Rechtsprechung
| BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 27 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 und 3 AO
Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive Anforderungen; zeitlicher Zusammenhang zwischen Hilfeleistung und Haupttat); Steuerhinterziehung (Ermittlungs- und Darlegungsanforderungen an das Tatgericht, keine geringeren Anforderungen bei ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Polen: Verkauf und Lieferung einer nicht lauffähigen Maschine zur Zigarettenherstellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 Abs 1 StGB
Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Polen: Verkauf und Lieferung einer nicht lauffähigen Maschine zur Zigarettenherstellung - IWW
§ 27 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Voraussetzungen des Beihilfevorsatzes bei sogenannten "berufstypischen" Handlungen
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 27 Abs. 1
Schuldspruch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Voraussetzungen des Beihilfevorsatzes bei sogenannten "berufstypischen" Handlungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beihilfe zur Steuerhinterziehung - und die berufstypischen Handlungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
(Tabak-)Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall - und die Steuerverkürzung in großem Ausmaß
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beihilfe zur Tabaksteuerhinterziehung - und der Steuerschaden
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 04.10.2016 - 4 KLs 2050 Js 13818/14
- BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 328
- StV 2019, 48 (Ls.)
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (22)
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Hilfeleistung in diesem Sinn stellt jede Handlung dar, die die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 mwN).Es reicht, dass die Hilfe an sich geeignet ist, die fremde Haupttat zu fördern oder zu erleichtern, und der Hilfeleistende dies weiß (BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 mwN).
Weder Alltagshandlungen noch berufstypische Handlungen sind in jedem Fall neutral; denn nahezu jede Handlung kann in einen strafbaren Kontext gestellt werden (BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 113).
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen; es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338 m. Anm. Kudlich; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.;… Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20).
Es ist ausreichend, dass ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99, NStZ 2000, 86, 87 (dort nicht abgedruckt) und vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 26. Oktober 1984 - 3 StR 438/84, NJW 1985, 1035, 1036), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewusstsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115).
- BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Die Hilfeleistung muss auch nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22 mwN).Vielmehr bedarf es in Fällen, die sog. neutrale Handlungen betreffen, einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22).
- BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Das Urteil muss auch zweifelsfrei erkennen lassen, dass das Tatgericht eine eigenständige Steuerberechnung als ihm obliegende Rechtsanwendung durchgeführt hat (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207 und Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640).Unzureichend ist es allerdings, lediglich auf Gutachten von Sachverständigen oder auf Steuerbescheide zu verweisen, und Ermittlungsergebnisse oder Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, lediglich wiederzugeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05, NStZ 2006, 634, 635; vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).
- BGH, 25.03.2010 - 1 StR 52/10
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung des Tatgerichts bei Hinterziehung von …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Das Urteil muss auch zweifelsfrei erkennen lassen, dass das Tatgericht eine eigenständige Steuerberechnung als ihm obliegende Rechtsanwendung durchgeführt hat (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207 und Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640).Unzureichend ist es allerdings, lediglich auf Gutachten von Sachverständigen oder auf Steuerbescheide zu verweisen, und Ermittlungsergebnisse oder Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, lediglich wiederzugeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05, NStZ 2006, 634, 635; vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).
- BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12
Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen; es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338 m. Anm. Kudlich; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.;… Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20). - BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen; es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338 m. Anm. Kudlich; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20). - BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Es ist ausreichend, dass ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99, NStZ 2000, 86, 87 (dort nicht abgedruckt) und vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 26. Oktober 1984 - 3 StR 438/84, NJW 1985, 1035, 1036), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewusstsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115). - BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen; es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338 m. Anm. Kudlich; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.;… Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20). - BGH, 06.09.2016 - 1 StR 575/15
Urteil gegen Steuerberater eines früheren Vorstandsmitglieds der BayernLB …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Für die Bewertung der Tat des Gehilfen und des zugrunde zu legenden Strafrahmens ist somit entscheidend, ob sich die Beihilfe selbst - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - als besonders schwerer Fall darstellt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 1982 - 3 StR 19/82, NStZ 1982, 206; vom 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87;… vom 17. März 1989 - 2 StR 712/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4, Gehilfe 2; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NJW 2009, 690; vom 13. September 2007 - 5 StR 65/07, wistra 2007, 461 und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 188/12, NStZ-RR 2012, 342; Urteil vom 6. September 2016 - 1 StR 575/15, NStZ 2017, 356, 358). - BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (von Sozialversicherung); Steuerhinterziehung; …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Unzureichend ist es allerdings, lediglich auf Gutachten von Sachverständigen oder auf Steuerbescheide zu verweisen, und Ermittlungsergebnisse oder Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, lediglich wiederzugeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05, NStZ 2006, 634, 635; vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200). - BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
(Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; …
- BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08
Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige …
- BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
Anforderungen an Mittäterschaft
- BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11
Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung …
- BGH, 31.07.2012 - 5 StR 188/12
Betrug; besonders schwerer Fall (Gewerbsmäßigkeit; Beihilfe; Notwendigkeit eines …
- BGH, 13.09.2007 - 5 StR 65/07
Beweiswürdigung (Beihilfe zum Betrug; nachvollziehbare Darstellung insbesondere …
- BGH, 23.01.1985 - 3 StR 515/84
Gehilfe - Tatbeitrag - Hilfe - Psychische Unterstützung - Haupttäter - …
- BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung; unzureichende Feststellungen; …
- BGH, 30.01.2007 - 5 StR 517/06
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Darlegungsanforderungen; Urteilsgründe; …
- BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen …
- BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82
Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser …
- BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
Strafbemessung: Gehilfenstrafe,
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2024 - 24 KLs 7480 Js 208433/21
Cum-Ex: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Freshfields-Anwalt
Weder Alltagshandlungen noch berufstypische Handlungen sind in jedem Fall neutral; denn nahezu jede Handlung kann in einen strafbaren Kontext gestellt werden (BGH, Urteil vom 19.12.2017 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328, 328 f.).Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen; es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteil vom 19.12.2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328, 329; Beschluss vom 21.12.2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338; Urteil vom 22.01.2014 - 5 StR 468/12, NZWiSt 2014, 139, 141).
- LG Wiesbaden, 30.05.2023 - 6 KLs 1111 Js 18753/21
Strafsache gegen Dr. Berger (Cum-Ex): Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 …
Im Übrigen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NStZ 2018, 328) in Fällen, in denen der Hilfeleistende weiß, dass das Handeln des Haupttäters ausschließlich auf die Begehung einer strafbaren Handlung gerichtet ist, davon auszugehen, dass sein Tun stets den "Alltags-charakter" verliert und vielmehr als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen ist.Die o.g., für Beihilfehandlungen aufgestellten, Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2018, 328) gerade auch für Rechtsanwälte und Steuerberater.
- BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22
Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig
Nach der Rechtsprechung ist bei berufstypischen, für sich genommen neutralen Handlungen Voraussetzung für eine strafbare Beihilfe, dass der faktische Unterstützer entweder positiv weiß, dass das Verhalten des Haupttäters ausschließlich auf die Verwirklichung einer Straftat abzielt, oder bei einem Handeln mit dolus eventualis hinsichtlich der Haupttat das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten derart hoch ist, dass er sich mit seiner Unterstützung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 3 StR 511/19, NStZ-RR 2021, 7, 9; vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 Rn. 18; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f.; Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 f.;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 27 Rn. 18 ff. mwN;… Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 9 ff.).
- BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17
Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden …
Kennzeichnend für solche ist, dass es sich um eine alltägliche oder berufstypische Tätigkeit handelt, die von der Verkehrsanschauung als sozialadäquat angesehen wird und der grundsätzlich keine eigenständige strafrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 329 mwN).Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass das Urteil zweifelsfrei erkennen lassen muss, dass das Tatgericht bei der Steuerhinterziehung eine eigenständige Schadensberechnung als ihm obliegende Rechtsanwendung durchgeführt hat; es genügt nicht, nur die Summe der verkürzten Steuern wiederzugeben (st. Rspr.; zu den Anforderungen an die entsprechende Darstellung vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17 Rn. 24, NStZ 2018, 329).
- BGH, 07.07.2025 - 1 StR 484/24
Cum-Ex: Strafbare Beihilfe durch berufstypische Handlungen wie …
Weder Alltagshandlungen noch berufstypische Handlungen sind in jedem Fall neutral; denn nahezu jede Handlung kann in einen strafbaren Kontext gestellt werden (…BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 182 und vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 Rn. 16;… Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16 Rn. 29). - BGH, 16.01.2019 - 5 StR 249/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung; …
Im Tatkomplex 3 leistete er Beihilfe zudem durch die Übertragung von Geschäftsanteilen an den Angeklagten S. Denn strafbare Beihilfe muss nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden; es genügt, dass ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert, solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewusstsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115 mwN;… vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR 12 13 14 StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22, und vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 mwN). - BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
Deliktshaftung des Gehilfen: Beihilfe zu einem betrügerischen Schneeballsystem …
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird (Fallgruppe 2), so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 26. August 2021 …und vom 11. Juli 2024 jew. aaO; BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 ff;… vom 22. Januar 2014 aaO Rn. 26 ff und vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328 f).Mit der sich hiernach aufdrängenden Frage, ob die Beklagte angesichts einer Vielzahl von Belastungsindizien (dazu sogleich) es für "sehr wahrscheinlich" (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Januar 2014 aaO Rn. 32) oder jedenfalls "überwiegend wahrscheinlich" (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 aaO S. 329) gehalten hat, dass der Geschäftstätigkeit der ENS ein betrügerisches "Schneeballsystem" zugrunde lag, und sie sich mit ihrer Tätigkeit für die ENS - nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung ihres gehobenen Lebensstandards und des hohen Geschäftsführergehalts ihres Ehemanns - die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (Fallgruppe 2), hat sich das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft nicht auseinandergesetzt.
- LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen …
Rn. 897 2. a) Dabei ist sich die Kammer der von dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328) aufgestellten Grundsätze für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen bewusst.Dazu sind die oben im Rahmen der deliktischen Haftung des Beklagten zu 2) dargelegten Grundsätze des Bundesgerichtshofs für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen in Erinnerung zu rufen (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328).
- LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21
Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des …
In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 99/19; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19). - BGH, 20.07.2021 - II ZR 152/20
Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten …
Beihilfe kann schon zu bloßen Vorbereitungshandlungen geleistet werden und sogar schon vor der Entschließung des Täters einsetzen (RGSt 28, 287 f.; BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328). - BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
- BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19
Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 618/25
Änderung des Schuldspruchs durch Schuldigspreichen des Angeklagten zur Beihilfe …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17
Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht …
- BGH, 31.10.2024 - StB 21/24
Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (Hawala-Banking; …
- BGH, 12.12.2024 - III ZR 421/23
Zivilrechtliche Gehilfenhaftung einer Steuerberaterin bei Schneeballsystem
- LG Lübeck, 27.03.2023 - 6 Qs 33/22
Beihilfe an einer Insolvenzverschleppung durch einen Notar
- BGH, 21.07.2020 - 2 StR 99/19
Gläubigerbegünstigung (Gläubigerbegünstigungsvorsatzes: Voraussetzungen der …
- BGH, 16.07.2025 - 4 StR 482/24
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- BGH, 03.04.2025 - III ZR 70/24
Inanspruchnahme einer (insolventen) GmbH aus unerlaubter Handlung (Beihilfe zum …
- BGH, 03.04.2025 - III ZR 23/24
Inanspruchnahme einer (insolventen) GmbH aus unerlaubter Handlung (Beihilfe zum …
- LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21
Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …
- OLG Stuttgart, 19.05.2026 - 6 U 68/25
Anspruch der Kläger auf Schadensersatz gegen die Beklagte aus unerlaubter …
- LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17
Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 229/20
Schadensersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal: …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 234/20
Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 228/20
Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 233/20
Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des …
- OLG Bamberg, 22.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 38/18
Berufungsbeschränkung auf Strafmaß bei besonders schwerem Fall der …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 227/20
Ersatz des Unterschiedsbetrags zwischen Erwerbsaufwendungen und dem …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 157/20
Erfüllen des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Kapitalmarktdelikt durch …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 231/20
Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 230/20
Hilfeleisten zur unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Unterrichtung potentieller …
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