Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 211 StGB; § 252 StPO
Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache); Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (kein umfassendes Verwertungsverbot: zulässige Vernehmung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mordmordmerkmal "niedere Beweggründe": Tötung des Ehegatten aus Eifersucht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB
Mordmordmerkmal "niedere Beweggründe": Tötung des Ehegatten aus Eifersucht - IWW
- Wolters Kluwer
Beruhen der Antriebsregungen des Täters auf einer niedrigen Gesinnung bzgl. Tötung der Ehefrau aus niedrigen Beweggründen; Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen i.R.d. Verwertungsverbots; Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2; StPO § 52; StPO § 252
Beruhen der Antriebsregungen des Täters auf einer niedrigen Gesinnung bzgl. Tötung der Ehefrau aus niedrigen Beweggründen; Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen i.R.d. Verwertungsverbots; Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht - datenbank.nwb.de
Mordmordmerkmal "niedere Beweggründe": Tötung des Ehegatten aus Eifersucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2013 - 105 Ks 18/12
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
- BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14
- BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14
- BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 527
- StV 2017, 516 (Ls.)
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
Grundlose Tötung als Mord
Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (vgl. BGHSt 47, 128, 130).Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 128, 130; BGH, NJW 2006, 1008, 1011; NStZ-RR 2006, 340, 341).
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 15. Juli 2016 (GSSt 1/16) enthält § 252 StPO kein umfassendes Verwertungsverbot, das die Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen ausschließt, den der Richter in dem die konkrete Tat betreffenden Ermittlungsverfahren vor der Hauptverhandlung vernommen hat. - BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …
Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 128, 130; BGH, NJW 2006, 1008, 1011; NStZ-RR 2006, 340, 341). - BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06
Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und …
Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 128, 130; BGH, NJW 2006, 1008, 1011; NStZ-RR 2006, 340, 341). - BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen
Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 mwN).
- BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
"Berliner Raser-Fall"
aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zu einer Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters, der Persönlichkeit des Täters und seiner Beziehung zum Opfer, zu erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130). - BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes …
Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 mwN), den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN) oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527). - BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18
Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte); …
Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, bei der Strafzumessung und der Bestimmung des Schuldumfangs bezüglich des versuchten Tötungsdelikts auch das Vorliegen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe in den Blick zu nehmen (vgl. zu einer aus Eifersucht erfolgten Tötung BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 692; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00, StV 2001, 571; vgl. zur Tötung des "Nebenbuhlers' BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, juris Rn. 13).
- LG Cottbus, 09.06.2017 - 21 Ks 1/17
Tötungsdelikt: Verurteilung eines Ausländers wegen Totschlag oder Mord bei …
Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außerstande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen frei zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 m. w. N., zitiert nach juris). - BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19
Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige …
Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527). - LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …
Rn. 530 Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, d.h. wenn die Beweggründe für die Tat in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1987, Az. 2 StR 559/87; Urteil vom 18.10.1995, Az. 2 StR 341/95; Urteil vom 11.01.2000, Az. 1 StR 505/99; Urteil vom 02.02.2000, Az. 2 StR 550/99; Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren; hierbei sind insbesondere das Verhältnis zwischen Anlass und Tat, die Vorgeschichte der Tat, eine den Täter oder das Opfer treffende Verantwortung an einer Konflikteskalation und das unmittelbar vorherrschende Tatmotiv im Zusammenhang mit sonstigen Beweggründen, Handlungsantrieben und Einstellungen des Täters gegenüber der Person und dem Lebensrecht des Opfers zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 5 StR 548/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18; Beschluss vom 12.09.2019, Az. 5 StR 399/19; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).
Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02; Urteil vom 01.03.2012, Az. 3 StR 425/11).
Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).
- LG Frankfurt/Oder, 13.03.2025 - 22 Ks 4/24 Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe einer Tötung "niedrig" sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren Faktoren, die für die Motivbildung von Bedeutung waren, zu erfolgen, was die Umstände der Tat, insbesondere das Verhältnis von Anlass und Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGH, Urteil vom 11.05.2022, 2 StR 445/21; Urteil vom 11.11.2020, 5 StR 124/20, beide zitiert nach juris; NStZ 2019, 724f.; NStZ 2019, 204; NStZ 2018, 527; NStZ 2013, 337 [338f.]; NStZ 2013, 524f.; NStZ 2012, 691ff.; NStZ 2007, 330 [331]).
Wenn eine Tötung unmittelbar auf normalpsychologischen Gefühlsregungen beruht, die auch im Alltag verbreitet sind, wie etwa Wut, Ärger, Hass, Eifersucht oder Rache, kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob diese Antriebsregungen in ihrer konkreten Ausprägung ihrerseits Ausdruck einer niedrigen Gesinnung, also nicht menschlich verständlich sind (BGH, Urteil vom 11.05.2022, 2 StR 445/21; Urteil vom 11.11.2020, 5 StR 124/20, beide zitiert nach juris; BGH, NStZ 2019, 724 [725]; NStZ 2019, 518; NStZ 2019, 204; NStZ 2018, 527; NStZ 2013, 337 [338f.]; NStZ 2012, 691; NStZ 2011, 35).
Nach der Rechtsprechung des BGH liegen diese zum Beispiel dann nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit bestimmend gewesen sind (vgl. BGH, NStZ 2004, 34; NStZ 2006, 288 [289]; NStZ-RR 2008, 308; NStZ 2013, 524 [525]; NStZ 2018, 527; NStZ 2019, 204; NStZ 2019, 518).
Liegen in objektiver Hinsicht niedrige Beweggründe vor, muss in subjektiver Hinsicht hinzukommen, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen hat und diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (BGH, Urteil vom 11.11.2020, 5 StR 124/20, zitiert nach juris; NStZ 2019, 724f.; NStZ 2018, 527; NStZ 2013, 524f.).
Gerade die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, kann dann nicht als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden, wenn Gefühle der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit tatauslösend und -bestimmend gewesen sind (vgl. BGH, NStZ 2004, 34; NStZ 2006, 288 [289]; NStZ-RR 2008, 308; NStZ 2013, 524 [525]; NStZ 2018, 527; NStZ 2019, 204; NStZ 2019, 518).
- BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung …
Hinsichtlich beider von dem Landgericht in Betracht gezogenen Beweggründe, der Rache wegen der vorausgegangenen Trennung durch die Geschädigte (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 Rn. 6 f. …und Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22 Rn. 3 f.) und der Rache wegen der erlittenen Untersuchungshaft (für den Fall der Tötung aus Rache für eine belastende wahrheitsgemäße Zeugenaussage vgl. BGH…, Urteil vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05 Rn. 10), kommt grundsätzlich - vorbehaltlich einer Berücksichtigung der Einzelfallumstände - eine Bewertung als niedrig im Sinne des Tatbestands des Mordes in Betracht. - BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19
Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive …
Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527). - BGH, 31.07.2018 - 1 StR 260/18
Mord aus niedrigen Beweggründen (erforderliche Gesamtwürdigung; subjektive …
Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig' sind und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, StV 2017, 516; Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130).Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, StV 2017, 516 mwN).
In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in sein Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, StV 2017, 516 mwN).
- LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord
- BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
Mord (niedrigen Beweggründe: Gesamtwürdigung, Gefühlsregungen, gefühlsmäßige und …
- LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20
Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …
- BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19
Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)
- LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22
Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von …
- BGH, 15.06.2022 - 6 StR 23/22
Mord (sonstige niedrige Beweggründe; Gesamtwürdigung: Vorgeschichte der Tat, …
- LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21
Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer …
- LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21
Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale
- BGH, 20.05.2021 - 6 StR 142/20
Mord (niedrige Beweggründe: keine verständliche Reaktion; Ehrenkodex; …
- LG Aachen, 23.02.2022 - 52 Ks 19/21
Mord, Femizid
- LG Aachen, 18.12.2023 - 52 Ks 14/23
- LG Düsseldorf, 13.12.2023 - 1 Ks 18/23
- BGH, 04.03.2020 - 1 StR 32/20
Heimtückemord (Arglosigkeit des Opfers bei offen feindseligem Auftreten des …
- LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
- LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18
Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere …
- LG Aachen, 15.03.2024 - 52 Ks 21/23
- LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen aufgrund von Eifersucht und des …
- LG Hanau, 08.08.2023 - 1a Ks 3315 Js 1557/21
Mord ohne Leiche
- LG Düsseldorf, 17.10.2023 - 1 Ks 7/23
- OLG Schleswig, 24.05.2023 - 1 Ws 37/23
Klageerzwingungsverfahren: Hinreichende Wahrscheinlichkeit schuldhaften Handelns
- LG Aachen, 05.11.2025 - 52 Ks 27/24
- LG Hagen, 15.03.2021 - 31 Ks 11/20
- LG Neuruppin, 10.01.2024 - 22 Ks 7/23
- BGH, 24.01.2019 - 4 StR 261/18
Urteilsgründe (Erfordernis einer sachlichen Form)
- LG Köln, 19.07.2024 - 321 Ks 4/23
- LG Krefeld, 01.04.2025 - 22 Ks 34/24
- LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
Tötung zur Verdeckung eines Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung; niedrige …
- LG Bochum, 17.07.2025 - 7 Ks 8/25
- LG Flensburg, 18.11.2024 - I Ks 115 Js 5110/24
- LG Neuruppin, 02.08.2024 - 12 KLs 3/24
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