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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9756
BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16 (https://dejure.org/2017,9756)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2017 - 1 StR 636/16 (https://dejure.org/2017,9756)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 (https://dejure.org/2017,9756)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 263 StGB
    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Rechtsanwalt) beim Betrug

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Beihilfe zum versuchten Betrug: Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 263 StGB
    Beihilfe zum versuchten Betrug: Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten

  • verkehrslexikon.de

    Berufstypisches Handeln eines Rechtsanwalts als Beihilfe zum Unfallbetrug

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Manipulierter Unfall: Ab wann leistet der Rechtsanwalt Beihilfe zum Betrug?

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen "neutralen" Handlungen; Subjektive Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe zum Betrug

  • opinioiuris.de

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen beim Betrug

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen "neutralen" Handlungen; Subjektive Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe zum Betrug

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe zum versuchten Betrug: Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallmanipulation, oder: Wann ist der Rechtsanwalt (strafbarer) Gehilfe?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufstypische Handlungen eines Rechtsanwalts - und die Beihilfe zum versuchten Betrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 461
  • StV 2018, 19
  • JR 2017, 583
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH…, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).
  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive …

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH…, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer …

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).
  • BGH, 20.08.2024 - 5 StR 326/23

    Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof …

    ee) Schließlich steht der Bewertung der Tathandlungen der Angeklagten als strafbare Beihilfe auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sogenannten (berufstypisch) neutralen Handlungen mit "Alltagscharakter" (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22 mwN; vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 178 mwN; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f. jeweils mwN) entgegen.

    Anderes gilt allerdings wiederum, wenn das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des unterstützten Haupttäters derart hoch war, dass der Gehilfe sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 178 mwN; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f. mwN).

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …

    Die Strafkammer hat das Vorstellungsbild dieser Angeklagten auch darauf geprüft, ob das von ihnen erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des Angeklagten H. derart hoch war, dass sie sich mit ihrer Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließen (…vgl. zur Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen "neutralen' Handlungen: BGH, Beschlüsse vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461, 462; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 Rn. 7, NStZ 2017, 461;… vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16 Rn. 30 mwN, NStZ 2017, 337 …und vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).

  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …

    Eine andere Bewertung ist auch nicht aufgrund der Rechtsprechung zu sog. "neutralen Beihilfehandlungen" angezeigt: Nach diesen vor allem im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zur Abgrenzung strafbaren zu straflosen Verhaltens entwickelten Grundsätzen leistet in Fällen des berufstypischen Handelns der professionell Handelnde, wenn er eine deliktische Verwendung seines Tatbeitrags nur mit bedingtem Vorsatz für möglich hält, keine strafbare Beihilfe, wenn er wegen des Alltagscharakters seines Handelns auf die Legalität des fremden Tuns vertrauen darf (BGH, Urteil vom 22.01.2014 - 5 StR 468/12 -, juris; BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - 1 StR 636/16 -, juris).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Nach der Rechtsprechung ist bei berufstypischen, für sich genommen neutralen Handlungen Voraussetzung für eine strafbare Beihilfe, dass der faktische Unterstützer entweder positiv weiß, dass das Verhalten des Haupttäters ausschließlich auf die Verwirklichung einer Straftat abzielt, oder bei einem Handeln mit dolus eventualis hinsichtlich der Haupttat das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten derart hoch ist, dass er sich mit seiner Unterstützung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 3 StR 511/19, NStZ-RR 2021, 7, 9;… vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 Rn. 18; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f.; Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 f.;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 27 Rn. 18 ff. mwN;… Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 9 ff.).
  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und …

    Rn. 433 Die grundsätzlich neutrale Handlung der Erstellung und Aufrechterhaltung der Plattform DiDW verliert ihren "Alltagscharakter" (BGH NStZ 2017, 461) nicht durch die auch dort begangenen Straftaten und ist in einer Gesamtschau (noch) als sozial adäquat anzusehen.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2024 - 3 Ws 231/24

    Steuerverkürzung: Erklärung unrichtiger oder unvollständiger Angaben über …

    Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten (BGH NStZ 2017, 461f m.w.N.).
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen …

    Rn. 897 2. a) Dabei ist sich die Kammer der von dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328) aufgestellten Grundsätze für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen bewusst.

    Dazu sind die oben im Rahmen der deliktischen Haftung des Beklagten zu 2) dargelegten Grundsätze des Bundesgerichtshofs für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen in Erinnerung zu rufen (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des …

    In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 99/19; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen …

    Es ist ohne Weiteres vertretbar (…vgl. nur Heine/Weißer, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Auflage 2019, § 27 Rn. 12 f. m.w.N; in Bezug auf den Vorsatz auch BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - 1 StR 636/16 -, juris Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17

    Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht …

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteil vom 8. März 2001, 4 StR 453/00; ferner Urteil vom 19. Dezember 2017, 1 StR 56/17; Beschluss vom 26. Januar 2017, 1 StR 636/16; Beschluss vom 21. Dezember 2016, 1 StR 112/16; Urteil vom 1. August 2000, 5 StR 624/99; Beschluss vom 20. September 1999, 5 StR 729/98).
  • BGH, 31.10.2024 - StB 21/24

    Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (Hawala-Banking; …

  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …

  • LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17

    Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale

  • BGH, 17.06.2021 - 1 StR 132/21

    Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (subjektive Voraussetzungen: keine …

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19

    Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (Geltendmachung von betrügerisch erlangten …

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21

    Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer …

  • BGH, 05.11.2024 - 6 StR 258/24

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe, Versuch (fakultative Strafmilderung; …

  • BGH, 16.07.2025 - 4 StR 482/24

    Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 518/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das …

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 496/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen …

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 542/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen …

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 519/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das …

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 544/19

    Kapitalanlage: Schadenersatzanspruch aufgrund der Beihilfe eines …

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 545/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das …

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.02.2025 - 12 KLs 501 Js 1658/21

    Überbrückungshilfe, Subventionserhebliche Tatsache, Geschäftsführer Abberufung, …

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 517/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das …

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