Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2018 - 4 StR 226/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 261 StPO
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (wörtliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schriftliche Erklärung des Angeklagten in Hauptverhandlung kein Urkundenbeweis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 213 Alt 1 StGB, § 261 StPO
Schriftliche Erklärung des Angeklagten in Hauptverhandlung kein Urkundenbeweis - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Ablehnung eines minder schweren Falles des Totschlags
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Einlassung des Angeklagten im Urteil
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 04.12.2017 - 39 Ks 10/17
- BGH, 06.11.2018 - 4 StR 226/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1159
- NStZ 2019, 168
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.2008 - 3 StR 390/08
Verlesung eines richterlichen Protokolls (Verteidigererklärung; …
Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 4 StR 226/18
Mit Blick auf die wörtliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den schriftlichen Urteilsgründen weist der Senat auf Folgendes hin: Auch wenn sich - wie es hier der Fall war - der Angeklagte bei seiner Einlassung in der Hauptverhandlung der Hilfe seines Verteidigers in der Form bedient, dass der Verteidiger mit seinem Einverständnis oder seiner Billigung für ihn eine schriftlich vorbereitete Erklärung abgibt und das Schriftstück sodann vom Gericht entgegengenommen und - unnötigerweise - als Anlage zum Protokoll der Hauptverhandlung genommen wird, wird der Inhalt der Erklärung nicht im Wege des Urkundenbeweises, sondern als mündliche Äußerung des Angeklagten in die Hauptverhandlung eingeführt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283; vom 10. November 2008 - 3 StR 390/08, NStZ 2009, 173; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349). - BGH, 27.02.2007 - 3 StR 38/07
Inbegriff der Hauptverhandlung (zu Protokoll gereichte Erklärung des …
Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 4 StR 226/18
Mit Blick auf die wörtliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den schriftlichen Urteilsgründen weist der Senat auf Folgendes hin: Auch wenn sich - wie es hier der Fall war - der Angeklagte bei seiner Einlassung in der Hauptverhandlung der Hilfe seines Verteidigers in der Form bedient, dass der Verteidiger mit seinem Einverständnis oder seiner Billigung für ihn eine schriftlich vorbereitete Erklärung abgibt und das Schriftstück sodann vom Gericht entgegengenommen und - unnötigerweise - als Anlage zum Protokoll der Hauptverhandlung genommen wird, wird der Inhalt der Erklärung nicht im Wege des Urkundenbeweises, sondern als mündliche Äußerung des Angeklagten in die Hauptverhandlung eingeführt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283; vom 10. November 2008 - 3 StR 390/08, NStZ 2009, 173; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349). - BGH, 09.12.2008 - 3 StR 516/08
Einlassung durch Verlesung einer vorbereiteten Erklärung (Abweichung zwischen …
Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 4 StR 226/18
Mit Blick auf die wörtliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den schriftlichen Urteilsgründen weist der Senat auf Folgendes hin: Auch wenn sich - wie es hier der Fall war - der Angeklagte bei seiner Einlassung in der Hauptverhandlung der Hilfe seines Verteidigers in der Form bedient, dass der Verteidiger mit seinem Einverständnis oder seiner Billigung für ihn eine schriftlich vorbereitete Erklärung abgibt und das Schriftstück sodann vom Gericht entgegengenommen und - unnötigerweise - als Anlage zum Protokoll der Hauptverhandlung genommen wird, wird der Inhalt der Erklärung nicht im Wege des Urkundenbeweises, sondern als mündliche Äußerung des Angeklagten in die Hauptverhandlung eingeführt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283; vom 10. November 2008 - 3 StR 390/08, NStZ 2009, 173; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349). - BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88
Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend …
Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 4 StR 226/18
Die wörtliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten birgt vielmehr die Gefahr eines Verstoßes gegen § 261 StPO (…vgl. LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 174 (für eine Erklärung des Angeklagten); BGH, Beschluss vom 22. November 1988 - 1 StR 559/88, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15 (für das Schreiben eines Zeugen); OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 3 OLG 130 Ss 30/18, juris (für Protokolle über die Vernehmung einer Zeugin)). - OLG Bamberg, 29.05.2018 - 3 OLG 130 Ss 30/18
Anforderungen an die Rüge der Ve4wertung von nicht förmlich in der …
Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 4 StR 226/18
Die wörtliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten birgt vielmehr die Gefahr eines Verstoßes gegen § 261 StPO (…vgl. LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 174 (für eine Erklärung des Angeklagten); BGH…, Beschluss vom 22. November 1988 - 1 StR 559/88, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15 (für das Schreiben eines Zeugen); OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 3 OLG 130 Ss 30/18, juris (für Protokolle über die Vernehmung einer Zeugin)).
- BGH, 18.02.2025 - 6 StR 318/24
Strafverfahren: Anspruch des Angeklagten auf Verlesung und Protokollierung einer …
Hingegen hat er keinen Anspruch darauf, dass eine von ihm oder seinem Verteidiger verfasste schriftliche Einlassung förmlich verlesen und zu Protokoll genommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 177; vom 10. November 2008 ? 3 StR 390/08, NStZ 2009, 173;… vom 19. Mai 2015 ? 1 StR 128/15, Rn. 36 ff.; vom 6. November 2018 - 4 StR 226/18, NStZ 2019, 168;… KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 243 Rn. 87).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2018 - 4 StR 153/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
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Strafverfahren: Verlesung einer dienstlichen Erklärung eines Ermittlungsrichters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 250 Abs 1 S 1 StPO
Strafverfahren: Verlesung einer dienstlichen Erklärung eines Ermittlungsrichters - Wolters Kluwer
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Verlesung der dienstlichen Äußerung der Ermittlungsrichterin
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Verfahrensgang
- LG Dortmund, 02.11.2017 - 36 KLs 5/12
- BGH, 27.09.2018 - 4 StR 153/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 168
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche …
Auszug aus BGH, 27.09.2018 - 4 StR 153/18
Dies ist beispielsweise möglich, wenn im Blick auf Verfahrenshindernisse oder Verwertungsverbote allein die äußeren Umstände des Zustandekommens einer Zeugenaussage von Bedeutung sind, ohne dass diese Umstände Auswirkungen auf die Beurteilung des Inhalts der Aussage haben (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354, 356 f.). - BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die …
Auszug aus BGH, 27.09.2018 - 4 StR 153/18
Zwar reicht ein fehlender Widerspruch gegen die Anordnung einer Verlesung im Regelfall nicht zur Annahme eines Einverständnisses nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65, 66).
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