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Rechtsprechung
   OLG München, 16.08.2012 - 4 Ws 138/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28194
OLG München, 16.08.2012 - 4 Ws 138/12 (https://dejure.org/2012,28194)
OLG München, Entscheidung vom 16.08.2012 - 4 Ws 138/12 (https://dejure.org/2012,28194)
OLG München, Entscheidung vom 16. August 2012 - 4 Ws 138/12 (https://dejure.org/2012,28194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG erfordert zwar ein zum Zeitpunkt der Überwachung des eingehenden Schriftstückes bestehendes konkretes Verteidigungsverhältnis bezüglich dieses Schreibens samt Anlagen.Davon unabhängig unterliegt die als Verteidigerpost gekennzeichneten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Kontrolle der als Verteidigerpost gekennzeichneten Postsendungen

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 170
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …

    Auszug aus OLG München, 16.08.2012 - 4 Ws 138/12
    Rn. 25 Eine Fortbildung des Rechts liegt nur dann vor, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (BGHSt 24, 15/21).
  • KG, 28.09.2012 - 2 Ws 440/12

    Strafvollzug: Fälligkeit der Ausgleichsentschädigung bei Anschlussvollstreckung …

    Auszug aus OLG München, 16.08.2012 - 4 Ws 138/12
    Rn. 18 Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 23.5.2012 (Az: 2 Ws 440-442/12) die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen diesen Beschluss kostenpflichtig als unzulässig verworfen.
  • OLG Nürnberg, 24.11.1983 - Ws 1003/83
    Auszug aus OLG München, 16.08.2012 - 4 Ws 138/12
    Soweit im Kommentar Calliess/Müller-Dietz Strafvollzugsrecht 11. Aufl. § 29 Rdn. 5 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Strafsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 24.11.1983 (Ws 1003/83) ausgeführt wird, es bedürfe keines konkreten Verfahrens, die Verteidigervollmacht gelte umfassend, betrifft dies nicht den vorliegenden Fall.
  • OLG Koblenz, 06.08.2020 - 4 Ws 382/20

    Sichtkontrolle von Briefen in der Haftanstalt Keine Verletzung der …

    Die Kommunikation mit einem Geistlichen ist auch nicht der Verteidigerpost gleichzusetzen, bei der anerkannt ist, dass diese in der Regel einer Sichtkontrolle durch Öffnen nicht unterzogen werden darf (OLG München, Beschl. 4 Ws 138/12 v. 16. August 2012 - Rn. 43 n. juris - nur äußerliche Prüfung, ob es sich um Verteidigerpost handelt;… OLG Frankfurt, Beschl. 3 Ws 599 - 615/04 StVollz v. 23. Oktober 2004 - Rn. 21 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 118/85 Vollz v. 23. Oktober 2004 - juris).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 3 Ws 698/13

    Keine Überwachung des Briefverkehrs des Gefangenen mit bereits bevollmächtigtem …

    Der Gesetzgeber hat vielmehr bewusst den Bereich des nicht überwachten Schriftverkehrs aus Gründen der Sicherheit und Ordnung auf bestehende Mandatsverhältnisse beschränkt, um einem Missbrauch durch Gefangene vorzubeugen (vgl. hierzu auch die Entscheidungen OLG München NStZ 2013, 170-172, NStZ-RR 2012, 294-295 [OLG München 30.04.2012 - 4 Ws 074/12] ).
  • OLG Naumburg, 30.11.2023 - 1 Ws 424/23
    Rn. 12 Die Frage der Urheberschaft der Postsendung ist anhand von äußeren Merkmalen zu bestimmen (…(vgl. BGH, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 16. August 2012, 4 Ws 138/12 - zit. nach juris), also Vorliegen einer Vollmacht, Kennzeichnung als Verteidigerpost und Absenderidentität.
  • LG Arnsberg, 19.04.2017 - IV 2 StVK 179/16
    Zugelassen ist aber die Überprüfung durch die Vollzugsbehörde, ob es sich um Verteidigerpost handelt, wobei die Überprüfung nach äußeren Merkmalen zu erfolgen hat (vgl. OLG München NStZ 2013, 170;… Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel StVollzG 12. Aufl., E 74;… Arloth StVollzG 3. Aufl., § 29, Rz. 6).
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