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| OLG Hamm, 08.10.1982 - 6 Ws 37/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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StPO § 145 Abs. 4
Verfahrensgang
- LG Bochum, 07.09.1978 - 35 KLs 2/74
- LG Bochum, 14.09.1978 - 35 KLs 2/74
- OLG Hamm, 09.04.1979 - 6 Ws 37/79
- OLG Hamm, 09.04.1979 - 6 Ws 73/79
- OLG Hamm, 08.10.1982 - 6 Ws 37/79
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 186
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 405/00
Kostentragung durch Pflichtverteidiger - Voraussetzungen - sonstiges …
Ebenso ist auch die obergerichtliche Rechtsprechung ganz überwiegend der Auffassung, dass § 145 Abs. 4 StPO nur auf die in Abs. 1 beschriebenen Verhaltensweisen der Verteidiger anwendbar ist, nicht aber auf andere Fälle der Aussetzung (OLG Frankfurt JR 50, 570; OLG Hamm NJW 63, 1416; OLG Hamm NStZ 83, 186; OLG Nürnberg StV 98, 584; vgl. auch OLG Bamberg StV 89, 470). - OLG Nürnberg, 12.08.1998 - Ws 817/98
Kostentragungspflicht bei der Aussetzung eines Verfahrens; …
Auch nach der Entstehungsgeschichte (und den Motiven zum Entwurf des § 145 StPO) enthält § 145 Abs. 4 StPO keinen allgemeinen kostenrechtlichen Grundsatz (vgl. OLG Frankfurt/Main JR 50, 570; OLG Hamm, NJW 63, 1416 und NStZ 83, 186). - KG, 15.12.1999 - 4 Ws 257/99 Der Senat folgt daher der Auffassung, daß § 145 Abs. 4 StPO keinen allgemeinen Schadensersatzanspruch gegen den Verteidiger für die von ihm pflichtwidrig verursachte Aussetzung der Hauptverhandlung begründet und die Vorschrift auch keiner entsprechenden Anwendung zugänglich ist (so OLG Hamm NStZ 1988, 240; 1983, 186; NJW 1963, 1416 f; OLG Frankfurt JR 1950, 570; wohl auch OLG Bamberg StV 1989, 470 f;… Julius in HK, StPO 2. Aufl., Rdn. 11;… Laufhütte in KK, StPO 4. Aufl., Rdn. 12;… Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn. 33, 36; jeweils zu § 145 StPO).
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