des § 119 StPO bei Prüfung der Zulässigkeit für Beschränkungen in Auslieferungshaftsachen in Niedersachsen

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 649
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 1 Vollz (Ws) 216/11

    Feststellungsinteresse bei Fesselung; erhöhte Fluchtgefahr i.S.v. § 88 Abs. 1 …

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11
    Rn. 12 Bei einer Fesselung handelt es sich um den stärksten Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Betroffenen und zugleich um einen Grundrechtseingriff mit diskriminierendem Charakter (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 291).
  • OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10

    Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung; …

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11
    Zwar findet die Vorschrift des § 119 StPO in Niedersachsen aufgrund der insoweit vorgehenden Regelungen im NJVollzG keine Anwendung, soweit Beschränkungen in der Untersuchungshaft angeordnet werden (vgl. OLG Celle, StV 2010, 194).
  • OLG Koblenz, 25.10.1988 - 2 Ws 652/88

    Rechtmäßigkeit eines die Fesselung eines Angeklagten "bei Gelegenheit von …

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11
    Angesichts seines Alters und seiner Erkrankung, die aus ärztlicher Sicht die Verordnung von Bettruhe erforderlich gemacht hat, ist auch unter Berücksichtigung des in der verfolgten Tat zum Ausdruck kommenden Gewaltpotentials des Verfolgten nicht ersichtlich, warum die im Raum stehende Fluchtgefahr nicht durch mildere Mittel, etwa durch die Bewachung eines oder zwei junger sportlicher Beamte, ebenso gewährleistet werden konnte (vgl. auch OLG Koblenz, StV 1989, 209).
  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13

    Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei der Anordnung der Fesselung des …

    Rn. 13 Da es sich bei der Fesselung um den stärksten Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Betroffenen und zugleich um einen Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. August 2011 - 2 BvR 1739/10 - OLG Celle, NStZ 2012, 649, 650; OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 291), kommt eine solche Fesselung nur in Betracht, wenn konkrete Tatsachen einen Fesselungsgrund begründen und die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (…vgl. BVerfG, a.a.O.;… OLG Celle, a.a.O.).

    Derartige konkrete, eine Fesselung rechtfertigende Tatsachen können zwar nicht allein aus dem Bestehen von Fluchtgefahr als Haftgrund im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO hergeleitet werden, wohl aber aus Auffälligkeiten des Verfolgten im Vollzug, soweit diese durch Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, Fluchtversuche oder Suizidabsichten gekennzeichnet sind (so auch OLG Celle, NStZ 2012, 649, 650).

  • BFH, 10.08.2023 - X B 136/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung

    Rn. 22 Allerdings handelt es sich bei einer Fesselungsanordnung um den stärksten Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Betroffenen und zugleich um einen Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10, unter III.1.a aa; OLG Celle, Beschluss vom 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2012, 649, 650; OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2011 - III-1 Vollz (Ws) 216/11, NStZ-Rechtsprechungsreport Strafrecht --NStZ-RR-- 2011, 291).
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