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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21846
BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13 (https://dejure.org/2013,21846)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - 2 StR 5/13 (https://dejure.org/2013,21846)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 2 StR 5/13 (https://dejure.org/2013,21846)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO
    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung zum Ausnutzungsbewusstsein); Mord aus niederen Beweggründen (Wut und Erregung)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 25.04.2018)

    Hure. Ärztin. Mörderin?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 709
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22

    Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna

    Dieses Ausnutzungsbewusstsein kann sich bereits aus dem objektiven Tatbild ergeben, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter auf der Hand liegt (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 5 StR 580/17; BGH, Beschluss vom 16.08.2018 - 1 StR 370/18), es sei denn, es handelte sich um eine "Augenblickstat" aufgrund eines affektiven Durchbruchs oder sonstiger heftiger Gemütsregungen (BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - 2 StR 5/13; BGH, Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 117/14; BGH, Urteil vom 31.07.2014 - 4 StR 147/14; BGH, Urteil vom 29.01.2015 - 4 StR 433/14).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang; …

    Das Ausnutzungsbewusstsein kann bereits dem objektiven Bild des Geschehens entnommen werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter - wie bei Schüssen in den Rücken des Opfers - auf der Hand liegt (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 5/13, NStZ 2013, 709, 710).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14

    Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn …

    Das Landgericht hat die Angeklagte nach Aufhebung eines ersten Urteils und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 30. Juli 2013 2 StR 5/13 (NStZ 2013, 709 f.) mit dem angefochtenen Urteil wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und ihr ein lebenslanges Berufsverbot als Ärztin erteilt.
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