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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28972
BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,28972)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2013 - 3 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,28972)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 3 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,28972)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 29 BtMG; § 27 StGB
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache (Erforderlichkeit einer konkreten Begründung der Bedeutungslosigkeit); Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Feststellung einer die Tat fördernden Handlung)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Bedeutungslos”? Ja, aber dann auch bitte konkret sagen, warum

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren - Zur Zurückweisung eines Beweisantrages wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit einer Indiz- oder Hilfstatsache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 713
  • NStZ 2014, 110
  • NStZ-RR 2014, 54
  • StV 2014, 262
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).
  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus …

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).
  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 251/06

    Rechtsfehlerhaft floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrages …

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13
    Nach diesen Maßstäben erweist es sich in aller Regel als rechtsfehlerhaft, wenn die Ablehnung wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit allein auf die inhaltsleere Aussage gestützt wird, die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache lasse keinen zwingenden sondern lediglich einen möglichen Schluss zu, den das Gericht nicht ziehen wolle (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 251/06, NStZ-RR 2007, 84, 85;… LR/Becker, aaO, § 244 Rn. 225).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos sind Tatsachen, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht besteht oder, wenn sie trotz eines Sachzusammenhanges selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche aber nicht zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht den möglichen Schluss nicht ziehen will (vgl. BGH, Beschl. 4 StR 484/18 v. 6.12.2018, NStZ 2019, 295; Beschl. 3 StR 135/13 v. 1.10.2013, NStZ 2014, 110, 111;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 244 Rn. 54, 56).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Vernehmung eines Auslandszeugens (Erforderlichkeit: Gesamtwürdigung des …

    Der Ablehnungsbeschluss genügt auch den Begründungsanforderungen, die an einen auf tatsächliche Bedeutungslosigkeit gestützten Beschluss zu stellen sind (zu diesen etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden …

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110 mwN).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für …

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen im Grundsatz denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, weshalb sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111;… vom 5. August 2015 - 1 StR 300/15, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 30; vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119;… ferner LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 193/16

    Anforderung an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    Ob der Beschluss des Oberlandesgerichts ungeachtet dessen den an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit zu stellenden Darlegungsanforderungen genügt (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111), bedarf keiner Entscheidung.

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111 mwN).

  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14

    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen …

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110 mwN).
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des …

    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen; sie ist auf konkrete Erwägungen zu stützen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 54, 55;… vom 18. März 2015 - 2 StR 462/14, juris Rn. 5).

    b) Den sich hieraus ergebenden Anforderungen genügt der Beschluss des Landgerichts offensichtlich nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 54, 55).

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit …

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags …

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • LG Arnsberg, 15.06.2018 - 2 Ks 8/16

    Prozess um verhungertes Kind: Mutter bestreitet Vorsatz

    Für diese Bewertung hat die Kammer die unter Beweis gestellte Tatsache so, als sei sie erwiesen, in das aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme erlangte Beweisergebnis einzustellen und im Wege einer prognostischen Betrachtung zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung -gegebenenfalls in Anwendung des Zweifelssatzes- in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (BGH, Beschluss vom 01.10.2013, 3 StR 135/13 ,zit. nach juris).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer …

  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 17/14

    Rechtsfehlerhaftigkeit der Ablehnung mehrere Beweisanträge des Angeklagten wegen …

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