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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4027
BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80 (https://dejure.org/1981,4027)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1981 - 2 StR 768/80 (https://dejure.org/1981,4027)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1981 - 2 StR 768/80 (https://dejure.org/1981,4027)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet, wenn sicher feststeht, dass durch das Beweismittel das in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreicht werden kann - Zurückweisung eines Beweismittels aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 211
  • StV 1981, 394
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Feststellung der Todesursache - Eignung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80
    Ein Beweismittel darf nur dann als ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit dem bezeichneten Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz, MDR 1978, 281, 988; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80).
  • BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77

    Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines …

    Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80
    Ein Beweismittel darf nur dann als ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit dem bezeichneten Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz, MDR 1978, 281, 988; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80).
  • BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80

    Voraussetzungen für Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - …

    Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80
    Ein Beweismittel darf nur dann als ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit dem bezeichneten Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz, MDR 1978, 281, 988; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges …

    Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen (BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467).
  • OLG Zweibrücken, 20.06.1994 - 1 Ss 42/94

    Verminderte Schuldfähigkeit; Jugendstrafrecht; Strafrahmenverschiebung; …

    Da im vorliegenden Fall der Angeklagte jedoch mit der beantragten Beweiserhebung ersichtlich die Erwartung einer Strafmilderung verbunden hat, mußte sich dem Gericht die Auseinandersetzung mit der als wahr unterstellten Tatsache in den Urteilsgründen geradezu aufdrängen (vgl. BGH NStZ 1983, 211 ; 1985, 206; Strafverteidiger 1981, 601; 1988, 91;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl., § 244 Rn. 71).
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen …

    Der Tatrichter darf demgemäß unter Beweis gestellte Hilfstatsachen als bedeutungslos ansehen, wenn er aus ihnen selbst für den Fall, daß sie erwiesen wären, nicht den vom Antragsteller erstrebten Schluß ziehen würde (BGH NStZ 1982, 126; bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 211; BGH NStZ 1983, 277).
  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
    Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen ( BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467).
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83

    Wahrscheinlichkeitsurteil auf Grund Sachverständigengutachtens über die …

    Ein Beweismittel kann nur dann als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH 5 StR 519/77 bei Holtz MDR 1978, 281; BGH Strafverteidiger 1981, 394; vgl. auch BGHSt 14, 339, 342).
  • OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
    Schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. z.B. NStZ 1983, 211 ) unterscheiden zwischen Bedeutungslosigkeit oder, was gleichbedeutend ist, Unerheblichkeit der Beweistatsache aus tatsächlichen oder aus Rechtsgründen.
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